…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel überwiesen worden war. Ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof erfolgte nicht. Dies ergibt sich aus dem amtlichen Befund des Verwaltungsgerichtshofes sowie aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren und den dazu vorgelegten Unterlagen. § 24 Abs…
…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel überwiesen worden war. Ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof erfolgte nicht. Dies ergibt sich aus dem amtlichen Befund des Verwaltungsgerichtshofes sowie aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren und den dazu vorgelegten Unterlagen. § 24 Abs…
…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel überwiesen worden war. Ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof erfolgte nicht. Dies ergibt sich aus dem amtlichen Befund des Verwaltungsgerichtshofes sowie aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren und den dazu vorgelegten Unterlagen. § 24 Abs…
…5504109 des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten ist. Wird eine feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so hat das Finanzamt gemäß § 9 Abs. 1 GebG zwingend eine Erhöhung im Ausmaß von 50 v. H. der nicht ordnungsgemäß entrichteten Gebühr zu erheben, unabhängig davon…
…etwa im strafrelevanten Zeitraum nicht der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der BR GmbH gewesen sei. Zur Strafbemessung führt die Verteidigerin des Beschuldigten aus, R sei unbescholten und bisher stets bemüht gewesen, seinen Abgabenverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Da außerdem die verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer bereits lange zurückliege…
…1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Linz zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Linz, 9. Juni 2005…
…eingereicht, in welcher eine Restschuld von € 16.159,99 ausgewiesen war. [Dieser Betrag verteilt sich mangels weiterer Anhaltspunkte in freier Beweiswürdigung zu gleichen Teilen auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume des Jahres 2007.] Eine Entrichtung der Abgabenschulden erfolgte nicht [innerhalb der Nachfrist, sondern am 19. September…
…zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten um seine grundsätzlichen Verpflichtungen zur zeitgerechten Entrichtung bzw. zur Veranlassung der zeitgerechten Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen gewusst, er habe sich aber in einem Rechtsirrtum befunden, weil er es als wichtiger angesehen habe, in seiner Situation richtige Erklärungen zu produzieren, wenn auch verspätet…
…Juni 2007 eine Voranmeldung ein, in welcher eine Zahllast in Höhe von € 4.423,52 ausgewiesen war. Die Entrichtung der Zahllast erfolgte verspätet am 24. August 2007. Am 15. April 2007 ist betreffend den Voranmeldungszeitraum Feber 2007 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer fällig gewesen bzw…
…bedingter Vorsatz des Beschuldigten nicht erweislich ist. Die erfolgte Verfahrenseinstellung des Spruchsenates betreffend eine schuldhafte verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 2006 war daher im Zweifel zu bestätigen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2006 wäre bis zum Ablauf des 16. Juni 2006 durch die A-GmbH…
…diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 814,69 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 14. Dezember 2007 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in…
…Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.016,23 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 3. Juli 2009 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in…
…Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.836,54 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 10. Jänner 2011 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in…
…192,08 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 4. Oktober 2011 - nach Erinnerung am 3. Oktober 2011 und zwischenzeitlicher fernmündlicher Verständigung über eine vom Finanzamt geplante USO-Prüfung (19. September 2011; siehe Arbeitsbogen zu ABNr. bb ) - wurde von der B-GmbH für…
…von der Hand zu weisen, dass er mit dem Ziel, das finanzielle Überleben seines Unternehmens zu sichern, mit dem Plan gehandelt hat, in Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und des damit verbundenen finanziellen Engpasses durch die beständige Nichtentrichtung bzw. verspätete Entrichtung der Vorauszahlungen…
…2002 der Fälligkeitszeitpunkt (das ist der Zeitpunkt der Abfuhr der entsprechenden Kapitalertragsteuer an die Abgabenbehörde) entstand. Unbestritten wurde die Kapitalertragsteuer nicht zu diesem Zeitpunkt, sondern verspätet am 15.1.2003 entrichtet. Zu klären ist nunmehr, ob dieser verspäteten Entrichtung ein grobes Verschulden seitens der nunmehrigen…
…auswirkt. Was das von der BW zuletzt noch angesprochene Problem einer massiven Überzahlung insbesondere im Jahr 2003 betrifft, so ist dies aus Sicht des UFS nicht dazu geeignet ein mögliches Verschulden der BW an der verspäteten Entrichtung zu verringern. Unabhängig von der im Jahr 2006…
…darauf einzugehen. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liege vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eingetreten sei. Im Falle einer verspäteten Entrichtung von Eingangsabgaben würden alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise von den Bestimmungen des Art. 232 Abs…
…Fälligkeit entrichtet hatte. Gegenstand dieses Verfahrens ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für Zeiträume zwischen Jänner 1994 und Dezember 1997. Obwohl dem Bw. durch die getilgte Vorstrafe im Oktober 1993 seine steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen eingehend vor Augen geführt wurden, wurde in den…
…abgeführt worden [Buchungsabfrage betreffend die FK GmbH vom 29. September 2004]. Aufgrund dieser verspäteten Abfuhren bzw. Entrichtungen mussten vom Unternehmen Säumniszuschläge bezahlt werden [obgenannte Buchungsabfrage]. Der für die Buchhaltung und die Lohnverrechnung nicht zuständige, von K jedoch für die Bilanzerstellung eingesetzte Steuerberater Ö habe aus…