…kann (siehe auch das Erkenntnis des VwGH vom 19.3.2003, 2002/16/0258). Im gegenständlichen Fall hat die G. Immobilien GmbH ihre ursprüngliche, volle Verfügungsmacht nicht wiedererlangt. Der Aufhebungsvertrag zum gegenständlichen Vertrag wurde von den Käufern am 13. September 2001 unterschrieben, an dem Tag…
…Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, sobald er also die volle Verfügungsmacht über sie erhält (VwGH 17.10.1984, 82/13/0266; 22.2.1993, 92/15/0048). Die Einnahme muss tatsächlich in das Vermögen des…
…Zugeflossen ist eine Einnahme erst dann, wenn der Empfänger rechtlich und wirtschaftlich über sie verfügen kann, sobald er also die volle Verfügungsmacht über die Einnahme erhält. Die Einnahme muss tatsächlich in das Vermögen der Steuerpflichtigen übergegangen sein, der Steuerpflichtige muss über die Einnahme frei verfügen…
…Die Vereinbarung vom 13. Oktober 1998 hatte den Zweck dem Berufungsführer die volle Verfügungsmacht über die gesamte Wohnung einschließlich des bisherigen außerbücherlichen Hälfteanteiles der SM einzuräumen. Zu diesem Zweck hat SM auf das ihr zur Sicherung des wirtschaftlichen Eigentums eingeräumte Vorkaufsrecht und ihr Zustimmungsrecht über…
…Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Zugeflossen sind Einnahmen dann, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, sobald er also die volle Verfügungsmacht über sie erhält. Die Einnahme muss tatsächlich in das Vermögen des Steuerpflichtigen übergegangen sein, der Steuerpflichtige muss über die Einnahme frei verfügen…
…ursprüngliche, volle Verfügungsmacht nicht wiedererlangt. Hinzu kommt, dass der Aufhebungsvertrag zum gegenständlichen Vertrag am 27. September 2002 abgeschlossen wurde, bereits am 30. September 2002 wurde sodann der neue Kaufvertrag unterfertigt. Die F.B. hat die volle Verfügungsmacht über die Liegenschaft auch deshalb nicht wiedererhalten, da…
…Zweck die Liegenschaft an den Vater des Berufungsführers zu übertragen. Es war niemals beabsichtigt, dass Frau R wiederum die volle Verfügungsmacht an der Liegenschaft erwirbt. Die Aussagen der Frau R werden auch deshalb als glaubwürdig erachtet, da der Vater des Berufungsführers in der Zeugeneinvernahme ausführt…
…ersten Kaufvertrages und dem darauf folgenden Abschluss des zweiten Kaufvertrages kein finanzielles Risiko zu tragen hat. In diesem Sinn hat die EAG im gegenständlichen Fall ihre ursprüngliche, volle Verfügungsmacht nicht wiedererlangt. Der Aufhebungsvertrag zum gegenständlichen Vertrag wurde von den Käufern am 1. März 2007 unterschrieben…
…Grunderwerbsteuer (GrESt) gestellt. Mit Bescheiden vom 27. Juli 2005 hat das Finanzamt einerseits den Antrag gemäß § 17 GrEStG abgewiesen, da der Verkäufer nicht die volle Verfügungsmacht, die er vor Vertragsabschluss inne hatte, wieder erlangt habe, und andererseits den beiden Käufern für obigen Kaufvertrag GrESt von…
…die Nichtfestsetzung von Grunderwerbsteuer in Folge einer Rückgängigmachung eines Kaufvertrages vorliegen. Insbesondere ist zu klären, ob die Veräußerin mit der Stornierung wieder die volle freie Verfügungsmacht über die Liegenschaft erlangt hat. Nach § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt…
…1999 folgende Beantwortung: Der ursprüngliche Kaufvertrag sei storniert worden, weil die versprochene Bebauung nicht erreicht werden konnte. Die Verkäuferin habe wieder die volle Verfügungsmacht über die Liegenschaft erhalten und sei die Liegenschaft an die Fa. C. übergeben worden, wofür mittels Selbstberechnung Grunderwerbsteuer geleistet worden sei…
…der Grunderwerbsteuer abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Vertrag zwar der Form nach aufgehoben worden ist, die Veräußerin aber nicht mehr die volle Verfügungsmacht über die Liegenschaft eingeräumt erhalten habe und wurde auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. 1. 1995, 89/16…
…nicht festgesetzt, wenn das Rechtsgeschäft innerhalb von drei Jahren ab Entstehung der Steuerschuld rückgängig gemacht werde. Ein Erwerbsvorgang sei nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer wieder die volle Verfügungsmacht über das Objekt erlange. Mit Eingabe vom 1. August 2001 brachte die Bw., vertreten durch…
…1988 jenem Kalenderjahr zuzuordnen, in dem sie zugeflossen seien. Dies sei dann der Fall, wenn die volle Verfügungsmacht über sie bestehe, also rechtlich und wirtschaftlich über sie disponiert werden kann. Werde die Auszahlung eines fälligen Betrages auf Wunsch des Empfängers verschoben, verfüge der Empfänger über…
…1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, sobald er also die volle Verfügungsmacht über sie erhält (vgl. Doralt, EStG 4, § 19 Tz 8).…
…einer Hand vereinigte, der Fortbestand des Baurechtes hinfällig wurde und die Auflösung des Baurechtsvertrages erfolgte. Aufgrund dieses Herganges kann nicht davon gesprochen werden, dass der ehemalige Besteller des Baurechtes seine ursprünglich volle Verfügungsmacht wiedererlangte. So wurde er nicht in die Lage versetzt, die er vor…
…Finanzamt der Bw. dar, dass eine Rückerstattung der ihr vorgeschriebenen Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG nicht möglich sei. Die Verkäuferin habe die volle Verfügungsmacht über das Grundstück, welche sie vor Vertragsabschluss inne gehabt habe, nicht wieder erlangt. Erfolge eine Rückgängigmachung nur zu dem Zweck, den Verkauf…
…Erwerber nicht die volle Verfügungsmacht am Sicherungsgut übertragen wird, so muss ihm doch ein Mindestmaß an Verfügungsmacht übertragen werden. Wie oben gezeigt wurde, hat es auch daran gemangelt. Die von der BP aufgezeigten Hinweise und Mängel, wie etwa die letztlich nicht erfolgte Verschaffung der Verfügungsmacht…
…88/14/0010). Die Einnahmen sind daher zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige die volle Verfügungsmacht über sie erhält (VwGH 22.2.1993, 92/15/0048), wobei dabei die objektive Verfügungsmacht entscheidend ist. Wenn der Bw. vorbringt, dass die Geldbeträge in wirtschaftlicher Betrachtung zur zum Teil ihm…
…Danach kam es zur Inbetriebnahme und Abnahme der vollen Funktionsfähigkeit des Werkes. Die Lieferung erfolgte damit unzweifelhaft erst am Ort der Fertigstellung des Werkes. Dem Auftraggeber wurde die volle Verfügungsmacht erst am Ort der Fertigstellung verschafft (Vergleiche dazu den Beitrag von Gerhard Gaedke und Wolfgang…