…dass die Bw. voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führt der Rechtsanwalt aus, dass die Bw. an einer schweren Borderline Persönlichkeisstörung leide und unter den Bedingungen des freien Arbeitsmarktes nicht arbeitsfähig sei. Dieser Zustand…
…spätestens vor Vollendung des 27.Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert…
…(Trisomie 21 mit hochgradiger geistiger Behinderung) sowie, dass der Untersuchte voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, fest. Eine Ablichtung des Gutachtens des Facharztes für Nervenkrankheiten Dr. S., dem sich das vorgenannte Bundesamt angeschlossen hat, liegt bei. Da auf Grund dieses Gutachtens…
…Gutachten bescheinigt der Mediziner vier Leiden, bei deren Zusammenschau sich ein 100%iger Behinderungsgrad sowie die Tatsache ergeben, dass die Bw. ab April 2001 voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dieses Gutachten wurde der Bw. mit Schreiben vom 1.10.2002…
…bestehenden Persönlichkeitsentwicklungsstörung bei intellektueller Unterbegabung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Da auf Grund des erwähnten Gutachtens die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe ab Jänner 2001 vorliegen war wie im Spruch zu entscheiden. Beilage…
…Das Ergebnis sei, dass sie wegen der in der Berufsausbildung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Gutachten vom 19. Dezember 2001 des Sozialpsychiatrischen Zentrums bestätigte Dr. RS die von der Bw. in…
…oder während der späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Sinne des § 8 Abs. 5 FLAG 1967 gilt ein Kind als erheblich behindert, bei dem eine nicht…
…besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 v.H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für…
…dass das Kind voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich den Unterhalt selbst zu verschaffen, könne auch § 5 Abs 1 FLAG 1967 nicht angewendet werden, auch wenn Teile der Waisenpension nicht steuerpflichtig sind, aber trotzdem dazu dienten, die den konkreten Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse zusammen mit anderen Einnahmen…
…Juli 1996 leidet der Bw. seit Geburt an einer geistigen Behinderung leichten bis mittleren Grades sowie an Schwerhörigkeit, wodurch er voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass der Bw. im Juli 1996 eine Waisenpension in…
…sowie darüber, ob sie voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und wann dieser Umstand bejahendenfalls "unter Berücksichtigung des laufenden Einkommens ab 1989" eingetreten sei. Das genannte Bundesamt holte zunächst das Gutachten eines Augenfacharztes ein. In diesem wird in der Anamnese darüber…
…Februar statt und ergab einen Grad der Behinderung von 70 v.H. und dass der Untersuchte voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das Finanzamt Voitsberg erließ mit 24. April 2003 einen Abweisungsbescheid und begründete diesen wie folgt: Ihrem Antrag auf erhöhte…
…Dem dürfte die Überlegung zugrunde liegen, dass die Frage, ob eine behinderte Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, nicht schematisch an Hand eines in einem bestimmten Zeitraum erzielten Einkommens, sondern nur unter Berücksichtigung von Art und Grad der Behinderung bzw…
…Untersuchte seit Geburt voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Minderbegabung mit psychogener Komponente - inkl. Kataplexie, Grad der Behinderung 50 %). Da auf Grund dieses Gutachtens eine erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 vorliegt, sind die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der…
…Dezember 2002, den Grad der Behinderung mit 50 v.H. fest (Herabsetzung der geistigen Leistungsfähigkeit mittleren Grades mit Anfällen aus dem Epiformenkreis); zudem wurde festgestellt, dass die Untersuchte auf Grund des Leidens voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Eine Ablichtung des…
…vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert gilt gemäß § 8 Abs…
…der Behinderung zwar mit 70 v.H. bescheinigt worden sei, nicht jedoch, dass das Kind voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Mit Schreiben vom 26. August 2002 erhob die Bw. gegen obigen Bescheid Berufung. Sie verwies im Wesentlichen auf die einschlägigen…
…Erachtens für M. demnach trotz Lehrabbruch die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag weiterhin zu, da er voraussichtlich dauernd außerstande sein wird, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen." Das Finanzamt legte die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2…
…Untersuchte voraussichtlich dauernd außerstande ist sich den Unterhalt selbst zu verschaffen und der Gesamtgrad der Behinderung 70 v.H. beträgt, wobei eine rückwirkende Anerkennung ab 1. Februar 1952 möglich ist. Als Zusatz wurde Folgendes angeführt: Auch wenn nicht durch Befunde belegt, handelt es sich offensichtlich…
…den Zeitpunkt des Eintrittes der dauernden Erwerbsunfähigkeit betrifft. Im Gutachten wurde ausgeführt, dass die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung ab 1.1.1999 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich ist. Die Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande sich den Unterhalt selbst zu verschaffen…