…Mitwirkungs- und Nachweispflicht des Vertreters hingewiesen und festgestellt, dass der Bw. als Geschäftsführer der Firma D GmbH seiner Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Abgaben der Gesellschaft aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet werden, nicht nachgekommen wäre. Da der Abgabenrückstand der Primärschuldnerin somit auf Grund schuldhafter…
…im gegenständlichen Haftungsverfahren nicht seine Schuldlosigkeit an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, sondern wegen der nachweislich vorhanden gewesenen Gesellschaftsmittel allein deren anteilige Verwendung nachzuweisen hatte. Dieser Nachweis ist aber unterblieben, außerdem stehen die vorliegenden erwähnten Beweisergebnisse der Annahme einer anteiligen Mittelverwendung im Haftungszeitraum klar entgegen…
…der Bw. vom 16. Juni 2003 beschlossen die Aktionäre der Bw. eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrages von € 9.900.000,00 des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 ausgewiesenen Bilanzgewinnes ohne Ausgabe neuer Aktien gemäß § 4 Abs. 1 Kapitalberichtigungsgesetz…
…sich um jenen Betrag, welcher bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen aus den vorhandenen Gesellschaftsmitteln (somit bei aliquoter Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger entsprechend dem jeweiligen prozentuellen Anteil der Verbindlichkeiten an den Gesamtverbindlichkeiten) an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre (z.B. UFS 19.7…
…Realisierung derselben gemacht worden. Es wären daher zweifellos Geldmittel vorhanden gewesen, deren anteilige Verwendung für die gleichmäßige Bedienung aller Verbindlichkeiten nicht nachgewiesen worden sei. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 10.9.2002 wies der Bw. darauf hin…
…Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Ein inhaltlich gleichlautender Vorhalt erging auch an den zweiten Geschäftsführer MR. In einer für beide Geschäftsführer eingereichten gemeinsamen Stellungnahme vom 23.9.2004 wurden eingehend die…
…Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Ein inhaltlich gleichlautender Vorhalt erging auch an den zweiten Geschäftsführer GS. In einer für beide Geschäftsführer eingereichten gemeinsamen Stellungnahme vom 23.9.2004 wurden eingehend die…
…an ihn übersendeten Ermittlungsergebnissen bisher der Beweisführung im gegenständlichen Haftungsberufungsverfahren dienliche Schritte trotz erwiesener Möglichkeit nicht einmal versucht habe. Außerdem stünden die bisherigen Beweisergebnisse im Widerspruch zur Behauptung von im haftungsgegenständlichen Zeitraum nicht mehr vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln, nicht vorgenommener Gläubigerbegünstigung sowie nicht mehr erfolgten Lohnzahlungen…
…nicht mehr vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln nicht mehr erfolgt wären, ist, was das Vorhandensein von Mitteln betrifft, schon durch die für den Zeitraum Oktober 1999 bis Februar 2000 an andere Gesellschaftsgläubiger getätigten Zahlungen widerlegt. Dass die Löhne im haftungsrelevanten Zeitraum aus den nachweislich noch vorhanden gewesenen…
…Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde der Berufungswerber ersucht, anhand eines angeschlossenen Fragebogens…
…Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde der Berufungswerber ersucht, anhand eines angeschlossenen Fragebogens seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse…
…2004 wurde der Bw im gegenständlichen Haftungsberufungsverfahren aufgefordert, sein Vorbringen hinsichtlich des Fehlens jeglicher Gesellschaftsmittel im Haftungszeitraum und einer nicht erfolgten Gläubigerungleichbehandlung bzw. wegen dazu widersprüchlicher Beweisergebnisse die anteilige Verwendung für die offensichtlich noch vorhanden gewesenen Mittel schriftlich zu belegen, und weiters bekannt zu geben…
…nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die im Schreiben näher angeführten Abgaben der Primärschuldnerin entrichtet wurden. Weiters wurde er für den Fall, dass noch Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, aufgefordert, deren anteilige Verwendung im Hinblick auf sämtliche bestandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten nachzuweisen. In Beantwortung dieses Vorhaltes wurde…
Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…
…nachzuweisen, dass ihm die Erfüllung seiner Pflichten nicht möglich gewesen sei, und zu belegen, wie die vorhandenen Gesellschaftsmittel verwendet worden seien. Das Antwortschreiben enthalte die Zahlungen an die verschiedenen Gläubiger, ohne dies durch entsprechende Nachweise zu belegen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dürften Zahlungsschwierigkeiten, welche…
…Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde um Darlegung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers anhand eines Fragebogens…
…wurde das Unternehmen trotz Konkurseröffnung fortgesetzt. Es sei davon auszugehen, dass zum Fälligkeitszeitpunkt der haftungsgegenständlichen Abgaben zwar (noch) Gesellschaftsmittel vorhanden waren, diese aber nicht zur Entrichtung der Abgabenschulden verwendet wurden. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden offenbar schlechter als die übrigen…
…bis zur Konkurseröffnung geöffnet gewesen, der Geschäftsbetrieb sei erst während des Konkursverfahrens eingestellt worden - sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Abgaben noch Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur zumindest anteiligen Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung…
…die Entrichtung der Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft verantwortlich gewesen. Auf Grund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden…
…die im Insolvenzverfahren zu erwartende Quote entrichtet würden. Aufgrund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Abgaben zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft…