…dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: Mag.A ist schuldig, er hat, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Land vorsätzlich in der Zeit vom 10. August 2006 bis 5. Dezember 2006, 1. Februar 2007…
… 33 Abs. 1 FinStrG einbekannt und sein Fehlverhalten durch die grundsätzlich angespannte Situation in der Gastronomiebranche und mit Konkurrenzdruck begründet. Am Vorliegen einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. dahingehend, durch Abgabe unrichtiger Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die verfahrensgegenständlichen Jahre eine zu geringe Abgabenfestsetzung dadurch herbeigeführt zu…
…nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Mit der gegenständlichen Berufung des Beschuldigten wird eine vorsätzliche Handlungsweise im Bezug auf die Nichtabgabe der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervor- anmeldungen sowie die Nichtmeldung der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Lohnabgaben im Wesentlichen mit der Begründung in Abrede gestellt, dass sich…
…teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wird in seinem Schuldspruch sowie im Strafausspruch aufgehoben und insoweit in der Sache selbst erkannt: Die Berufungswerberin (Bw.) ist schuldig, sie hat vorsätzlich a) als Einzelunternehmerin (St.Nr. X) Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate April 2001…
…vom 2. Jänner 2012, mit welcher diese eine vorsätzliche Handlungsweise ihrerseits in Abrede stellt. In der Berufung stellt die Bw. zunächst die Gründe für ihr verspätetes Erscheinen und die Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat in ihrer Abwesenheit dar. Inhaltlich bringt die Bw. vor…
…Steuerberater übertragen hat. Dass dieser seiner entsprechenden Verpflichtung nicht bzw. nicht fristgerecht nachgekommen ist, kann der Bf. nicht als vorsätzliche Handlungsweise angelastet werden, da hier allenfalls eine Verletzung ihrer Überwachungspflicht, ob der Steuerberater seiner an ihn übertragenen Verpflichtung auch nachgekommen ist, anzulasten wäre. Da somit…
…der Beurteilung einer steuerfreien Auslandstätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 10 EStG um eine solche der rechtlichen Auslegung einer Gesetzesbestimmung handelt, kann nach Ansicht des Berufungssenates eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung der Lohnabgaben im Sinne des § 49 Abs. 1 lit…
…Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Ausgehend von der festgestellten vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. sah der erkennende Berufungssenat…
…zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Mit der gegenständlichen Berufung wird das Vorliegen einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. und somit die subjektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Waldviertel vorsätzlich a) durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Umsatz- und Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2006 bis 2008, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, und…
…mit welcher eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. in Abrede gestellt und beantragt wird, von der Verhängung einer Strafe abzusehen bzw. in eventu eine milde Strafe zu verhängen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nur vorsätzlich begangen werden…
…auf Grund der Besicherungen der Bank im Grundbuch auch davon ausgehen konnte, dass eine Entrichtung der gegenständlichen Lohnabgaben am 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit erfolgen werde. Da somit dem Bw. eine vorsätzliche Handlungsweise im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht erweisbar war…
…September 2006, mit welcher eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede gestellt wird und welche sich auch gegen die Höhe der vom Spruchsenat ausgesprochenen Geldstrafe richtet. Zur Begründung führt der Bw. aus, dass ihm zur Last gelegt werde, dass er vorsätzlich Umsatzsteuer sowie Lohnabgaben verkürzt bzw. nicht…
…Ausfuhrnachweise (Frachtbriefe, Zollpapiere) aberkannt wurde. Unstrittig ist auch die Höhe der daraus resultierenden Umsatzsteuervorauszahlungen der verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume. In Bezug auf die subjektive Tatseite stellt der Bw. eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede und führt aus, er habe die vorgeschriebenen Umsatzsteuerbeträge niemals an seine Kunden fakturiert, da…
…vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 20. Februar 2008, mit welcher das Vorliegen einer vorsätzlichen Handlungsweise und somit einer Abgabenhinterziehung in Abrede gestellt und die Höhe der Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe angefochten wird. Zur Begründung führte der Bw. aus, dass ihm vorgeworfen worden sei…
…umfassten Selbstbemessungsabgaben hatte, hat er doch in Vorzeiträumen derartige Entrichtungen zumindest teilweise zu den jeweiligen Fälligkeitstagen vorgenommen. Die nahezu vollständige Vernachlässigung seiner diesbezüglichen Entrichtungspflichten in den Tatzeiträumen lässt auch nach Ansicht des Berufungssenates nur den Schluss auf eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. zu, wobei Ursache…
…der Lohnabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob dem Bw. eine vorsätzliche Handlungsweise in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer ordnungsgemäßen Meldung der Lohnabgaben nachgewiesen werden kann, ist in diesem Zusammenhang nicht tatbestandsrelevant, da die Abgabe derartiger Meldungen lediglich einen Strafbefreiungsgrund…
…eingestellt. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates vom 27. Juli 2007 richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw vom 27. Juli 2007, mit welcher eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. bestritten und eingewendet wird, dass keine verlässlichen und ausreichenden Feststellungen zur subjektiven Tatseite vom…
…sondern vielmehr die Löschung der von ihm beantragten Steuernummer mit unrichtigen Angaben der Abgabenbehörde erster Instanz gegenüber zu betreiben, lässt nur den Schluss auf eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. zu. Seine gesamte beschriebene Vorgangsweise war nach Ansicht des Berufungssenates ohne jeden Zweifel auf endgültige Abgabenvermeidung…
…zu übergeben, lasse nur den Schluss zu, dass diese Zahlung vor der Abgabenbehörde verheimlicht werden sollte. Dieses Verhalten stelle eine zumindest bedingt vorsätzliche Handlungsweise im Sinne des § 8 Abs. 1 FinStrG dar. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 3. Juni…