Bescheid Die Einkommensteuer für das Jahr 2003 wird mit € 662,64 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Auf die…
…19 und 32 des Gutachtens der Wert der SP ausdrücklich hervorgehoben. Die Beteiligung SP wäre daher erst durch die Veräußerung des Unternehmens und somit erst durch das Fehlen dieser wirtschaftlichen Grundlage wertlos. Der Wert der Beteiligung stelle sich somit frühestens zum Zeitpunkt der Veräußerungsverhandlungen bzw…
…bezieht sich nur auf Forderungen und nicht auf Schulden, obgleich ansonsten für Kapitalforderungen und Schulden die gleichen Regeln anzuwenden sind. Die Forderung kann aus Sicht des Gläubigers wertlos sein, während sie für den Schuldner noch eine wirtschaftliche Last darstellt (Twaroch/Wittmann/Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001, Umsatzsteuerfestsetzung Jänner bis Juni 2002, Juli 2002 und August 2002 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Christian Lenneis und die Referentin ADir. Silvia Gebhart sowie die weiteren Mitglieder Wilhelm Böhm und Mag. Martin Saringer über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk…
…hätte. Wie unter Punkt 7 ausgeführt, ist davon auszugehen, dass ausschließlich wertlose Leistungen und Gegenleistungen behauptet werden, jedoch nicht einmal davon auszugehen ist, dass die wertlosen Leistungen erbracht werden. 6.4. Zum subjektiven Wert lt. EuGH-Rechtsprechung Was der EuGH als subjektiven Wert definiert, entspricht…
…zu bewerten sind, ergibt sich folgerichtig, dass die in der Folge zur Aufrechnung behaupteten Schulden mit wertlosen Forderung bezahlt würden und daher im Wahrheit ebenfalls mit ATS Null zu bewerten sind. Betroffen von dieser rechtlichen Beurteilung sind alle im Kontokorrentkonto erfassten Leistungen, selbst dann wenn…
Mit Eingabe vom 12.3.2003 wird zum Antrag auf Auskunft vom 4.1.2003 wegen Säumnis der Abgabenbehörde der Antrag auf einen Bescheid gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz (AuskG) gestellt, denn die FLD habe entweder einen Auskunftsverweigerungsbescheid zu erlassen und die gewünschte Auskunft zu erteilen. Am…
…Leistungen tatsächlich ausgeführt hätte, könnte ihm das nicht zum Erfolg verhelfen, weil eine entgeltlose Leistung kein steuerbarer Umsatz ist. Unterbleibt der Leistungsaustausch und werden Einnahmen ausschließlich durch Aufrechnung wertloser Forderungen erzielt, liegt keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994. Auch eine Einkunftsquelle iSd…
…der Bw., E.B. und F.D., zuzurechnen gewesen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine nominell "unentgeltliche" Übertragung an sich wertloser Geschäftsanteile oder deren Übertragung zu einem symbolischen Betrag als entgeltlicher Vorgang zu werten (vgl. VwGH 9.7.2008, 2005/13/0045). Für das…
…herbeigeführt habe. Die Krananlage sei auch seit dem Jahr 1987 offenbar nicht mehr betrieben worden. Da somit die Krananlage dem Grunde nach im Jahre 1993 wertlos gewesen, aber dennoch zum Gegenstand eines wirtschaftlich bedeutenden Rechtsgeschäftes in unmittelbarem Zusammenhang mit der Liegenschaftsveräußerung gemacht worden sei, schließe…
…erwarten. Zur Abdeckung von Verbindlichkeiten wäre der Bw. zu den Bürgschaftszahlungen verpflichtet worden. Die Beteiligung wäre 1999 komplett wertlos geworden, weshalb sie abzuschreiben gewesen wäre. In der Stellungnahme der BP zur Berufung führt diese ergänzend aus, dass der in Tz 15 c BP-Bericht angeführte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Dr. Hans Rauner, Dkfm. Franz Kiesler und LIM Friedrich Nagl über die Berufung der Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1995 entschieden: Die Berufung…
…Die Forderung Dris. N*** gegen die B.-C. GmbH ist und bleibt damit aber ebenso wertlos wie sie dies zum Zeitpunkt des Forderungserwerbes (28. April 1992) angesichts der damals unzweifelhaft gegebenen buchmäßigen und wirtschaftlichen Überschuldung der B.-C. GmbH in Millionenhöhe gewesen ist. Für Rückfragen…
…Sinne des § 16 Abs. 3 UStG 1994 als uneinbringlich zu qualifizieren; die Forderung muss vielmehr bei objektiver Betrachtung wertlos sein. Eine Wertberichtigung in der Bilanz berechtigt nicht automatisch zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, weil nach Bilanzierungsgrundsätzen bereits Dubiosität zu einer Abwertung zwingt. Der Nachweis der…
…dass die insgesamt als alt, gebraucht und sohin als völlig wertlos bezeichnete Einrichtung dennoch mit dem nicht unerheblichen Betrag von € 15.000 bewertet und als Teil des Kaufpreises angesetzt worden war. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Innsbruck, am 1…
…den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) nicht gerechnet werden kann, wenn sie objektiv wertlos ist (VwGH 23.11.1987,87/15/0060). Gegen die Annahme des Feststehens der Uneinbringlichkeit der Forderung im Streitzeitraum (Jänner 2001) spricht der Umstand, dass nach Jänner 2001 die Hereinbringung der Forderung im…
…Anschluß an die 3 Bewertungsjahre 1996 bis 1998 die Schenkungssteuerscheide auf Null zu setzen, da den Schenkungen wertlose Anteile zugrunde lagen." Die abweisliche Berufungsvorentscheidung stützte sich auf folgende Begründung: "Die Berufungsausführungen, wonach zum Zeitpunkt der Zuwendungen die in den Folgejahren eintretenden Schwierigkeiten bereits absehbar waren…
…hergestellt werden, auch wenn keine verwandtschaftlichen Verhältnisse oder persönliche Bekanntschaften bestehen. Die Notariatsakte dokumentierten den Willen der Parteien und brächten klar zum Ausdruck, einerseits keinen "Schilling" für wertlose GmbH - Anteile zahlen zu wollen, andererseits beim Verkauf von Forderungen unter den Nennwert zu gehen, da deren…
…ist daher unrichtig, dass Herr O.L. nicht existiert. Die Auskünfte des IWD sind somit nachweislich unrichtig und somit wertlos. Damit dürfen sie keine Grundlage für eine Sachentscheidung bieten. Die Rechnungen lauten eindeutig auf O.L. unter der angegebenen Anschrift in K.-X., sodass von…