…ebenfalls erst am 31. Jänner 2000] entrichtet bzw. abgeführt worden [Buchungsabfrage betreffend die FK GmbH vom 29. September 2004]. Aufgrund dieser verspäteten Abfuhren bzw. Entrichtungen mussten vom Unternehmen Säumniszuschläge bezahlt werden [obgenannte Buchungsabfrage]. Der für die Buchhaltung und die Lohnverrechnung nicht zuständige, von K jedoch…
…Ein konkretes Mitverschulden der B an der Nichtveranlassung der Entrichtung oder Abfuhr der strafrelevanten Lohnabgaben jeweils nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit durch den dafür verantwortlichen Geschäftsführer K ist aber - wie oben dargestellt - nicht zu erkennen. Als erschwerend zu werten ist die Mehrzahl der…
…bisher stets bemüht gewesen, seinen Abgabenverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Da außerdem die verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer bereits lange zurückliege und für die Abgabenbehörde durch die verspätete Abfuhr nur ein kurzfristiger Verspätungsschaden eingetreten sei, wäre die verhängte Geldstrafe angesichts seiner derzeitigen Situation wesentlich überhöht. Auch wäre mildernd…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Berufung wird der Spruch des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeändert, dass der Säumniszuschlag für die verspätete Abfuhr der Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 99 EStG betreffend die Jahre 1998-2000 verhängt wird. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28…
…noch zu den Fälligkeitszeitpunkten entrichtet worden, obwohl er die Termine dafür gekannt habe. Sein Vorsatz sei daher auf verspätete Abfuhr von Abgaben gerichtet gewesen, weil ihm zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen andere Prioritäten wichtiger erschienen seien, als die zeitgerechte Entrichtung der Kapitalertragsteuer. Die rückständigen Abgaben seien…
…nicht vorliege. Eine verspätete Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 8-11/2007 in reduzierter Höhe von € 29.476,86 (die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2007 in Höhe von € 2.499,45 sei laut berichtigter Umsatzsteuervoranmeldung 12/2007 aus dem strafbestimmenden Wertbetrag auszuscheiden), sowie…
…ist die Berufungswerberin zu 25 % beteiligt. Die Betriebsprüfung wertete die verspätete Abfuhr der Umsatzsteuer infolge Istversteuerung und die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für die KEG als eine aus Gründen der Steuervermeidung betriebene Maßnahme. Der Unabhängige Finanzsenat sieht keinen zwingenden Schluss, in die gewählte Vertragsgestaltung (Rechtsbeziehungen Berufungswerberin…
…Diese Verpflichtung obliegt jedem Unternehmer, der selbständig am Wirtschaftsleben teilnimmt. Die verspätete Meldung und Abfuhr der Umsatzsteuer für 2004 ist daher aus Sicht des UFS als auffallend sorgloses Verhalten zu qualifizieren, das einer Herabsetzung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlages entgegensteht. Der UFS kann auch den von…
…ein Wahrnehmender diesbezüglicher steuerlicher Interessen] über Jahre selbst zu berechnende Abgaben verspätet meldet bzw. abführt, müsse von einer wissentlichen Handlungsweise des Verantwortlichen [hier: des Alleingeschäftsführers] ausgegangen werden, da es lebensfremd sei, dass er über die Folgen einer verspäteten Meldung nie mit dem Steuerberater gesprochen habe…
…mittels Saldozahlung nachträglich entrichtet wurde (Buchungsabfrage Abgabenkonto der genannten GmbH). Eine lediglich verspätete Entrichtung einer Selbstbemessungsabgabe bei zeitgerechter Bekanntgabe ist kein strafbarer Tatbestand. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2006 wäre bis zum Ablauf des 15. Mai 2006 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an…
…2008 zu verantworten habe, ist von der Finanzstrafbehörde erster Instanz jedoch nicht aufgegriffen worden. Betreffend den Lohnzahlungszeitraum April 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben bis zum Ablauf des 15. Mai 2008 zu veranlassen gehabt. Tatsächlich sind die…
…A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben (Lohnsteuer € 1.030,46 + Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen € 361,68 + Zuschläge zu letzteren € 24,56) auf Basis der ihm von der B-GmbH übermittelten Information bis zum Ablauf des 15. Oktober 2008 (Rückstand…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2009 wäre bis zum Ablauf des 15. Februar 2010 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
…Umsatzsteuervoranmeldungen und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben versäumen zu lassen. Zumal auch weil offenbar die Abgabenbehörde diesbezüglich - außer den zusätzlichen Vorschreibungen von Verspätungs- und Säumniszuschlägen an die GmbH und einigen Erinnerungen hinsichtlich nicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen (siehe oben) - nicht weiter reagiert hat, ist im Zweifel zum…
…sich auch deutlich, dass die verspäteten Zahlungen wesentlich von der arbeitsmäßigen Überlastung durch die Zupachtung des Hotels bedingt gewesen seien. In dieser Überlastung - auch unter dem Wissen, einen Steuerberater zur Seite zu haben - sei das rechtzeitige Abführen der Abgaben schlichtweg übersehen worden. Zur Last legen…
…a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben wie beispielsweise derartige Lohnabgaben und Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zu diesen nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abführt. Bedingt vorsätzlich handelt dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige…
…dass nach der Aktenlage die Zahllasten von der Bw. beständig rund ein Monat verspätet ermittelt wurden, so dass sie zu den strafrelevanten Fälligkeitszeitpunkten noch mit der Erstellung der Umsatzsteuerdaten des Vormonates beschäftigt war. Soweit die Bw. für April 2007 also anführt, darauf vergessen zu haben…
…eingebracht worden. In der Berufungsschrift gegen den Säumniszuschlag vom 13. September 2012 sei ausgeführt worden, dass der Bw. seine Abgaben fristgerecht und (allfällig) bei Zahlungserleichterungen auch termingerecht abführe. In der Berufung sei beantragt worden, den Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…entgegen der Bestimmung des § 119 Bundesabgabenordnung (BAO)] für die Veranlagungsjahre 2000 und 2001 innerhalb der gesetzlichen Erklärungsfrist [gemeint: nach Ablauf derselben] Umsatz- und Einkommensteuererklärungen nicht [bzw. nur weit verspätet] eingereicht hat, und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG (zu Pkt. I.) und…
…weil er als Verantwortlicher der Firma S.GesmbH, im Bereich des Finanzamtes Linz, vorsätzlich a) durch verspätete Abgabe und Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen…