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UFSW FSRV/0088-W/05Vorsatz im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und Höhe der Geldstrafe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.02.2006

…sondern lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zugrunde gelegt wurde. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer derartigen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, im gegenständlichen Fall von Umsatzsteuervorauszahlungen, bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Führt man…

UFSW FSRV/0077-W/07Umsatzsteuerrestschuld laut Jahreserklärung. Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG? Zusatzstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.01.2008

…gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (hier der Lohnabgaben) bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob dem Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung zur Last gelegt werden kann, ist bei der Beurteilung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 1/2

…des Verdachtes der vorsätzlichen Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November 2007 in Höhe von insgesamt € 51.663,20 und von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume 2008 und Jänner bis April 2009 in…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 2/2

…den Beschuldigten im Straferkenntnis vom 4. Februar 2010 erhobene Vorwurf mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nicht zu beweisen. In Bezug auf die dem Beschuldigten vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichteten Lohnabgaben ist auszuführen: Gemäß § 25 Abs…

UFSW FSRV/0159-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit nicht erweisbar- Beschuldigter ist zum Tatzeitpunkt von der (später aus formellen Gründen aberkannten) Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen ausgegangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…sowie aus Vermittlungsprovisionen für Waren, die nicht Österreich gelangt sind, nicht der Umsatzsteuer zu unterziehen seien. Mangels Nachweisbarkeit der vorsätzlichen Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit war unter Verweis auf die Bestimmung des § 98 Abs. 3 FinStrG mit Verfahrenseinstellung vorzugehen…

UFSW FSRV/0097-W/02Vorliegen der subjektiven Tatseite des § 49 Abs. 1 lit a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2003

…warum den Bw. kein Verschulden an der nicht zeitgerechten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die vom Finanzstrafverfahren umfassten Zeiträume trifft. Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist jedoch die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob den…

UFSL FSRV/0044-L/03Umsatzsteuerliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eines türkischen Imbißlokales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2004

…offenkundig aufgrund Geldmangel - auch nicht zu dem im Normalfall gegebenen Fälligkeitszeitpunkt bzw. nicht bis zum fünften Tag danach. Zu Recht hat daher der Spruchsenat die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bis zum 5. Tag nach Fälligkeit (auch unter der Annahme einer Nichtvorverlegung derselben) als Finanzordnungswidrigkeit nach …

UFSW FSRV/0040-W/07Selbstanzeige im Namen der GmbH - Täterbenennung. Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - liegt eine vorsätzliche Nichtenrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch den Bw. vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2007

…hier in Rede stehenden Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Der für die Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich nur…

UFSW FSRV/0076-W/05Gegenstand des Finanzstrafverfahrens, Auswechslung der Sache, versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer oder Vorauszahlungsdelikt gemäß § 33 Abs. 2 lit. a bzw. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2005

…war der Bw. als verantwortlicher GF grundsätzlich für die Entrichtung dieser Umsatzsteuervorauszahlung verantwortlich und er kannte auch deren Fälligkeitstag. Einzige Tatbestandvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob den Bw…

UFSW FSRV/0124-W/06Vorsätzliche Handlungweise bestritten, Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages unklar und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit im Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (im gegenständlichen Fall Lohnabgaben) bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob…

UFSW FSRV/0057-W/04Vorliegen von Vorsatz hinsichtlich der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bei Übertragung sämtlicher steuerlicher Agenden auf einen Angestellten des Unternehmens und Überwachung dieses Erfüllungsgehilfen durch den Ehegatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.11.2004

…richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Wesentliche Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob die Beschuldigte an der Unterlassung der…

UFSW FSRV/0081-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Zahlungsschwierigkeiten schließen die Annahme von Vorsatz nicht aus. Erstinstanzliche unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 und 6 VbVG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit und es war daher im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob es der Bw1 ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit…

UFSW FSRV/0041-W/03Berufung gegen die Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2003

…das Finanzamt weiterzuleiten und er deswegen mit bestem Wissen und Gewissen im Tatzeitraum einer Tätigkeit im Ausland nachgegangen sei, dann kann durch diesen Einwand eine vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach der jeweiligen Fälligkeit nicht entkräftet werden. Er macht dadurch lediglich geltend…

UFSW FSRV/0101-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive und subjektive Tatseite bestritten. Klärung der Zuständigkeit für die Abgabenentrichtung im Verein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit und es war daher im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob es der Bw1 ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit…

UFSW FSRV/0052-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft, ist irrelevant…

UFSW FSRV/0132-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.03.2008

…vor, dass ihm aufgrund seiner umfangreichen Managementaktivitäten und der daraus resultierenden Überlastung die Nichtentrichtung von Kraftfahrzeugsteuern, Straßenbenützungsabgaben sowie Lohnabgaben nicht aufgefallen sei. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit…

UFSW FSRV/0063-W/07Im Abgabenverfahren ohne Berücksichtigung eines Vorsteuerabzuges geschätzte Höhe der Umsatzsteuervorauszahlungen stellt keine taugliche Grundlage für die Bestrafung dar!?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2007

… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung räumt der Bw. mit seinem Berufungsvorbringen inhaltlich eine vollständige Vernachlässigung sämtlicher steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlungen…

UFSW FSRV/0016-W/07Höhe der Geldstrafe mit dem Einwand eines geringen Verschuldens angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…1 lit. a FinStrG die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit ist. Unstrittig hat der Bw. aufgrund der äußerst schlechten wirtschaftlichen Situation der Fa. N-GmbH wissentlich die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet, wobei festzustellen ist…

UFSW FSRV/0093-W/03Finanzordnungswidrigkeit, Bestreitung der tatsächlichen Geschäftsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)22.10.2004

…Tatbestandsmerkmal einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob den Geschäftsführer einer GmbH, laut eigenen Angaben war dies der Bw. vom 8. Juni bis 25. November 2001 (laut Firmenbuch bis 29…

UFSW FSRV/0026-W/10Verantwortlichkeit für die steuerlichen Belange des Unternehmens der Gattin bestritten - freie Beweiswürdigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.11.2010

…zur Last gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, deren einzige Tatbestandsvoraussetzung die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach Fälligkeit ist, ist nicht entscheidungsrelevant, ob der Bw. auf dem jeweiligen Firmenkonto zeichnungsberechtigt war, weswegen seinem Antrag auf Durchführung diesbezüglicher Bankerhebungen…