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UFSL RV/1304-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004Teil 1/2

…Mitwirkungs- und Nachweispflicht des Vertreters hingewiesen und festgestellt, dass der Bw. als Geschäftsführer der Firma D GmbH seiner Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Abgaben der Gesellschaft aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet werden, nicht nachgekommen wäre. Da der Abgabenrückstand der Primärschuldnerin somit auf Grund schuldhafter…

UFSL RV/1304-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004Teil 2/2

…im gegenständlichen Haftungsverfahren nicht seine Schuldlosigkeit an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, sondern wegen der nachweislich vorhanden gewesenen Gesellschaftsmittel allein deren anteilige Verwendung nachzuweisen hatte. Dieser Nachweis ist aber unterblieben, außerdem stehen die vorliegenden erwähnten Beweisergebnisse der Annahme einer anteiligen Mittelverwendung im Haftungszeitraum klar entgegen…

UFSW RV/0211-W/04Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei einer Aktiengesellschaft mit Stückaktien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.05.2007

…der Bw. vom 16. Juni 2003 beschlossen die Aktionäre der Bw. eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrages von € 9.900.000,00 des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 ausgewiesenen Bilanzgewinnes ohne Ausgabe neuer Aktien gemäß § 4 Abs. 1 Kapitalberichtigungsgesetz…

UFSL RV/1968-L/02Haftung für Abgaben in ungekürztem Ausmaß, wenn das behauptete gänzliche Fehlen von Gesellschaftsmitteln nicht nachgewiesen wird. Keine Haftung für Lohnabgaben, die auf tatsächlich nicht mehr ausbezahlte Löhne entfallen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003

…Realisierung derselben gemacht worden. Es wären daher zweifellos Geldmittel vorhanden gewesen, deren anteilige Verwendung für die gleichmäßige Bedienung aller Verbindlichkeiten nicht nachgewiesen worden sei. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 10.9.2002 wies der Bw. darauf hin…

UFSL RV/0432-L/06Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2007

…Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Ein inhaltlich gleichlautender Vorhalt erging auch an den zweiten Geschäftsführer MR. In einer für beide Geschäftsführer eingereichten gemeinsamen Stellungnahme vom 23.9.2004 wurden eingehend die…

UFSL RV/0431-L/06Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2007

…Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Ein inhaltlich gleichlautender Vorhalt erging auch an den zweiten Geschäftsführer GS. In einer für beide Geschäftsführer eingereichten gemeinsamen Stellungnahme vom 23.9.2004 wurden eingehend die…

UFSL RV/0829-L/02Geschäftsführerhaftung trotz gerichtliche Beschlagnahme der Buchhaltungsunterlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2004Teil 1/2

…an ihn übersendeten Ermittlungsergebnissen bisher der Beweisführung im gegenständlichen Haftungsberufungsverfahren dienliche Schritte trotz erwiesener Möglichkeit nicht einmal versucht habe. Außerdem stünden die bisherigen Beweisergebnisse im Widerspruch zur Behauptung von im haftungsgegenständlichen Zeitraum nicht mehr vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln, nicht vorgenommener Gläubigerbegünstigung sowie nicht mehr erfolgten Lohnzahlungen…

UFSL RV/0829-L/02Geschäftsführerhaftung trotz gerichtliche Beschlagnahme der Buchhaltungsunterlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2004Teil 2/2

…nicht mehr vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln nicht mehr erfolgt wären, ist, was das Vorhandensein von Mitteln betrifft, schon durch die für den Zeitraum Oktober 1999 bis Februar 2000 an andere Gesellschaftsgläubiger getätigten Zahlungen widerlegt. Dass die Löhne im haftungsrelevanten Zeitraum aus den nachweislich noch vorhanden gewesenen…

UFSL RV/0221-L/07Haftung für Abgaben einer nach englischem Gesellschaftsrecht gegründeten Private Limited Company
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde der Berufungswerber ersucht, anhand eines angeschlossenen Fragebogens…

UFSL RV/0718-L/08Haftung für Abgaben einer nach englischem Gesellschaftsrecht gegründeten Private Limited Company
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde der Berufungswerber ersucht, anhand eines angeschlossenen Fragebogens seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse…

UFSL RV/1871-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004Teil 1/2

…2004 wurde der Bw im gegenständlichen Haftungsberufungsverfahren aufgefordert, sein Vorbringen hinsichtlich des Fehlens jeglicher Gesellschaftsmittel im Haftungszeitraum und einer nicht erfolgten Gläubigerungleichbehandlung bzw. wegen dazu widersprüchlicher Beweisergebnisse die anteilige Verwendung für die offensichtlich noch vorhanden gewesenen Mittel schriftlich zu belegen, und weiters bekannt zu geben…

UFSL RV/1871-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004Teil 2/2

…nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die im Schreiben näher angeführten Abgaben der Primärschuldnerin entrichtet wurden. Weiters wurde er für den Fall, dass noch Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, aufgefordert, deren anteilige Verwendung im Hinblick auf sämtliche bestandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten nachzuweisen. In Beantwortung dieses Vorhaltes wurde…

UFSL RV/0025-L/111. Vertreterhaftung 2. Gleichbehandlungsgrundsatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2013

…wurde das Unternehmen trotz Konkurseröffnung fortgesetzt. Es sei davon auszugehen, dass zum Fälligkeitszeitpunkt der haftungsgegenständlichen Abgaben zwar (noch) Gesellschaftsmittel vorhanden waren, diese aber nicht zur Entrichtung der Abgabenschulden verwendet wurden. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden offenbar schlechter als die übrigen…

UFSL RV/0249-L/11Fehlender Nachweis der Gläubigergleichbehandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2012

…bis zur Konkurseröffnung geöffnet gewesen, der Geschäftsbetrieb sei erst während des Konkursverfahrens eingestellt worden - sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Abgaben noch Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur zumindest anteiligen Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung…

UFSL RV/1232-L/10Die Haftung gemäß § 9 BAO trifft den organschaftlichen Vertreter, nicht den "faktischen Geschäftsführer"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

…die Entrichtung der Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft verantwortlich gewesen. Auf Grund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden…

UFSL RV/0026-L/09Qualifizierte Behauptungspflicht im Haftungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…die im Insolvenzverfahren zu erwartende Quote entrichtet würden. Aufgrund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Abgaben zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft…

UFSL RV/1340-L/07Geschäftsführerhaftung nach rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan im Konkursverfahren des Haftungsschuldners.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2008

…seien, da mit Beschluss des Landesgerichtes S vom 22. November 2006 ein Konkursverfahren eröffnet worden sei. Auf Grund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, diese aber nicht zur anteiligen Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Der Bw. habe am 17…

UFSL RV/1091-L/06Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2007

…dass in diesen Zeiträumen noch Lohnzahlungen erfolgt sind. Insgesamt gesehen muss daher schon aufgrund dieser Umstände davon ausgegangen werden, dass noch Gesellschaftsmittel vorhanden waren, diese aber nicht zur zumindest anteiligen Bedienung auch des Abgabengläubigers verwendet wurden, sodass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt. 3) Weitere Voraussetzung…

UFSL RV/0413-L/06Haftung für DB und DZ betreffend die Bezüge des wesentlich beteiligten Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2007

…und auf das bereits abgeschlossene Konkursverfahren verwiesen. Aufgrund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die…

UFSL RV/0398-L/06Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2006

…Die angeführten Abgabenschuldigkeiten seien bei der Primärschuldnerin nicht mehr einbringlich. Aufgrund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet wurden. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die…