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UFSS FSRV/0025-S/10Vorsätzliche Handlungsweise eines beharrlich die Einreichung von Abgabenerklärungen unterlassenden Vortragenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012

…dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: Mag.A ist schuldig, er hat, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Land vorsätzlich in der Zeit vom 10. August 2006 bis 5. Dezember 2006, 1. Februar 2007…

UFSW FSRV/0023-W/09Vorsätzliche Handlungsweise und Strafhöhe bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.10.2009

… 33 Abs. 1 FinStrG einbekannt und sein Fehlverhalten durch die grundsätzlich angespannte Situation in der Gastronomiebranche und mit Konkurrenzdruck begründet. Am Vorliegen einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. dahingehend, durch Abgabe unrichtiger Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die verfahrensgegenständlichen Jahre eine zu geringe Abgabenfestsetzung dadurch herbeigeführt zu…

UFSW FSRV/0088-W/07Vorsätzliche Handlungsweise mit dem Hinweis auf Arbeitsüberlastung in Abrede gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2007

…nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Mit der gegenständlichen Berufung des Beschuldigten wird eine vorsätzliche Handlungsweise im Bezug auf die Nichtabgabe der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervor- anmeldungen sowie die Nichtmeldung der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Lohnabgaben im Wesentlichen mit der Begründung in Abrede gestellt, dass sich…

UFSW FSRV/0156-W/05Vorsätzliche Handlungsweise hinsichtlich Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten sowie Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.04.2006

…teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wird in seinem Schuldspruch sowie im Strafausspruch aufgehoben und insoweit in der Sache selbst erkannt: Die Berufungswerberin (Bw.) ist schuldig, sie hat vorsätzlich a) als Einzelunternehmerin (St.Nr. X) Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate April 2001…

UFSW FSRV/0001-W/12Freie Beweiswürdigung. Vorsätzliche Handlungsweise einer nur formell ins Firmenbuch eingetragenen Komplementärin bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

…vom 2. Jänner 2012, mit welcher diese eine vorsätzliche Handlungsweise ihrerseits in Abrede stellt. In der Berufung stellt die Bw. zunächst die Gründe für ihr verspätetes Erscheinen und die Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat in ihrer Abwesenheit dar. Inhaltlich bringt die Bw. vor…

UFSW FSRV/0120-W/08Einleitungsbescheid; keine vorsätzliche Handlungsweise der Geschäftsführerin, da sie hinsichtlich der Abgabe der UVAs auf den Steuerberater (der auch bisher die UVAs elektronisch gemeldet hat) vertraut hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.05.2009

…Steuerberater übertragen hat. Dass dieser seiner entsprechenden Verpflichtung nicht bzw. nicht fristgerecht nachgekommen ist, kann der Bf. nicht als vorsätzliche Handlungsweise angelastet werden, da hier allenfalls eine Verletzung ihrer Überwachungspflicht, ob der Steuerberater seiner an ihn übertragenen Verpflichtung auch nachgekommen ist, anzulasten wäre. Da somit…

UFSW FSRV/0127-W/03Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages; vorsätzliche Handlungsweise wird bestritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.12.2003

…der Beurteilung einer steuerfreien Auslandstätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 10 EStG um eine solche der rechtlichen Auslegung einer Gesetzesbestimmung handelt, kann nach Ansicht des Berufungssenates eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung der Lohnabgaben im Sinne des § 49 Abs. 1 lit…

UFSW FSRV/0162-W/07Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Ausgehend von der festgestellten vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. sah der erkennende Berufungssenat…

UFSW FSRV/0138-W/07Versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.03.2008

…zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Mit der gegenständlichen Berufung wird das Vorliegen einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. und somit die subjektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde…

UFSW FSRV/0022-W/13Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG: 1. Objektive Tatseite (Höhe der im Schätzungswege ermittelten Abgabenverkürzungen) und subjektive Taseite (vorsätzliche Handlungsweise) bestritten. 2. Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.10.2013

…33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Waldviertel vorsätzlich a) durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Umsatz- und Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2006 bis 2008, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, und…

UFSW FSRV/0170-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2008

…mit welcher eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. in Abrede gestellt und beantragt wird, von der Verhängung einer Strafe abzusehen bzw. in eventu eine milde Strafe zu verhängen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nur vorsätzlich begangen werden…

UFSW FSRV/0019-W/10Vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen Geschäftsführer, der sich als Flugpilot häufig im Ausland befunden und zur Bezahlung eine Angestellte beauftragt hat, bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2010

…auf Grund der Besicherungen der Bank im Grundbuch auch davon ausgehen konnte, dass eine Entrichtung der gegenständlichen Lohnabgaben am 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit erfolgen werde. Da somit dem Bw. eine vorsätzliche Handlungsweise im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht erweisbar war…

UFSW FSRV/0124-W/06Vorsätzliche Handlungweise bestritten, Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages unklar und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…September 2006, mit welcher eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede gestellt wird und welche sich auch gegen die Höhe der vom Spruchsenat ausgesprochenen Geldstrafe richtet. Zur Begründung führt der Bw. aus, dass ihm zur Last gelegt werde, dass er vorsätzlich Umsatzsteuer sowie Lohnabgaben verkürzt bzw. nicht…

UFSW FSRV/0159-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit nicht erweisbar- Beschuldigter ist zum Tatzeitpunkt von der (später aus formellen Gründen aberkannten) Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen ausgegangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…Ausfuhrnachweise (Frachtbriefe, Zollpapiere) aberkannt wurde. Unstrittig ist auch die Höhe der daraus resultierenden Umsatzsteuervorauszahlungen der verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume. In Bezug auf die subjektive Tatseite stellt der Bw. eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede und führt aus, er habe die vorgeschriebenen Umsatzsteuerbeträge niemals an seine Kunden fakturiert, da…

UFSW FSRV/0033-W/08Fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG - Unterlassung der Erkundigungspflicht und Verletzung der Überwachungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 20. Februar 2008, mit welcher das Vorliegen einer vorsätzlichen Handlungsweise und somit einer Abgabenhinterziehung in Abrede gestellt und die Höhe der Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe angefochten wird. Zur Begründung führte der Bw. aus, dass ihm vorgeworfen worden sei…

UFSW FSRV/0026-W/05Vorliegen der subjektiven Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Strafhöhe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.05.2005

…umfassten Selbstbemessungsabgaben hatte, hat er doch in Vorzeiträumen derartige Entrichtungen zumindest teilweise zu den jeweiligen Fälligkeitstagen vorgenommen. Die nahezu vollständige Vernachlässigung seiner diesbezüglichen Entrichtungspflichten in den Tatzeiträumen lässt auch nach Ansicht des Berufungssenates nur den Schluss auf eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. zu, wobei Ursache…

UFSW FSRV/0100-W/11Berufung wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, Beschuldigter war zu einem Tatzeitpunkt mangels Zeichnungsbefugnis am Firmenkonto noch nicht für die Entrichtung der Abgaben zuständig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012Teil 2/2

…der Lohnabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob dem Bw. eine vorsätzliche Handlungsweise in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer ordnungsgemäßen Meldung der Lohnabgaben nachgewiesen werden kann, ist in diesem Zusammenhang nicht tatbestandsrelevant, da die Abgabe derartiger Meldungen lediglich einen Strafbefreiungsgrund…

UFSW FSRV/0118-W/07Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Verjährung der Strafbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.03.2008

…eingestellt. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates vom 27. Juli 2007 richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw vom 27. Juli 2007, mit welcher eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. bestritten und eingewendet wird, dass keine verlässlichen und ausreichenden Feststellungen zur subjektiven Tatseite vom…

UFSW FSRV/0031-W/07Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG. Abgrenzung Versuch und Vollendung. Subjektive Tatseite bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…sondern vielmehr die Löschung der von ihm beantragten Steuernummer mit unrichtigen Angaben der Abgabenbehörde erster Instanz gegenüber zu betreiben, lässt nur den Schluss auf eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. zu. Seine gesamte beschriebene Vorgangsweise war nach Ansicht des Berufungssenates ohne jeden Zweifel auf endgültige Abgabenvermeidung…

UFSS FSRV/0015-S/05Abgabenhinterziehung; Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)21.04.2006

…zu übergeben, lasse nur den Schluss zu, dass diese Zahlung vor der Abgabenbehörde verheimlicht werden sollte. Dieses Verhalten stelle eine zumindest bedingt vorsätzliche Handlungsweise im Sinne des § 8 Abs. 1 FinStrG dar. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 3. Juni…