…GmbH, BF101 GmbH, BF04 AG und BFy21 und Handels GmbH haben dennoch jedenfalls existiert (Konto „Dienstleistungserlöse“ 2003-2005 ./28-./30). Die Bf hat auch abgesehen von den vorgetäuschten Leistungen im Zusammenhang mit den erwähnten Scheinausgangsrechnungen 2001-2005 keine Tätigkeiten verrichtet, denen die erkennbare Absicht innewohnte…
…1-11) nicht mitgeteilt. Daher sind dieser vier ER vom 15.2.2002 über angebliche Personalgestellungsleistungen als Scheinrechnungen anzusehen, die darin behaupteten Leistungen sind als vorgetäuscht anzusehen. Auch diese ER lassen keinen Versuch der Bf erkennen, Einnahmen zu erwirtschaften. Die vier ER vom November und…
…Austausch der Rechnungen im Drittland, mit einem weit geringeren Wert in die Europäische Union reimportiert. Durch vorgetäuschte Leistungen in Form von Veredelungen, Lizenzen und Komplettierung wurde der Preis der Waren durch die Missing Trader nach Import in die Europäische Union erhöht. Über Bufferfirmen wurden die…
…GmbH auf. Als Exporteur wurde ua die Bf. tätig. Durch vorgetäuschte Leistungen in Form von Veredelungen, Lizenzen und Komplettierung wurde der Preis der Waren durch die Missing Trader nach Import in die Europäische Union erhöht. Über Bufferfirmen wurden die Waren an exportierende Gesellschaften, darunter die…
…an der Angabe des leistenden Unternehmens und zwar für den Zeitraum der Leistungsausführung. Soweit eine Richtigstellung dieses Rechnungsmangels nachträglich bewerkstelligt werden könnte, wäre weiters der Nachweis zu führen, dass die fraglichen Leistungen tatsächlich erbracht wurden und dass es sich nicht nur um vorgetäuschte Leistungen handelt…
…5) Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen. (6) Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen eine Leistung nicht erbringen können, sind unter Bedachtnahme auf diese Beeinträchtigung zu beurteilen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird. Modulbeurteilung § 21. (1) Die Beurteilung der Leistungen eines…
…Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin gegründet bzw übernommen worden sei, um durch vorgetäuschte Sachverhalte Leistungen aus Vorsteuern zu lukrieren. Zusammenfassend sei in Gesamtzusammenschau der Beweismittel festzustellen gewesen, dass auf Grund der aufgezeigten Vorgangs- und Verhaltensweise, wie kein erkennbares Tätigwerden des Unternehmens am Firmensitz…
…Stundenaufzeichnungen, Reisekostenabrechnungen, etc.), sämtliche Belege jeglicher Art, die Belegmanipulationen oder vorgetäuschte Lieferungen und Leistungen dokumentieren, Unterlagen über Verrechnungskonten, Unterlagen, die auf verdeckte Ausschüttungen bzw. Vorteilsgewährungen hindeuteten, Aufzeichnungen über Vergütungen und Vorteilszuwendungen an Gesellschafter, Verträge jeglicher Art, Schriftverkehr, E-Mails EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer…
…Stundenaufzeichnungen, Reisekostenabrechnungen, etc.), sämtliche Belege jeglicher Art, die Belegmanipulationen oder vorgetäuschte Lieferungen und Leistungen dokumentieren, Unterlagen über Verrechnungskonten, Unterlagen, die auf verdeckte Ausschüttungen bzw. Vorteilsgewährungen hindeuteten, Aufzeichnungen über Vergütungen und Vorteilszuwendungen an Gesellschafter, Verträge jeglicher Art, Schriftverkehr, E-Mails EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer…
…Stundenaufzeichnungen, Reisekostenabrechnungen, etc.), sämtliche Belege jeglicher Art, die Belegmanipulationen oder vorgetäuschte Lieferungen und Leistungen dokumentieren, Unterlagen über Verrechnungskonten, Unterlagen, die auf verdeckte Ausschüttungen bzw. Vorteilsgewährungen hindeuteten, Aufzeichnungen über Vergütungen und Vorteilszuwendungen an Gesellschafter, Verträge jeglicher Art, Schriftverkehr, E-Mails EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer…
…Stundenaufzeichnungen, Reisekostenabrechnungen, etc.), sämtliche Belege jeglicher Art, die Belegmanipulationen oder vorgetäuschte Lieferungen und Leistungen dokumentieren, Unterlagen über Verrechnungskonten, Unterlagen, die auf verdeckte Ausschüttungen bzw. Vorteilsgewährungen hindeuteten, Aufzeichnungen über Vergütungen und Vorteilszuwendungen an Gesellschafter, Verträge jeglicher Art, Schriftverkehr, E-Mails EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer…
…März 1999) bis Mitte Dezember 1999 (letzter Arbeitstag laut vorgelegtem Wochenbericht 16. Dezember 1999) als Leistungszeitraum aus. Der unabhängige Finanzsenat geht daher von neun Arbeitsmonaten aus. | Monatslohn | € 1.500 | Durchschnittliche Anzahl der Arbeiter | 15 | Dauer der Arbeiten in Monaten…
…Rechnungen der I-GmbH Die I-GmbH hat die streitgegenständlichen Rechnungen im Zeitraum April bis Dezember 1999 ausgestellt (Beträge in Schilling ohne Groschenbeträge): | Leistung | R-Datum | R-Summe1) | USt | 12) | Beistellen von Arbeitskräften in Regie | 6.4.1999…
…11 UStG 1994. Gemäß § 11 Abs. 1 UStG müssen Rechnungen ua den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Ist der Name und/oder die Anschrift unrichtig, so besteht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug (vgl. zB VwGH 25…
…das Vorbringen von GF, die angeführten Leistungen seitens der Z GmbH seien physisch in Form ihres Ehegatten erbracht worden und das mündlich vereinbarte Werksentgelt von 350,00 S pro Stunde entspräche durchaus der Fremdüblichkeit, könne durch das Beweisverfahren als widerlegt angesehen werden: Die zeugenschaftlich vernommenen…
…bestanden, dass gar keine Zweigniederlassung in Deutschland bestanden hatte, sondern nur vorgetäuscht worden wäre. Die weitere Pflicht zur Einreichung einer Voranmeldung bei der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde war gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen…
…und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Dabei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, ob die Verkürzung oder der Abgabenausfall endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Eine…
…Das Ergebnis des Beweisverfahrens habe aber eindeutig erbracht, dass tatsächlich die von den angeblichen Autoren gelegten Rechnungen in Millionenhöhe entweder überhaupt keine oder jedenfalls nur marginale Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Entgelt erbracht worden seien. Unter Hinweis auf das Ergebnis der Einvernahme der Zeugen stellt…
…der Leistungserbringung der Bf. gegenüber ihren Auftraggebern bestand grundsätzlich kein Zweifel. Die die seitens der Bf. verrechneten Leistungen waren von den Auftraggebern bezahlt worden. Entsprechend den obigen Ausführungen war jedoch von den Leistungen zugrundeliegenden Scheingeschäften der Bf. (vorgetäuschte Fremdleistungen durch Subunternehmen; tatsächlich erbrachte Leistungen entweder…
…von der juristischen Person als Aufwand geltend gemacht wird bzw. ein Rechtsgeschäft vorgetäuscht wird, um eine Vorteilsgewährung zu verdecken. So kann bspw. ein Dienst- oder Werkvertrag zu Löhnen oder Honoraren führen, obwohl keine Leistung erbracht wird, oder es kann der Kaufvertrag über ein ausschließlich der…