…die Bw. wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihr beauftragten "Briefkasten-GmbH`s plangemäß die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abführen werden und ob dieses Wissen (oder gesollte Wissen) des Leistungsempfängers selbst bei Vorliegen formell korrekter Rechnungen den Vorsteuerabzug ausschließt, weil mit…
…und nach Abwägung aller Umstände davon auszugehen, dass die Bw. von den dargestellten Umsatzsteuermalversationen gewusst habe oder hätte wissen müssen. 8.3 Rechtliche Würdigung: Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen seien nur die behaupteten Lieferungen der Bw. an die C-Ltd. in Zypern und die damit in…
…RV/1480-I/02) in den Fällen, in denen ein derartiger Gutglaubensschutz nicht gewährt worden sei und habe angenommen werden müssen, dass der Steuerpflichtige von der Beteiligung an einem Steuerbetrug gewusst habe oder hätte wissen müssen, dieser sich nicht auf die Vorsteuerberechtigung berufen könne. In…
…dass der Leistungsempfänger von einer Hinterziehung oder einem anderen Betrug in der Lieferkette wusste oder wissen hätte müssen (EuGH vom 6.7.2006, Rs C-439/04 Kittel, Rz 61), verliert er das Recht auf Vorsteuerabzug aus seinem Zukauf. Dieses "Wissenmüssen" bzw "Wissenkönnen" wird vom…
…Die Konsequenz des Verlusts des Vorsteuerabzugs bei Wissen oder Wissenmüssen vom Umsatzsteuerbetrug ergibt sich allerdings bereits aus der EuGH-Rechtsprechung bei richtlinienkonformer Interpretation des § 12 Abs 1 UStG in der bisherigen Fassung. Nach der EuGH-Rechtsprechung ist ein Unternehmer, der wusste oder hätte wissen müssen…
…Umsätze vertrauen. Der Vorsteuerabzug ist zu verweigern, wenn aufgrund objektiver Umstände fest steht, dass die Fa X. KG wusste oder hätte wissen müssen, dass sie sich mit ihrem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war. Aus dem dargestellten Sachverhalt ergibt sich…
…ob der gesetzmäßige Vertreter der geprüften Gesellschaft wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihm beauftragten "Briefkasten-GmbHs" plangemäß die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abführen werden und ob dieses Wissen (oder gesollte Wissen) des Leistungsempfängers selbst bei Vorliegen formell korrekter Rechnungen den…
…in der Vorlageentscheidung keine Feststellung dahin getroffen ist, dass der Kläger des Ausgangsverfahrens selbst Manipulationen wie die Abgabe falscher Erklärungen oder die Ausstellung nicht ordnungsgemäßer Rechnungen vorgenommen hat. Rn 46: Ein Steuerpflichtiger, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an…
…der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen gewesen sei, sei der Vorsteuerabzug zu verweigern. Im Urteil vom 11. Mai 2006, Rs C-384/04, umschrieb der EuGH dieses "Wissen-Müssen" mit…
…die zuvor vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbrachten Zigaretten in seinem Besitz gehabt habe, obwohl er zum Zeitpunkt des Erhalts der Ware gewusst habe oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich…
…"Axel Kittel"; Zl C-439/04 klar gestellt, dass der Vorsteuerabzug auch bei einem Steuerpflichtigen zu versagen ist, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist. Dieser ist für Zwecke der…
…Schreibweise nicht unterscheiden. Bisher gibt es keinen Beweis dafür, dass die Zigaretten geschmuggelt sind und dass ich davon wusste oder wissen hätte müssen. Schließlich wurde die Austria Tabak auch an ein ausländisches Unternehmen verkauft, sodass die Republik Österreich ihre Monopolverwaltung an das Ausland übertragen hat…
…der Unternehmer etwas wissen musste oder aufgrund der Umstände etwas hätte wissen müssen. Der EuGH geht in der Rechtssache Gummersbach auf diese Frage nicht ein, sondern stellt dazu fest, eine Regelung sei Sache des Mitgliedstaates. Die Rechteausübung darf nur nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert…
…wenn der Leistungsempfänger wusste oder zumindest hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteilige, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen gewesen sei. Der EuGH stelle dabei fest, dass das Wissen des Steuerpflichtigen um betrügerisches Handeln seines Geschäftspartners nach objektiven Kriterien zu…
…der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war. Es wird durch diese Rechtsprechung nicht das Recht auf Vorsteuerabzug hinsichtlich des Vertrauensschutzes erweitert, sondern begrenzt, weil eine "betrügerische oder missbräuchliche Berufung…
…einem halben Jahr nicht mehr kontaktierten Geschäftspartners ohne aufrechte Firmenadresse erfolgten. Wird in abgabenrechtlicher Sicht nach EUGH Judikatur hinsichtlich der subjektiven Tatseite eines Rechnungsempfängers eines missing traders gefordert, dass dieser wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteilige…
…und insolvenzbedingt eine hohe Fluktuation unter den Auftragnehmer geherrscht habe, ableiten zu können, die Bw. hätte gewusst oder hätte wissen müssen, dass sie sich bei diesen Firmen an Umsätzen beteilige, die in eine USt-Hinterziehung einbezogen wären. Dieser Ansicht sei wie folgt schärfstens entgegenzutreten: 1…
…Zollschuldnerin nach Art. 202 Abs.3 zweiter Gedankenstrich ZK heranziehen zu können, ist erforderlich, dass sie an dieser Entziehung beteiligt war, obwohl sie wusste oder billigerweise hätte wissen müssen, dass die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. In der mündlichen Verhandlung am 13. Juli 2005…
…auf den vorliegenden Fall nicht. Die Ausführungen des Geschäftsführers der Bw. bei seiner ersten Einvernahme hätten eine Vorgangsweise gezeigt, bei der er offenbar gewusst habe oder hätte wissen müssen, dass die Umsatzsteuer von den fraglichen Subunternehmen nicht abgeführt werden würde. Es liege hier der Fall…
…auf Vorsteuerabzug führt, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Lieferung an einen Unternehmer vorgenommen wird, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einen Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist. (2) Nur ein Unternehmer, der alle Maßnahmen…