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BFG RV/7102461/20121. Zurechnung sog. "Großmutterzuschüsse" in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an den Gesellschafter als Leistender 2. Abänderungsbefugnis des BFG bei unaufgegliederter Gesellschaftsteuerfestsetzung für mehrere Zuschüsse durch das Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.12.2015Teil 1/4

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder Ri2, Ri3 und Ri4 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache der BF, ADR, vertreten durch Cura Treuhand u Revisions GmbH, Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, gegen den Bescheid…

BFG RV/7102461/20121. Zurechnung sog. "Großmutterzuschüsse" in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an den Gesellschafter als Leistender 2. Abänderungsbefugnis des BFG bei unaufgegliederter Gesellschaftsteuerfestsetzung für mehrere Zuschüsse durch das Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.12.2015Teil 2/4

Und eben jene Voraussetzung für eine abweichende wirtschaftliche Zurechnung - eine Zuwendung der Großmuttergesellschatten zur Werterhöhung der Enkelgesellschaften vor allem im Interesse der Tochtergesellschaften - liegt im konkreten Fall nicht vor. Vielmehr liegt das unmittelbare und weitaus überwiegende Interesse an der Verwirklichung des Projekts auf Ebene der…

BFG RV/7102461/20121. Zurechnung sog. "Großmutterzuschüsse" in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an den Gesellschafter als Leistender 2. Abänderungsbefugnis des BFG bei unaufgegliederter Gesellschaftsteuerfestsetzung für mehrere Zuschüsse durch das Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.12.2015Teil 3/4

…gestalten, das Ergebnis seiner Entscheidung kann von dem des erstinstanzlichen Bescheides abweichen (vgl. dazu VwGH 23.11.2004, 2001/15/0143). Die Abänderungsbefugnis ist jedoch durch die Sache beschränkt; "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. Ritz, BAO…

BFG RV/7102461/20121. Zurechnung sog. "Großmutterzuschüsse" in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an den Gesellschafter als Leistender 2. Abänderungsbefugnis des BFG bei unaufgegliederter Gesellschaftsteuerfestsetzung für mehrere Zuschüsse durch das Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.12.2015Teil 4/4

…aus den im Bemessungsakt befindlichen Schriftsätzen durch entsprechende Aufgliederungen erkennbar ist, für welche einzelnen Steuerfälle das Finanzamt eine Abgabenfestsetzung vornehmen wollte. - Umfasst die Abänderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes die gesonderte Anführung der essentiellen Spruchbestandteile je Gesellschaftsteuerfall, wenn das Finanzamt die Abgabenfestsetzung für mehrere Zuschüsse unaufgegliedert vorgenommen hat…

UFSL RV/1816-L/02Bei Schenkung inländischen Grundvermögens ist gemäß § 19 Abs.2 ErbStG idF vor BGBl. I Nr. 142/2000 der Einheitswert maßgebend, der auf den dem Entstehen der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt wurde. Hat der Geschenkgeber seinen Wohnsitz in Oberösterreich, so ist für die Schenkungssteuervorschreibung nicht das Wohnsitzfinanzamt, sondern nach § 1 GebührenämterfusionsVO das Finanzamt Linz-Urfahr zuständig. Die Abänderungsbefugnis der Berufungsbehörde im Sinne des § 289 Abs.2 BAO ist durch die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat, begrenzt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2003

…Berufungsvorentscheidung vom 18. Juni 2002 ist so zu verstehen, dass bereits die Erstbehörde den von der Bw. gerügten Betrefftext auf "Schenkungsvertrag vom 30.Juli 1997 mit FG" abgeändert hat. Diese Umbenennung fällt in den Rahmen der Änderungsbefugnis gemäß § 289 Abs. 2 BAO, welche nicht nur…

UFSI RV/0420-I/03Im Berufungsverfahren betreffend die Festsetzung eines Säumniszuschlages gestelltes Nachsichtsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2003

…aber offensichtlich das Ziel einer Abgabennachsicht gemäß § 236 Abs. 1 BAO. Dazu ist auszuführen, dass die Abänderungsbefugnis der Rechtsmittelbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO durch die "Sache" beschränkt" ist. Hierunter ist jene Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches der Abgabenbehörde erster…

UFSZ3K ZRV/0047-Z3K/08Altlastenbeitrag; Grundierung einer bestehenden Hofeinfahrt mit aufbereiteten Baurestmassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2009

