…ebenfalls erst am 31. Jänner 2000] entrichtet bzw. abgeführt worden [Buchungsabfrage betreffend die FK GmbH vom 29. September 2004]. Aufgrund dieser verspäteten Abfuhren bzw. Entrichtungen mussten vom Unternehmen Säumniszuschläge bezahlt werden [obgenannte Buchungsabfrage]. Der für die Buchhaltung und die Lohnverrechnung nicht zuständige, von K jedoch…
…Ein konkretes Mitverschulden der B an der Nichtveranlassung der Entrichtung oder Abfuhr der strafrelevanten Lohnabgaben jeweils nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit durch den dafür verantwortlichen Geschäftsführer K ist aber - wie oben dargestellt - nicht zu erkennen. Als erschwerend zu werten ist die Mehrzahl der…
…bisher stets bemüht gewesen, seinen Abgabenverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Da außerdem die verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer bereits lange zurückliege und für die Abgabenbehörde durch die verspätete Abfuhr nur ein kurzfristiger Verspätungsschaden eingetreten sei, wäre die verhängte Geldstrafe angesichts seiner derzeitigen Situation wesentlich überhöht. Auch wäre mildernd…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Berufung wird der Spruch des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeändert, dass der Säumniszuschlag für die verspätete Abfuhr der Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 99 EStG betreffend die Jahre 1998-2000 verhängt wird. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28…
…mit der nachträglichen Abfuhr der USt durch die Beschwerdeführerin vorgenommen worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9.10.2023 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Sie ging davon aus, dass die Beschwerdeführerin entgegen den Beschwerdeausführungen grobes Verschulden an der verspäteten Entrichtung der USt…
…noch zu den Fälligkeitszeitpunkten entrichtet worden, obwohl er die Termine dafür gekannt habe. Sein Vorsatz sei daher auf verspätete Abfuhr von Abgaben gerichtet gewesen, weil ihm zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen andere Prioritäten wichtiger erschienen seien, als die zeitgerechte Entrichtung der Kapitalertragsteuer. Die rückständigen Abgaben seien…
…wenn jemand auffallend sorglos handle (VwGH 15.6.1993, 93/14/0011). Der Grund für die verspätete Abfuhr durch die Mandantin liege allein darin, dass einer sonst sehr zuverlässigen Mitarbeiterin der die Bf. vertretenden Kanzlei einmalig ein Fehler bei der Erfassung von Fristen unterlaufen sei…
…um Verletzung einer Meldepflicht handelt, die weder zu einer Verkürzung noch zu einem Ausfall von Abgaben geführt hat. Es kam nicht einmal zu einer verspäteten Abfuhr von Abgaben. Es wurde ferner weder ein tatsächlicher wirtschaftlicher Eigentümer noch Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung verborgen. Es ist niemandem ein…
…dass ein Insolvenzantrag gestellt werde und er keine Gläubiger bevorzugen habe wollen. Ein bedingt vorsätzliches Handeln in Bezug auf die verspätete Abfuhr dieser Lohnabgaben ist somit jedenfalls anzunehmen, insbesondere da er sich durch die rechtzeitige Meldung der Lohnabgaben von den strafrechtlichen Folgen der Nichtabfuhr befreien…
…würden Aufgaben erstellt und Fristen ausschließlich darüber verwaltet. Dadurch sei eine laufende Überwachung der Mitarbeiter und auch die regelmäßige Kontrolle der durchgeführten Tätigkeiten sichergestellt. Dass die verspätete Abfuhr der Körperschaftsteuer 2012 und 2013 dadurch nicht verhindert worden ist, ändert am Vorliegen eines wirksamen Kontrollsystems grundsätzlich…
