…Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 2003 erlassen. Da Bescheiden über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) nur ein durch die Erlassung des Umsatzsteuerveranlagungsbescheides (Jahresbescheides) zeitlich begrenzter Wirkungsbereich zukommt, treten sie mit der Erlassung des maßgeblichen Umsatzsteuerveranlagungsbescheides (§ 21 Abs. 4 UStG 1994) außer Kraft…
…mehr existenten Bescheid eingebracht. Nach der Judikatur beider Gerichtshöfe öffentlichen Rechts sind gegen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide gerichtete Berufungen zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid (Veranlagungsbescheid) erlassen wird. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird…
…wenn der angefochtene Bescheid vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat jedoch insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung eines Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden…
…die Anzahl der Öffnungstage beschränkt sein, so kann dies kein gegen die Gewerblichkeit sprechendes Kriterium sein, da zeitliche Beschränkungen auch bei gewerblichen Saisonbetrieben durchaus üblich sind. Ebenso wird die mit 22 Uhr festgesetzte Sperrstunde die Gewerblichkeit nicht ausschließen können, weil es derartige Einschränkungen auch für…
…Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 2003 erlassen. Da Bescheiden über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) nur ein durch die Erlassung des Umsatzsteuerveranlagungsbescheides (Jahresbescheides) zeitlich begrenzter Wirkungsbereich zukommt, treten sie mit der Erlassung des maßgeblichen Umsatzsteuerveranlagungsbescheides (§ 21 Abs. 4 UStG 1994) außer Kraft…
…Finanzsenat beachtliche Rechtsquelle darstellen - mit der Bw. darauf zu verweisen, dass dieser Erlass ("Zeitlich begrenzter Wirkungsbereich von Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden") im Jahr 1995 - also lange vor dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz - ergangen ist und daher naturgemäß keine Aussage zu § 289 Abs. 3 BAO idF AbgRmRefG enthält. Dass die…
…Februar 2011, dem nur eine zeitlich begrenzte Wirkung zukommt, aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist. Nach der Judikatur beider Gerichtshöfe öffentlichen Rechts sind gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide gerichtete Berufungen zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid (Veranlagungsbescheid) erlassen wird. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als…
…dargestellt zu keinem einzigen Verkauf führte, kann zu keiner anderen Beurteilung der Betätigung des Bw. führen. Betreffend Umsatzsteuer für 2000 ist auszuführen: Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende…
…öffentlichen Rechts sind gegen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide gerichtete Berufungen zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid (Veranlagungsbescheid) erlassen wird. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides…
…nicht zulässig ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Kalendermonate zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat aber insoweit einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides, der den gleichen Zeitraum (mit) umfasst…
…nicht zulässig ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Kalendermonate zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat aber insoweit einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides, der den gleichen Zeitraum (mit) umfasst…
…01 (Bescheid vom 28. Mai 2002) ist festzustellen, dass am 22. Juli 2003 der Umsatzsteuerjahresbescheid 2001 ergangen ist, der ebenfalls mit Berufung bekämpft wird. Umsatzsteuerfestsetzungen haben einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, weil sie durch Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt werden (Ritz, BAO, § 273, Rz 14)…
…August 2003 wurde die Berufung zurückgewiesen, weil der mit gleichem Datum ergangene Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 2001 durch den zeitlich begrenzten Wirkungsbereich die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide außer Kraft gesetzt habe. Im Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 7. August 2003 wurde begründend ausgeführt: "Entgegen Ihrer im Begleitschreiben…
…Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind Berufungen gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide zurückzuweisen, wenn der Jahresbescheid (Veranlagungsbescheid) vor der Berufungserledigung erlassen wird. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des…
…und 10. Bezirk in Wien einen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2000. Eine Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2000 ist nicht aktenkundig. Über die Berufung wurde erwogen: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes hat ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als…
…öffentlichen Rechtes auch gegen Umsatzsteuer - Vorauszahlungsbescheide gerichtete Berufungen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid (Veranlagungsbescheid) erlassen wird. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Eine nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigung hinsichtlich des…
…Gerichtshöfe öffentlichen Rechtes auch gegen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide gerichtete Berufungen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid (Veranlagungsbescheid) erlassen wird. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des…
…der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind Berufungen gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides…
…der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind Berufungen gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides…
…der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind Berufungen gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides…