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UFSW RV/2257-W/12Verspätete Entrichtung der Gebühr für eine Sukzessivbeschwerde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel überwiesen worden war. Ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof erfolgte nicht. Dies ergibt sich aus dem amtlichen Befund des Verwaltungsgerichtshofes sowie aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren und den dazu vorgelegten Unterlagen. § 24 Abs…

UFSW RV/2259-W/12Verspätete Entrichtung der Gebühr für Sukzessivbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel überwiesen worden war. Ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof erfolgte nicht. Dies ergibt sich aus dem amtlichen Befund des Verwaltungsgerichtshofes sowie aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren und den dazu vorgelegten Unterlagen. § 24 Abs…

UFSW RV/1796-W/12Verspätete Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 24 Abs. 3 VwGG - fehlender Nachweis der Gebührenentrichtung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2012

…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel überwiesen worden war. Ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof erfolgte nicht. Dies ergibt sich aus dem amtlichen Befund des Verwaltungsgerichtshofes sowie aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren und den dazu vorgelegten Unterlagen. § 24 Abs…

UFSW RV/3028-W/11Verspätete Entrichtung der Eingabegebühr beim Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…5504109 des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten ist. Wird eine feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so hat das Finanzamt gemäß § 9 Abs. 1 GebG zwingend eine Erhöhung im Ausmaß von 50 v. H. der nicht ordnungsgemäß entrichteten Gebühr zu erheben, unabhängig davon…

UFSL FSRV/0114-L/04Verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei gleichzeitig verspäteter Einreichung der Voranmeldungen; kein Umdeuten derselben in Selbstanzeigen des Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.06.2005Teil 1/2

…etwa im strafrelevanten Zeitraum nicht der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der BR GmbH gewesen sei. Zur Strafbemessung führt die Verteidigerin des Beschuldigten aus, R sei unbescholten und bisher stets bemüht gewesen, seinen Abgabenverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Da außerdem die verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer bereits lange zurückliege…

UFSL FSRV/0114-L/04Verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei gleichzeitig verspäteter Einreichung der Voranmeldungen; kein Umdeuten derselben in Selbstanzeigen des Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.06.2005Teil 2/2

…1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Linz zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Linz, 9. Juni 2005…

UFSL FSRV/0044-L/09Verspätete Entrichtung und Bekanntgabe von Selbstbemessungsabgaben, zum Teil sogar mit planmäßigen Falschangaben zur Erzwingung eines rechtswidrigen Abgabenkredites, durch die Geschäftsführerin mehrerer belangter Verbände; Bemessung der Strafen und Geldbußen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.03.2010

…eingereicht, in welcher eine Restschuld von € 16.159,99 ausgewiesen war. [Dieser Betrag verteilt sich mangels weiterer Anhaltspunkte in freier Beweiswürdigung zu gleichen Teilen auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume des Jahres 2007.] Eine Entrichtung der Abgabenschulden erfolgte nicht [innerhalb der Nachfrist, sondern am 19. September…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 1/6

…zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten um seine grundsätzlichen Verpflichtungen zur zeitgerechten Entrichtung bzw. zur Veranlassung der zeitgerechten Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen gewusst, er habe sich aber in einem Rechtsirrtum befunden, weil er es als wichtiger angesehen habe, in seiner Situation richtige Erklärungen zu produzieren, wenn auch verspätet…

UFSK FSRV/0015-K/08Schuldhaft beständige verspätete Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und verspätete Entrichtung der diesbezüglichen Zahllasten durch einen in Geldverlegenheiten befindlichen Ziviltechniker; Strafbemessung; Entdeckung zusätzlicher Finanzvergehen im Berufungsverfahren zuständigkeitsändernd?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2010Teil 1/2

…Juni 2007 eine Voranmeldung ein, in welcher eine Zahllast in Höhe von € 4.423,52 ausgewiesen war. Die Entrichtung der Zahllast erfolgte verspätet am 24. August 2007. Am 15. April 2007 ist betreffend den Voranmeldungszeitraum Feber 2007 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer fällig gewesen bzw…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 2/6

…bedingter Vorsatz des Beschuldigten nicht erweislich ist. Die erfolgte Verfahrenseinstellung des Spruchsenates betreffend eine schuldhafte verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 2006 war daher im Zweifel zu bestätigen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2006 wäre bis zum Ablauf des 16. Juni 2006 durch die A-GmbH…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 3/6

…diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 814,69 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 14. Dezember 2007 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 4/6

…Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.016,23 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 3. Juli 2009 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 5/6

…Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.836,54 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 10. Jänner 2011 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 6/6

…192,08 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 4. Oktober 2011 - nach Erinnerung am 3. Oktober 2011 und zwischenzeitlicher fernmündlicher Verständigung über eine vom Finanzamt geplante USO-Prüfung (19. September 2011; siehe Arbeitsbogen zu ABNr. bb ) - wurde von der B-GmbH für…

UFSK FSRV/0015-K/08Schuldhaft beständige verspätete Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und verspätete Entrichtung der diesbezüglichen Zahllasten durch einen in Geldverlegenheiten befindlichen Ziviltechniker; Strafbemessung; Entdeckung zusätzlicher Finanzvergehen im Berufungsverfahren zuständigkeitsändernd?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2010Teil 2/2

…von der Hand zu weisen, dass er mit dem Ziel, das finanzielle Überleben seines Unternehmens zu sichern, mit dem Plan gehandelt hat, in Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und des damit verbundenen finanziellen Engpasses durch die beständige Nichtentrichtung bzw. verspätete Entrichtung der Vorauszahlungen…

UFSL RV/0180-L/04Die Nichteinholung der Information über den Fälligkeitszeitpunkt der KESt und folgliche verspätete Entrichtung beruht auf grobem Verschulden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…2002 der Fälligkeitszeitpunkt (das ist der Zeitpunkt der Abfuhr der entsprechenden Kapitalertragsteuer an die Abgabenbehörde) entstand. Unbestritten wurde die Kapitalertragsteuer nicht zu diesem Zeitpunkt, sondern verspätet am 15.1.2003 entrichtet. Zu klären ist nunmehr, ob dieser verspäteten Entrichtung ein grobes Verschulden seitens der nunmehrigen…

UFSS RV/0483-S/06Säumniszuschlag, Vorliegen eines groben Verschuldens an der verspäteten Entrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…auswirkt. Was das von der BW zuletzt noch angesprochene Problem einer massiven Überzahlung insbesondere im Jahr 2003 betrifft, so ist dies aus Sicht des UFS nicht dazu geeignet ein mögliches Verschulden der BW an der verspäteten Entrichtung zu verringern. Unabhängig von der im Jahr 2006…

UFSZ3K ZRV/0243-Z3K/02Die Belastung mit Säumniszinsen wegen nicht fristgerechter Entrichtung von Abgabenbeträgen ist keine Unbilligkeit nach Lage der Sache. Organisationsmängel und die Vernachlässigung der Überwachungspflicht stellen grobes Verschulden im Sinne des Art. 239 Abs.1 ZK iVm Art. 905 ZK-DVO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2003

…darauf einzugehen. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liege vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eingetreten sei. Im Falle einer verspäteten Entrichtung von Eingangsabgaben würden alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise von den Bestimmungen des Art. 232 Abs…

UFSW FSRV/0058-W/02Verjährung der Strafbarkeit, Zuständigkeit des Spruchsenates oder des Einzelbeamten, Vorliegen von Eventualvorsatz, Euro-Steuerumstellungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.03.2003

…Fälligkeit entrichtet hatte. Gegenstand dieses Verfahrens ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für Zeiträume zwischen Jänner 1994 und Dezember 1997. Obwohl dem Bw. durch die getilgte Vorstrafe im Oktober 1993 seine steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen eingehend vor Augen geführt wurden, wurde in den…

UFSK FSRV/0015-K/04Verspätete Abfuhr bzw. Entrichtung von Lohnabgaben durch den Geschäftsführer einer in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004Teil 1/2

…abgeführt worden [Buchungsabfrage betreffend die FK GmbH vom 29. September 2004]. Aufgrund dieser verspäteten Abfuhren bzw. Entrichtungen mussten vom Unternehmen Säumniszuschläge bezahlt werden [obgenannte Buchungsabfrage]. Der für die Buchhaltung und die Lohnverrechnung nicht zuständige, von K jedoch für die Bilanzerstellung eingesetzte Steuerberater Ö habe aus…