…zu haben. Was eine erstmalige Festsetzung eines allfällig entstandenen Altlastenbeitrages des Anmeldungszeitraumes 3. Quartal 2006 betrifft, besteht eine Abänderungsbefugnis der Berufungsbehörde nur innerhalb der "Sache". "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der ersten Instanz gebildet hat (zB VwGH 20.11.1997, 96…

UFSI RV/0315-I/03Begründungsmangel bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Alfred Schmidt, gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2001 sowie Umsatzsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…

UFSG RV/0463-G/041. Beschränkung durch die Sache (§ 289 Abs. 2 BAO) 2. Optionsvertrag und Grunderwerbsteuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch PSW Partnerschaft für Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, 8010 Graz, C. v. Hötzendorfstraße 37a, vom 5. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 13. November 2003, StNr.XY, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…

UFSG RV/0671-G/05Verspätete Einbringung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Auf Grund dieser im § 289 BAO normierten Änderungsbefugnis kann mittels Berufungsentscheidung ua. zB auch eine Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages in eine Zurückweisung abgeändert werden (Ritz, aaO, …

UFSW RV/1257-W/03Haftungbescheid § 9 Abs2 KVG oder Abgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006

…einer Ausfallshaftung hat der Verwaltungsgerichthof weiters ausgesprochen, dass mit der Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe grundsätzlich auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren im Sinne des § 298 Abs…

UFSG RV/0835-G/08Unterhaltsabsetzbetrag, Verböserung mit Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2011

…angefochtenen Bescheides, der Abweisung des Berufungsbegehrens auch die Abänderung des angefochtenen Bescheides in jede Richtung. Das bedeutet, dass die Abänderungsbefugnis durch das Berufungsbegehren nicht begrenzt ist und somit auch eine so genannte "Verböserung" möglich ist (vgl. VwGH 15.3.2001, 2000/16/0082). Das Finanzamt…

UFSW RV/1977-W/06(ungerechtgertigte) Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2009

…ihrer Entscheidung kann von dem der vorangehenden Bescheide abweichen, sie kann diese in jede Richtung abändern, aufheben oder aber bestätigen. Die Abänderungsbefugnis ist durch die Sache beschränkt; "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. VwGH 19.3.2001…

UFSW RV/1983-W/06(Ungerechtfertigte) Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2009

…ihrer Entscheidung kann von dem der vorangehenden Bescheide abweichen, sie kann diese in jede Richtung abändern, aufheben oder aber bestätigen. Die Abänderungsbefugnis ist durch die Sache beschränkt; "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. VwGH 19.3.2001…

UFSW RV/2001-W/06(Ungerechtfertigte) Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…ihrer Entscheidung kann von dem der vorangehenden Bescheide abweichen, sie kann diese in jede Richtung abändern, aufheben oder aber bestätigen. Die Abänderungsbefugnis ist durch die Sache beschränkt; "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. VwGH 19.3.2001…

UFSI RV/0304-I/04Vertreterhaftung - keine Auswechslung des Haftungszeitraumes durch die Berufungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2007

…Abgabenschulden für die Monate Jänner bis Mai 2001 kann eine (akzessorische) Haftung für diese Abgaben nicht geltend gemacht werden. Durch den erstinstanzlichen Spruch des Haftungsbescheides wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren (…

UFSF RV/0055-F/05Sind die für einen Rhetorikkurs aufgewendeten Kosten eines Produktmanagers als Fortbildungskosten abzugsfähig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2006

…der für den Rhetorikkurs getätigten Aufwendungen in der Berufungsvorentscheidung gestrichen worden sei, obwohl dieser Punkt von seinem Berufungsbegehren überhaupt nicht berührt worden sei, ist zu entgegnen, dass die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde I. Instanz gemäß § 276 Abs 1 BAO durch das Berufungsbegehren nicht begrenzt ist. Dh…

UFSG RV/0049-G/06Grunderwerbsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006

…im Berufungsschriftsatz dargelegten Vorbringen inhaltlich erstmals ein Antrag iSd. § 17 GrEStG gestellt wurde, gilt Folgendes: Die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist gemäß § 289 BAO durch die "Sache" begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (zB Ritz, BAO³, …

UFSW RV/1448-W/05Investitionszuwachsprämie für Mieterinvestitionen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.02.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Mag. Christian Seywald, Friedrich Nagl und Mag. Johannes Denk am 8. Februar 2006 über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb-Ges, vom 27. Juni 2005 gegen den Bescheid…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2003, 2000/14/0106). Rz 1215: Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren iSd § 279 Abs. 1…