…durch vorsätzliches unvollständiges Erklären von Erlösen, eine Abgabenverkürzung bewirkt. Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde II. Instanz führt betreff Punkt II. des Spruches im Einleitungsbescheid aus: Gemäß § 33 Abs 2 lit a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem…
…12/2004 eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von 2.000,-- € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und b) vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch unvollständiges Erklären von Erlösen eine verdeckte Ausschüttung bewirkt und in der…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 2006 und 2008 durch unvollständiges Erklären von Umsatzerlösen (Textziffer 1 des Betriebsprüfungsberichtes vom 4.7.2008) für die Jahre 2005 und 2006 eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.000,00 bewirkt und hiemit Finanzvergehen nach …
…auf Basis des Wareneinkaufes hochgerechnet worden seien, der Rest sei als 10 % Küchenumsätze erklärt worden. Bei der Hochrechnung der Erlöse aus alkoholfreien Getränken anhand der eingekauften Menge sei bei den Containerprodukten eine zu geringe Anzahl an erzielbaren Portionen in Ansatz gebracht worden. Anstatt der Herstellerangaben…
…Anlage, Bp-ABNr. 2), durch die ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen mangels Vorliegen diesbezüglicher Voraussetzungen (Tz 23 d. Bp-Berichtes iZm Tz 2.11 der Anlage , Bp-ABNr. 2) und andererseits durch das unvollständige Erklären von Umsätzen und Einkünften aus Gewerbebetrieb (Tz 17, 21, 30 d…
…faktischen Geschäftsführer US, I. am 13.10.1997, am 7.10.1998 und am 5.10.1999 unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich durch das unvollständige Erklären von Umsätzen und Einkünften aus Gewerbetrieb (Tz 17, 21, 30 d. BP-Berichtes vom 15.1.2002…
…einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 1996 bis 2000 durch unvollständiges Erklären von Erträgen (Tz 24 und 28 des Betriebsprüfungsberichtes vom 20.12.2002) für das Jahr 1996 eine Abgabenverkürzung an Körperschaftsteuer in Höhe von 63.568,-- S (4.619,67 €) und…
…und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Einkünften [aus Gewerbebetrieb] 1992 bis 1996 bzw. durch unvollständiges Erklären von Einkünften aus Gewerbetrieb [(1997 und 1998)] betreffend die Veranlagungsjahre 1992 bis 1998 [gemeint: 1992 und 1994 bis 1998] eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von S 112.020…
…Buch geführt worden, mit den Privatanteilen und sogar mit dem aktuellen Lagerstand. Dies sei von der Betriebsprüfung negiert worden. Die Erlöse für diese Produkte mit dem Privatanteil seien jeweils am Monatsende gebucht worden, da sie tatsächlich auch am Monatsende kassiert worden seien. Den Kunden sei…
…für den Einspruch. Dieser Eingabe legte der Bw. eine neue Kalkulation der Getränke mit einer Zuschätzung im Bereich Umsatzsteuer der Erlöse für Getränke/Küche in Höhe von € 1.300,00/€ 9.600,00/2006, € 1.100,00/€ 5.000,00/2007…
…die von abgabenrechtlicher Bedeutung seien, aufzubewahren (§ 132 BAO) und auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Besondere Bedeutung würden diese Unterlagen für die BP erlangen, weil sie zu einer Querverprobung von Erlösen geeignet seien. So könne beispielsweise aus den Bonierungen auf die Vollständigkeit der erklärten Einnahmen geschlossen…
…Abweichungen bei den Paragons würden nur geringfügig und selten auftreten und wären überschätzt worden wurde angeführt, dass die Betriebsprüfung im Zeitraum 1/1995 bis 3/1999 in 40 Fällen Abweichungen von Erlösen aus Paragons, die höher gewesen wären als die deklarierten Tageslosungen hätte feststellen können…
…die erklärten Erlöse lückenlos zu überprüfen. Diese Feststellung ist dokumentiert durch im Arbeitsbogen (Bl. 85 bis 92) einliegende, der Steuerberaterin der Bw, Fr. Mag. XY, im Zuge der Prüfung ausgehändigte Tabellen, die für jedes der geprüften Jahre eine Abweichung der erklärten Umsätze von der Summe…
…500 | Erklärte Nettoerlöse für 1998 | 1,847.000,00 | 83.900 Berechnung: 1997: Erlöse "ABO", netto S 885.000,00 dividiert durch Nettoabopreis von S 655,00 ergibt 1.350 Abonnentenbezieher mal 20 Magazinausgaben ergibt 27.000 Stück Magazine 1998: Erlöse "ABO…
…bei Abnahme größerer Mengen, Aktionen, Gratislieferung Gläser mit Abnahme von Getränken), mengenmäßig zu größeren Einkäufen gekommen sei. Das erkläre auch den Marillenschnapseinkauf im Jahr 2003 (Einkauf eines hochwertigen Schnapses um 15,00 € die Flasche). Solange der Vorrat ausreichend gewesen sei, wäre es zu keinen…
…ein Anzeichen für eine unvollständige Erlöserfassung. Nochmals darauf hinzuweisen ist, dass die Prüfer bei ihrer Nachkalkulation von Umsätzen und Warneinsatz nach Angaben der Bw. ausgegangen sind. Bei den H-Produkten konnte die Bw. den Eigenverbrauch nicht schlüssig erklären, dieser wurde von den Prüfern für Zwecke…
…2002 cirka 7.000 €, 2003 cirka 8.000 € und 2004 cirka 2.000 €) und für das Jahr 2005 einen geringfügigen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von 989 € auswies. Den erklärten Erlösen (2002 cirka 9.000,00 €, 2003 cirka 6.000…
…die an die Abgabenbehörde erklärten Erlöse mit den vorgelegten Urbelegen übereingestimmt haben. Im Zusammenhang mit den fehlenden Abrechnungsblättern bestätigen diese Differenzen somit in erster Linie, dass Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der abgabenrechtlichen Aufzeichnungen des Bw. angebracht und die Zurechnung von SZ deshalb geboten waren…
…Jahres 1999 (die Abweichung zwischen den erklärten und den kalkulatorischen Erlösen lautet auf öS - 391.045,92, wobei diese eine auf die Erlöse "Küche" entfallende (Minus) Differenz von öS 321.140,63 inkludiert) für die übrigen Veranlagungszeiträume nur marginale Differenzen (bezogen auf Erlöse "Küche" öS -…
…und auch die offene Kostenforderung, die im Vergleich zum Jahr 1986 um rd. öS 60.000,-- höher wurde. Die BP erklärte dem Bw., dass hinsichtlich der von ihr errechneten Beträge die Vereinnahmung als Kosten anzunehmen ist. Auf die Entgegnung des Bw., dass die vereinnahmten Mandantengelder…