…dem der Fehler nicht aufgefallen sei. Demnach hatte die Revisionswerberin Vorsorge für die Einhaltung abgabenrechtlicher Fristen getroffen. Dass die verspätete Abfuhr der Körperschaftsteuer 2012 dadurch nicht verhindert worden ist, ändert daran grundsätzlich nichts, weil auch Kontrollorganen Fehler unterlaufen können und die einmalige Versäumung einer Frist…
…Hat die Beschwerdeführerin Vorsorge für die Einhaltung abgabenrechtlicher Fristen getroffen, ändert der Umstand, dass die verspätete Abfuhr einer Abgabe dadurch nicht verhindert worden ist, daran grundsätzlich nichts, weil auch Kontrollorganen Fehler unterlaufen können und die einmalige Versäumung einer Frist für sich allein noch nicht den…
…zeigt sich nicht zuletzt auch dadurch, dass die Säumnis vor Ergehen des Säumniszuschlagsbescheides vom Parteienvertreter selbst festgestellt worden ist. Dass durch das bestehende Vormerk- und Kontrollsystem die verspätete Abfuhr der Immobiliensteuer 08/2016 nicht verhindert worden ist, ändert nichts, weil auch Kontrollorganen Fehler unterlaufen können…
…dem der Fehler nicht aufgefallen sei. Demnach hatte die Revisionswerberin Vorsorge für die Einhaltung abgabenrechtlicher Fristen getroffen. Dass die verspätete Abfuhr der Körperschaftsteuer 2012 dadurch nicht verhindert worden ist, ändert daran grundsätzlich nichts, weil auch Kontrollorganen Fehler unterlaufen können und die einmalige Versäumung einer Frist…
…dem der Fehler nicht aufgefallen sei. Demnach hatte die Revisionswerberin Vorsorge für die Einhaltung abgabenrechtlicher Fristen getroffen. Dass die verspätete Abfuhr der Körperschaftsteuer 2012 dadurch nicht verhindert worden ist, ändert daran grundsätzlich nichts, weil auch Kontrol/organen Fehler unterlaufen können und die einmalige Versäumung einer…
…dem der Fehler nicht aufgefallen sei. Demnach hatte die Revisionswerberin Vorsorge für die Einhaltung abgabenrechtlicher Fristen getroffen. Dass die verspätete Abfuhr der Körperschaftsteuer 2012 dadurch nicht verhindert worden ist, ändert daran grundsätzlich nichts, weil auch Kontrollorganen Fehler unterlaufen können und die einmalige Versäumung einer Frist…
…nicht vorliege. Eine verspätete Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 8-11/2007 in reduzierter Höhe von € 29.476,86 (die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2007 in Höhe von € 2.499,45 sei laut berichtigter Umsatzsteuervoranmeldung 12/2007 aus dem strafbestimmenden Wertbetrag auszuscheiden), sowie…
…ist die Berufungswerberin zu 25 % beteiligt. Die Betriebsprüfung wertete die verspätete Abfuhr der Umsatzsteuer infolge Istversteuerung und die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für die KEG als eine aus Gründen der Steuervermeidung betriebene Maßnahme. Der Unabhängige Finanzsenat sieht keinen zwingenden Schluss, in die gewählte Vertragsgestaltung (Rechtsbeziehungen Berufungswerberin…
…Diese Verpflichtung obliegt jedem Unternehmer, der selbständig am Wirtschaftsleben teilnimmt. Die verspätete Meldung und Abfuhr der Umsatzsteuer für 2004 ist daher aus Sicht des UFS als auffallend sorgloses Verhalten zu qualifizieren, das einer Herabsetzung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlages entgegensteht. Der UFS kann auch den von…
…nicht dem in der Beschwerdeverhandlung seitens des Beschuldigten geäußerten Standpunkt anschließen, dass durch die verspätete Erklärung und Abfuhr von Abgaben eigentlich „nichts passiert“ sei und im Hinblick auf Säumniszuschläge und Stundungszinsen kein Nachteil für den Fiskus entstanden sei. Die nicht rechtzeitige Einreichung von Abgabenerklärungen bzw…