Findok · Richtlinien
LRL 2012 Rz 51
3.7.4. Ursachen der Verluste im Verhältnis zu Vergleichsbetrieben (§ 2 Abs. 1 Z 3 LVO)
geltende FassungRichtlinie2025-0.445.567gilt ab 01.01.2012
Inhaltsverzeichnis der LRL 2012
Wortlaut laut Findok
3.7.4. Ursachen der Verluste im Verhältnis zu Vergleichsbetrieben (§ 2 Abs. 1 Z 3 LVO)
Rz 51:
Zu prüfen ist, aus welchem Grund gegenüber vergleichbaren Betätigungen, die Gewinne (Überschüsse) abwerfen, Verluste entstehen. Liegen die Ursachen in Umständen, die von "außen" einwirken (zB schlechte Infrastruktur, schlechte Lage, Lage in Krisengebieten), spricht dies allein noch nicht für Liebhaberei. Sind die Ursachen hingegen in einer schlechten Organisation der Betätigung (zB kein Marketing, keine Werbung, mangelnde maschinelle Ausrüstung, unrationelle Produktion, weiters ein wirtschaftlich nicht begründbarer Überbestand an Arbeitskräften, und zwar auch dann, wenn die fremden Arbeitskräfte wegen eines anderweitigen betrieblichen oder beruflichen Engagements des Steuerpflichtigen erforderlich sind) zu suchen, spricht dies im Zusammenhang mit anderen Umständen (siehe insbesondere Rz 52 bis Rz 54) gegen die Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht.
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.445.567
- GZ der Erstfassung
- BMF-010203/0599-VI/6/2011
- Stammnummer
- 57125
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.01.2012 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF