…ungewiss, aber wahrscheinlich ist". In der Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2006 hat das Finanzamt seine diesbezüglichen Überlegungen dann noch näher ausgeführt. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates bestehen aber gegen die hier bekämpfte vorläufige Bescheiderlassung deshalb keine Bedenken, weil das bislang vorliegende Zahlenmaterial, wie bereits erwähnt…
…so lange vorläufig festzusetzen, bis die Ungewissheit beseitigt ist. Als beseitigt gilt die Ungewissheit, wenn auf Grund der im Regelfall mehrjährigen Beobachtung der Betätigung das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der objektiven Ertragsfähigkeit mit einer gewissen Sicherheit beurteilt werden kann. Die praktische Bedeutung der vorläufigen Bescheiderlassung liegt…
…so lange vorläufig festzusetzen, bis die Ungewissheit beseitigt ist. Als beseitigt gilt die Ungewissheit, wenn auf Grund der im Regelfall mehrjährigen Beobachtung der Betätigung das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der objektiven Ertragsfähigkeit mit einer gewissen Sicherheit beurteilt werden kann. Die praktische Bedeutung der vorläufigen Bescheiderlassung liegt…
…in dieser Berufung bekämpfte Bescheid betrifft nur die Abweisung des Antrages auf Endgültigerklärung des Einkommensteuerbescheides. Daher ist nur die Beantwortung der Fragen betreffend Vorliegens der Voraussetzungen für eine vorläufige Bescheiderlassung streitentscheidend. Ein näheres Eingehen auf das umfangreiche Vorbringen betreffend Liebhaberei erübrigt sich daher im gegenständlichen…
…nicht als rechtswidrig erkannt werden, dass das FA die angefochtenen Bescheide in der Berufungsvorentscheidung im Sinne eines vorläufigen Ergehens abänderte. Daher sind im Zusammenhang mit einer Liebhabereibeurteilungen zukünftige Kursschwankungen einer Fremdwährung als Ungewissheit der Abgabepflicht anzusehen und berechtigen zur vorläufigen Bescheiderlassung. Die Ermessensentscheidung (§ 20 BAO)…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 1999 (vorläufig erlassen gemäß § 200 Abs. 1 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
…1999, 89/13/0259, 18.12.1996, 94/15/0152. Im Lichte dieser Judikatur würden sich die von der steuerlichen Vertretung der Bw als rechtswidrig bezeichnete vorläufige Bescheiderlassung geradezu anbieten, da aus den bisher vorgelegten Unterlagen die Möglichkeit, aus der Vermietung dauerhaft Überschüsse zu erzielen…
…Schillingbeträgen ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen, das insoweit einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Diese Berufungsentscheidung ergeht gemäß § 200 BAO vorläufig. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…) in spätestens 2 bis 3 Jahren kompensiert werden. Meiner Erfahrung nach ist daher trotz vorübergehender Werbungskostenüberschüsse vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen." Das FA setzte die Einkommensteuer 2000 vorläufig fest, erkannte den geltend gemachten Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen aus ggstdl Wohnung nicht an und…
…Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer für 1998 wird nicht veranlagt. Dieser Bescheid ergeht gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs…
…und Schenkungssteuerrechtes über die vorläufige Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bleiben unberührt. (4) Die Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß für Bescheide, mit denen festgestellt wird, daß eine Veranlagung unterbleibt, oder die aussprechen, daß eine Abgabe nicht festgesetzt wird." Voraussetzung für die vorläufige Bescheiderlassung gemäß …
…Einkommensteuerbescheide für 1998 ergingen gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig. Eine Begründung für die vorläufige Bescheiderlassung enthalten diese Bescheide nicht. In der Begründung des vom Finanzamt ebenfalls vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheides 1997 war jedoch ausgeführt worden, im Hinblick auf die Ungewissheit, ob hinsichtlich der gegenständlichen Vermietung…
…Prognose anpassen müsse, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom ursprünglichen Plan abweichen. Eine vorläufig ergangene Bescheide rechtfertigende Unsicherheit im Tatsachenbereich, die eine vorläufige Bescheiderlassung von Beginn an rechtfertige, könne nicht erblickt werden, zumal von Seiten der Abgabenbehörde keine Begründung für eine Kriterienprüfung (Gefahr, dass ein Gesamtüberschuss…
…wie die Rechtsfrage im Berufungsverfahren für die Vorjahre von der Berufungsbehörde bzw. anschließend von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes gelöst werden wird, rechtfertigte eine vorläufige Bescheiderlassung durch das Finanzamt nicht (vgl. VwGH 28.10.1993, 93/14/0123). Da somit keine Ungewissheit im Sinne des…
… 200 Abs 1 BAO vorläufiger Bescheid hätte ergehen müssen, zurückgewiesen, da die Beschwerdeführerin eine Ungewißheit im Tatsachenbereich nicht aufgezeigt hat. In gleichem Sinne führt Stoll nach Darlegung der für eine vorläufige Bescheiderlassung erforderlichen Art der Ungewißheit des Sachverhalts ausdrücklich aus: "Die rechtliche Würdigung ist keine…
…Bescheidbegründung hervorzugehen habe, welche Ungewissheit für die Vorläufigkeit ausschlaggebend gewesen sei. Unter Hinweis auf die Judikatur des VwGH wird ausgeführt, dass das Recht einen vorläufigen Bescheid durch einen endgültigen zu ersetzen der Verjährung unterliege, wobei die Verjährungsfrist mit jenem Jahr zu laufen beginne, in welchem…
…bzw. den Eventualantrag braucht daher nicht eingegangen werden. Die Abgabenfestsetzung erfolgte jedoch gemäß § 200 Abs. BAO endgültig, zumal auch der Bw. der Ansicht ist, dass die Voraussetzungen für eine vorläufige Bescheiderlassung nicht erfüllt sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 9. April 2008
…2002 und 2003 in zweiter Instanz ergangene Rechtsmittelerledigung (UFS 24.3.2005, RV/0307-G/04 u. RV/0357-G/04), mit der die vorläufige Bescheiderlassung für diesen Zeitraum unverändert geblieben war, abgewiesen. Begründet wurde dazu, dass die Hauptberuflichkeit einer Tätigkeit nur eines von mehreren…
…führen kann. Auch liegen keine wesentlichen Zweifel an der Erfüllbarkeit wenigstens der "worst-case" Prognose vor, sodass auch kein Grund für eine vorläufige Bescheiderlassung gem § 200 BAO gesehen werden kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die im Kalenderjahr 2001 erzielten Einkünfte werden gemäß § 188…
…dass die Liebhabereibeurteilung des Finanzamtes unrichtig sei. Bisher habe der Bw nur vorgebracht, die vorläufige Bescheiderlassung sei nicht rechtskonform gewesen. Das Finanzamt habe in 2007 nach dem damaligen Wissensstand entscheiden und die Stichhaltigkeit der damals eingereichten Prognoserechnung beurteilen müssen. Diese Beurteilung habe nach einer Spanne…