…Dienstgeber beschäftigt gewesen sei. Der (zeitweise) gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte liege daher nicht vor. Dieses Vorbringen steht jedoch in Widerspruch zur Aktenlage: Laut den vorliegenden Lohnzetteln erhielt der Bw. im Zeitraum 2. bis 15. August 2004 Bezüge sowohl von der Fa. U als auch…
…ihren erklärten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte erzielt habe, nicht widerlegt werden, weshalb der Abgabenbehörde im vorliegenden Fall eine Schätzungsberechtigung schon dem Grunde nach nicht zukommt. Gemäß der Bestimmung des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG (zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte) hat…
…des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die die Bezüge aus den beiden Arbeitsverhältnissen hintereinander bezogen wurden. Das Finanzamt hat allerdings, von der Bw. nicht…
…angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge in der Regel…
…angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge in der Regel…
…hier der Fall gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, war eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, aaO, § 41 Anm. 7). Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Sie haben vom 1.1. bis 31.12.2005 Bezüge von der Fa. A... A... und vom 14.6. bis 15.11.2005 Bezüge von der…
…2 leg. cit. zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben jedoch gemäß § 41 Abs. 4 leg. cit. Bezüge, die nach § 67…
…als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt begründete die Abweisung wie folgt: "Gem. § 41 (1) EStG 1988 liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn 1. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind, 2. im Kalenderjahr Bezüge gem. § 69 Abs 2, 3, 5 oder…
…ebenfalls mit lohnsteuerpflichtigen Bezügen, tätig. Dies ist, wie bereits die Abgabenbehörde erster Instanz in ihrer Begründung zur Berufungsvorentscheidung vom 18. Februar 2004 ausführte, durch einen EDV-übermittelten Lohnzettel belegt. Somit hat die Steuerpflichtige im Kalenderjahr 2002 zeitweise gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte von zwei verschiedenen Arbeitgebern erhalten…
…1 EStG 1988 zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2…
…1997: zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (vgl abgedruckte Lohnzettel am Ende des angefochtenen Bescheides),andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte iHv saldiert 1.495,24 €, das sind umgerechnet 20.574,95 öS und somit mehr als die 10.000 öS-Grenze; 1998: gleichzeitiger Bezug…
…ist - gesetzeskonform berechnet wurde. Dazu ist folgendes festzuhalten: Werden lohnsteuerpflichtige Einkünfte - wie im vorliegenden Fall, in dem der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 (zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden…
…der Begründung ab, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung dann vorzunehmen sei, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden seien. Dieser Tatbestand treffe im vorliegenden Fall zu, weil eine Überschneidung…
…§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung durchzuführen sei, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien, bezogen werden würden. Von einem gleichzeitigen Bezug sei auch dann auszugehen, wenn z. B. neben einem…
…2003) bzw. um 60,62 € (2004). Siehe auch Doralt, Tz 91 zu § 17. Durch den gleichzeitigen Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte in den berufungsgegenständlichen Jahren ist der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt. Schon aus diesem Grund steht fest, dass das FA…
…Der Lohnzettel war entsprechend den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes für den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Jänner 2001 auszustellen. Durch den gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften für den Zeitraum 24. September 2001 bis 30. September 2001-wenn auch nur von einer Woche- ist nach…
…2007: Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung Land Oberösterreich Sowohl aus diesem Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung als auch aus den im angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten Lohnzetteldaten ergibt sich also, dass die Berufungswerberin im Kalenderjahr 2003 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat, nämlich…
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG bei Vorliegen von zumindest zeitweise gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei. Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub seien im Sinne des…
…Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Von einem gleichzeitigen Bezug ist auch dann auszugehen, wenn für einen Lohnzahlungszeitraum (Kalendermonat) Bezüge von mehr als einem Arbeitgeber bezogen wurden. Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist…