3.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht Rz 14: Das in § 1 Abs. 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
2.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 2.1.6.1. Allgemeines Rz 186: Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Anna Mechtler-Höger, KR Gregor Ableidinger und Dr. Franz Kandlhofer im Besein der Schriftführerin FOIin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache der aus A, B und C…
3.5. Gesamtüberschuss (§ 3 Abs. 1 LVO) Rz 35: Gesamtüberschuss ist das außerbetriebliche Gesamtergebnis von der Begründung der Tätigkeit durch den jeweiligen Steuerpflichtigen bis zu deren Beendigung durch denselben Steuerpflichtigen (Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation). Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Einkunftsquelle beendet die Betätigung für…
2.14.4 Geschäftsgegenstand und Kapital (§ 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 297: Der Geschäftsgegenstand einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft muss auf das Veranlagen des Eigenkapitals und damit zusammenhängende Nebenleistungen beschränkt sein. Das Veranlagen des Eigenkapitals gliedert sich nach § 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988…
bestehend aus Baufl Gebäude (Villa) mit 154 m² und Baufl Gebäude (begrünt) mit 305 m², sohin gesamt 459 m² Grundstücksfläche. Die Liegenschaft EZ 2345, die noch im Besitz der Bw stand, bestand aus den Grundstücken Nr 567 (rot B) mit 425 m² und Nr 123…
…beurteilenden Ertragsfähigkeit einer Gebäudevermietung innerhalb eines Zeitraumes von 25 bzw. 28 Jahren ist somit eine Planungs- bzw. Prognoserechnung des Vermieters heranzuziehen. Damit sich diese Berechnung für den Nachweis einer Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht im Sinne des § 1 Abs.1 LVO eignet, müssen der Planung plausible, d.h…
…nicht begründbarer Überbestand an Arbeitskräften, und zwar auch dann, wenn die fremden Arbeitskräfte wegen eines anderweitigen betrieblichen oder beruflichen Engagements des Steuerpflichtigen erforderlich sind) zu suchen, spricht dies im Zusammenhang mit anderen Umständen (siehe insbesondere Rz 52 bis Rz 54) gegen die Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht.
…erst im Jahr 2015 mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen hatte. Die erwähnten Unrichtigkeiten bzw Unstimmigkeiten der Prognoserechnung der Bf sind geeignet, die Glaubwürdigkeit der Überschusserzielungsabsicht der Bf zu verneinen. Wird die "Vermietung" von der Abgabenbehörde bzw vom BFG als Liebhaberei beurteilt, so ist sie stets insgesamt…
…netto) jährlich, der geschätzten Energie-/Nebenkosten von € 1.800,00 und der AfA laut Erklärung von € 5.916,00 sei keine Überschusserzielungsabsicht zu erkennen. Gegen die beiden Bescheide vom 5.12.2017 richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 29.12.2017. Darin macht…
…seien); Zum Punkt "Änderung der Bewirtschaftung": Der möglichen Annahme der Änderung der Bewirtschaftung durch Intensivierung der Lagervermietung ab 2022 werde entgegengehalten, dass das Gebäude von Beginn an mit Überschusserzielungsabsicht entgeltlich überlassen worden sei. In Zukunft solle neben der Wohnungsvermietung die Lagervermietung forciert werden, dies mit…
…hobbymäßig betriebene Tätigkeit sind dagegen nicht abzugsfähig (vgl. UFS 25.6.2008, RV/0044-S/08). Die subjektive Überschusserzielungsabsicht muss über ein bloßes Wunschdenken hinausgehen und als Ertragsstreben, auf das an Hand objektiver Umstände und nach außen tretender Bemühungen geschlossen werden kann, in Erscheinung treten…
…nahezu der Hälfte des Kalkulationszeitraumes - die Mieten bei Neuabschlüssen wieder vermehrt angehoben wurden, stieg auch der jährliche Einnahmenausfall durch Leerstehung wieder an. f) Die Planungs-/Prognoserechnungen: Zur Darlegung der objektiven Ertragsfähigkeit und damit seiner Überschusserzielungsabsicht, reichte der Bf im Zuge des Verfahrens mehrere Planungs- bzw…
…Grübler, a.a.O., Rz 366 mit Judikaturhinweisen). Persönliche Motive haben eine besondere Indizwirkung für das Fehlen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht bzw. –überschusserzielungsabsicht. Als solches gilt bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung beispielsweise die Aufrechterhaltung einer verlustbringenden Betätigung bis zur Pensionierung des sich Betätigenden (Rauscher/Grübler, a.a.O.…
…mit einbeziehe. Aus dem Zusammenhang der Umstände biete die Beteiligung das Bild einer Gesellschaft, die dem stillen Gesellschafter in erster Linie (steuerlich wirksame) Verluste vermitteln solle. Es fehle insgesamt an der subjektiven Überschusserzielungsabsicht. Die fünfjährige Verjährungsfrist bestimme sich nach der im § 208 Abs. 1 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Ing. H-GesbR, vertreten durch Schleich, Klein & Partner Steuerberatungs-GmbH, 8010 Graz, Plüddemanngasse 54, vom 16. Oktober 1996 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. September 1996 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
…Naturkatastrophen wie Hochwasser. Unwägbarkeiten führen nicht zu einer Liebhabereibeurteilung einer Betätigung, wenn vor dem Eintritt des Ereignisses eine Gewinnerzielungs- bzw. Überschusserzielungsabsicht darstellbar war. Treten daher durch Unwägbarkeiten unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, führen diese Umstände allein nicht zu einer…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. In Bezug auf die klaren rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Vermietungstätigkeit (Überschusserzielungsabsicht) und der fremdüblichen Mietgestaltung, welche im Wesentlichen von…