…an der Angabe des leistenden Unternehmens und zwar für den Zeitraum der Leistungsausführung. Soweit eine Richtigstellung dieses Rechnungsmangels nachträglich bewerkstelligt werden könnte, wäre weiters der Nachweis zu führen, dass die fraglichen Leistungen tatsächlich erbracht wurden und dass es sich nicht nur um vorgetäuschte Leistungen handelt…
…März 1999) bis Mitte Dezember 1999 (letzter Arbeitstag laut vorgelegtem Wochenbericht 16. Dezember 1999) als Leistungszeitraum aus. Der unabhängige Finanzsenat geht daher von neun Arbeitsmonaten aus. | Monatslohn | € 1.500 | Durchschnittliche Anzahl der Arbeiter | 15 | Dauer der Arbeiten in Monaten…
…Rechnungen der I-GmbH Die I-GmbH hat die streitgegenständlichen Rechnungen im Zeitraum April bis Dezember 1999 ausgestellt (Beträge in Schilling ohne Groschenbeträge): | Leistung | R-Datum | R-Summe1) | USt | 12) | Beistellen von Arbeitskräften in Regie | 6.4.1999…
…11 UStG 1994. Gemäß § 11 Abs. 1 UStG müssen Rechnungen ua den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Ist der Name und/oder die Anschrift unrichtig, so besteht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug (vgl. zB VwGH 25…
…das Vorbringen von GF, die angeführten Leistungen seitens der Z GmbH seien physisch in Form ihres Ehegatten erbracht worden und das mündlich vereinbarte Werksentgelt von 350,00 S pro Stunde entspräche durchaus der Fremdüblichkeit, könne durch das Beweisverfahren als widerlegt angesehen werden: Die zeugenschaftlich vernommenen…
…Das Ergebnis des Beweisverfahrens habe aber eindeutig erbracht, dass tatsächlich die von den angeblichen Autoren gelegten Rechnungen in Millionenhöhe entweder überhaupt keine oder jedenfalls nur marginale Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Entgelt erbracht worden seien. Unter Hinweis auf das Ergebnis der Einvernahme der Zeugen stellt…
…der Bw. wurde festgestellt, dass Zahlungseingänge iHv monatlich EUR 330,00 und iHv monatlich EUR 500,00 nicht erfolgten. Die fehlenden Zahlungseingänge in Höhe der behaupteten Mieteinnahmen sprechen für vorgetäuschte Mieteinnahmen und gegen eine tatsächlich erfolgte Vermietung. V.III. Die Bw. gab an, eine in…
…S gewesen ist, oder ob das Dienstverhältnis bloß vorgetäuscht und ungeachtet der formellen Dienstnehmerstellung der Bw auch in diesem Zeitraum als selbständiger Unternehmer die Einkunftsquelle "Tierarztpraxis" innehatte, ihm daher auch die in diesem Zeitraum aus dem Betrieb der Tierarztpraxis angefallenen Einnahmen zuzurechnen sind. Zurechnungssubjekt ist…
…vorgelegt worden. Behauptet wurden ausschließlich Barzahlungen. Nach Würdigung des Sachverhaltes ging die Betriebsprüfung daher davon aus, dass die in Rechnung gestellten Leistungen von anderen, steuerlich nicht erfassten Subjekten durchgeführt worden wären. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Betriebsprüfung und setzte mit Bescheid vom 5. April…
…sich bei der C-GmbH um eine Scheinfirma, die mangels Personal und Gerätschaften gar nicht in der Lage gewesen sei, Leistungen zu erbringen. Unter der aktenkundigen Anschrift (bereits amtsbekannte Anschrift für Scheinfirmen) sei die Firma nicht auffindbar gewesen. Da die Firma nicht auffindbar gewesen sei…
…aufhältige Personen (TK, HS) und Firmen (M) an dem "Geschäft" beteiligt. Die Lieferung verbleibt im Inland, weil nur ein Scheinexport vorgetäuscht werden soll und die Bezahlung erfolgt im Büro von HS in Bad Ischl, also ebenfalls im Inland. Auch LD - als derjenige, dem die Provision…
…erfolglos geblieben ist. Was die "Vermietungstätigkeit" des Bw ab Frühjahr 2004, betrifft, so beurteilt sie der unabhängige Finanzsenat in freier Beweiswürdigung als bloß vorgetäuscht, um den im Prüfungsverfahren getroffenen Feststellungen des Finanzamtes bezüglich Liebhaberei im Berufungsverfahren entgegenzuwirken. Die Schlussbesprechung fand am 6. April 2004 statt…
…dass manche Kunden - so wie beispielsweise der Bw. niemals Schwarzlieferungen bezogen hätten. Durch diese vorgetäuschte Zurechnung der Brauerei an die redlichen Kunden würde sozusagen, "dass nicht ausgenützte Potenzial an Schwarzlieferungen der steuerehrlichen Kunden von anderen ausgenutzt". Das System der Zurechnung der Schwarzlieferungen an die steuerehrlichen…
…dann immer gemeinsam auf diese Baustellen gefahren. Ich habe dort im Auto auf ihn gewartet und hat dies aber nie länger als eine halbe Stunde gedauert. Ob er für diese Leistungen eine Entschädigung bekommen hat, kann ich nicht sagen, weil ich nie etwas gesehen habe…
…die in Steueroasengebieten errichtet wurden, der Grund für die steuerliche Nichtanerkennung der Gestaltung sein (soweit nicht auch in diesen Fällen vorgetäuschte Handlungen getätigt wurden und hiedurch die Zuordnung zu den Scheingeschäften nötig wird). Die Einschaltung so genannter "Briefkastenfirmen" bedeutet im Allgemeinen Rechtsmissbrauch. Gemäß § 23 Abs…
…Leistungen im Form einer retrograden Rückrechnung aus den Abrechnungssummen, wie es nach den Angaben der Bw bei Kleinunternehmers die Regel sei, ist in den Erläuterungen zum Jahresabschluss keine Rede. Mit diesen Ausführungen ist dem Finanzamt bewusst eine gesetzeskonforme Bewertung der noch nicht abgerechneten Leistungen vorgetäuscht…
…mit Rechnung vom 15. Dezember 1993 fakturierten Beträge nicht rechtfertigen. Zusammenfassend stellte die BP fest, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die von den Domizilgesellschaften H-AG und C-AG verrechneten Leistungen nur vorgetäuscht seien und letztendlich Mag. Erich S hinter diesen Gesellschaften stehe. Der geltend gemachte…
…der Bw. annehmen habe müssen, dass aufgrund der offenen Honorare keine Leistungen mehr erbracht werden würden, die von seinem Steuerberater vor Einreichung der NOVA-Vergütung angeforderten Unterlagen trotz Urgenzen nicht an diesen übermittelt worden seien und er für seine Steuerberater nicht erreichbar gewesen sei, er…
…namentlich genannten Raika in Oberösterreich überwiesen worden. Zeichnungsberechtigt für dieses Konto sei wiederum Herr PL. Da es sich bei diesem Geschäft um ein Scheingeschäft handle und nur ein Aufwand vorgetäuscht werden sollte, sei die Zahlung an die C-Management-Ltd. als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten.…
…Manipulationen derSGmbH im Zusammenhang mit der HY Bau GmbH. Keiner der befragten Dienstnehmer war bei der HY Bau GmbH beschäftigt. Die Ansicht, dass die angeblichen Leistungen der AlGmH und AmGmbH nur vorgetäuscht waren, wird auch dadurch gestützt, dass angebliche Dienstnehmer der genannten angeblichen Subunternehmer befragt…