…einer derartigen Abgabenhinterziehung ist es daher nicht erforderlich, dass der Vorsatz des Beschuldigten darauf ausgerichtet war, Selbstbemessungsabgaben endgültig vor der Abgabenbehörde zu verheimlichen und somit einer Versteuerung zu entziehen. Gerade beim Delikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils…
…dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Dezember 2004 in Höhe € 6.593,69 und Jänner bis Dezember 2005 in Höhe von € 7.999,54 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…Einleitung des Strafverfahrens rechtfertigen, ist daher nach Ansicht des Referenten beim UFS zu bejahen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört nämlich keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie, ganz oder teilweise…
…begründete Verdachtsmomente vorliegen, die die Einleitung des Strafverfahrens rechtfertigen, war daher zu bejahen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie, ganz oder teilweise, dem Steuergläubiger…
…der Verdacht ableiten, dass ihm die Folgen dieses Handelns (Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen) durchaus bekannt waren. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie, ganz oder teilweise…
…des Obersten Gerichtshofes vom 22. Juni 1993, GZ. 14 Os 59/93). Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt dabei auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles. Da die der Finanzstrafbehörde I. Instanz zugekommenen Mitteilungen, unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für den Verdacht ausreichen, der Bf…
…der Bw. darauf ausgerichtet war, Selbstbemessungsabgaben endgültig vor der Abgabenbehörde zu verheimlichen und somit einer Versteuerung zu entziehen. Gerade beim Tatbestand nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH vom 3.5.2000, 98/13…
…der eine Ausführungshandlung wenigstens teilweise setzt. Eine Abgabenverkürzung liegt bereits dann vor, wenn der Steuerbetrag dem Steuergläubiger nicht zu dem Zeitpunkt zufließt, zu dem ihn dieser nach steuerlichen Vorschriften zu erhalten hat. Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt dabei auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles. Da…
…dass eine Abgabenverkürzung bereits dann vorliegt, wenn der Steuerbetrag dem Steuergläubiger nicht zu dem Zeitpunkt zufließt, zu dem ihn dieser nach steuerlichen Vorschriften zu erhalten hat. Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt dabei auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung…
…der eine Ausführungshandlung wenigstens teilweise setzt. Eine Abgabenverkürzung liegt bereits dann vor, wenn der Steuerbetrag dem Steuergläubiger nicht zu dem Zeitpunkt zufließt, zu dem ihn dieser nach steuerlichen Vorschriften zu erhalten hat. Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt dabei auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles. Da…
…Vorsteuerabzug zu verschaffen, sein Vorsatz ganz offensichtlich nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils, sondern auf endgültige Abgabenvermeidung gerichtet war. Es ist daher von einem hohen Grad des Verschuldens auszugehen. Zusätzlich zu den erstinstanzlich bereits festgestellten Milderungsgründen der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit des Bw. und seiner…
…zum jeweiligen Fälligkeitstag vollendet, sodass ein auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles gerichteter Vorsatz ausreicht. Zwar hat die Bw. in der Folge auch die Jahressteuererklärungen betreffend Umsatzsteuer 2006 bis 2008 nicht zeitgerecht abgegeben und damit eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 BAO…
…Einleitung des Strafverfahrens rechtfertigen, ist daher nach Ansicht des Referenten beim UFS zu bejahen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört nämlich keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie, ganz oder teilweise…
…jeder, der eine Ausführungshandlung wenigstens teilweise setzt. Eine Abgabenverkürzung liegt bereits dann vor, wenn der Steuerbetrag dem Steuergläubiger nicht zu dem Zeitpunkt zufließt, zu dem ihn dieser nach steuerlichen Vorschriften zu erhalten hat. Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt dabei auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles…
…Staat schmälern wollte. Sein Vorsatz war auf endgültige Abgabenvermeidung und nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles gerichtet. Es ist daher von einem hohen Verschuldensgrad auszugehen ist. Zu Recht sah der Spruchsenat bei der Strafbemessung als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw. und dass…
…nicht zum Fälligkeitstag entrichtet werden. Ein auf dauerhafte Abgabenvermeidung gerichteter Vorsatz ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, es reicht vielmehr die (wissentliche) vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles durch Nichtentrichtung zu den jeweiligen Fälligkeitstagen aus. An der Verwirklichung des Straftatbestandes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…Gerade beim Tatbestand iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung des lediglich im Zahlungsaufschub hinsichtlich der Vorauszahlungen bestehenden Steuervorteiles vielfach sogar die Regel dar (vgl. VwGH vom 3. Mai 2000, 98/13/0242). Im Anlassfall war, wie bereits im Erstverfahren…
…Gerade beim Tatbestand nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Dass die Nachzahlungen sofort nach Kenntnisnahme - jeweils nach Fälligkeit der Umsatzsteuer nach § 21 UStG - innerhalb der Nachfrist getätigt…
…lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist nicht im Beschwerdeverfahren gegen den Einleitungsbescheid bekämpfbar ist. Es ist nur zu prüfen, ob ein Tatverdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung - in welcher Höhe auch immer - gegeben ist…
…hat. Gerade beim Tatbestand nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Aus der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erhellt, dass das objektive Tatbild der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2…