…Dienstgeber beschäftigt gewesen sei. Der (zeitweise) gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte liege daher nicht vor. Dieses Vorbringen steht jedoch in Widerspruch zur Aktenlage: Laut den vorliegenden Lohnzetteln erhielt der Bw. im Zeitraum 2. bis 15. August 2004 Bezüge sowohl von der Fa. U als auch…
…hierbei auch um lohnsteuerpflichtige Einkünfte handelt, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Bf hat somit im Jahr 2008 zumindest zeitweise zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte wird durch die…
…ihren erklärten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte erzielt habe, nicht widerlegt werden, weshalb der Abgabenbehörde im vorliegenden Fall eine Schätzungsberechtigung schon dem Grunde nach nicht zukommt. Gemäß der Bestimmung des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG (zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte) hat…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die Bezüge hintereinander bezogen wurden. Da somit die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides 2013…
…des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die die Bezüge aus den beiden Arbeitsverhältnissen hintereinander bezogen wurden. Das Finanzamt hat allerdings, von der Bw. nicht…
…um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend ist, ob im Einzelfall tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wurde (vgl. Jakom/Peyerl, EStG 2019, § 41 Rz 3). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt…
…angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge in der Regel…
…angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge in der Regel…
…hier der Fall gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, war eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, aaO, § 41 Anm. 7). Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Sie haben vom 1.1. bis 31.12.2005 Bezüge von der Fa. A... A... und vom 14.6. bis 15.11.2005 Bezüge von der…
…hierbei auch um lohnsteuerpflichtige Einkünfte handelt, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Berufungswerber hat somit im Jahr 2012 zumindest zeitweise zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte wird durch die…
…2 leg. cit. zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben jedoch gemäß § 41 Abs. 4 leg. cit. Bezüge, die nach § 67…
…als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt begründete die Abweisung wie folgt: "Gem. § 41 (1) EStG 1988 liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn 1. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind, 2. im Kalenderjahr Bezüge gem. § 69 Abs 2, 3, 5 oder…
…ebenfalls mit lohnsteuerpflichtigen Bezügen, tätig. Dies ist, wie bereits die Abgabenbehörde erster Instanz in ihrer Begründung zur Berufungsvorentscheidung vom 18. Februar 2004 ausführte, durch einen EDV-übermittelten Lohnzettel belegt. Somit hat die Steuerpflichtige im Kalenderjahr 2002 zeitweise gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte von zwei verschiedenen Arbeitgebern erhalten…
…1 EStG 1988 zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2…
…Z 1 EStG 1988). Der Steuerpflichtige ist nach der gesetzlichen Anordnung des § 41 Abs 1 Z 2 EStG 1988 ua dann zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Nach der Rechtsauffassung der belangten…
…2016/16/0006, mwN). Betreffend die im Beschwerdefall strittige Rechtsfrage kommt im Gesetz klar zum Ausdruck, dass nur der zumindest zeitweise gleichzeitige Bezug LOHNSTEUERPFLICHTIGER Einkünfte - und damit insbesondere nicht der Bezug von Zulagen und Zuschlägen, die nach § 68 EStG 1988 steuerfrei bleiben - gem § 41 Abs…
…1997: zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (vgl abgedruckte Lohnzettel am Ende des angefochtenen Bescheides),andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte iHv saldiert 1.495,24 €, das sind umgerechnet 20.574,95 öS und somit mehr als die 10.000 öS-Grenze; 1998: gleichzeitiger Bezug…
…ist - gesetzeskonform berechnet wurde. Dazu ist folgendes festzuhalten: Werden lohnsteuerpflichtige Einkünfte - wie im vorliegenden Fall, in dem der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 (zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden…
…neben seinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die er von der ***3*** bezogen hat, auch gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Bezüge von der BUAK erhalten hat, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Bf hat unstrittig im Jahr 2019 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen…