…vorstehenden Erwägungen und einem pfändbaren Teil der Pension in Höhe von € 290,61 laut Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt vom 15. März 2006 erscheint somit die Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO) um € 200,00 als sachlich gerechtfertigt, zumal hiedurch sowohl dem berechtigten Interesse des…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen für eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Zunächst ist festzuhalten, dass an dem vom Bw. geschilderten und ausreichend dokumentierten Krankheitsbild eines metastasierendes Rectumcarcinoms…
…September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes EF vom 13. September 2010 betreffend Abweisung eines Antrags auf Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages gemäß § 59 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw) war als Facharzt für Zahn…
…gemäß § 290a EO als beschränkt pfändbare Geldforderungen gelten und damit das Existenzminimum bzw. der unpfändbare Freibetrag von € 2.739,29 bei der Überweisung der gepfändeten Forderung zu berücksichtigen ist. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. 2. Die Berufung vom 3. September 2009…
…Existenz gefährdet sei, ist auf die Bestimmung des § 291 a EO über den unpfändbaren Freibetrag (€ 814,00 Grundbetrag laut Existenzminimum-Verordnung 2012) zu verweisen, von dem nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Exekutionsordnungs-Novelle 1991 (181 der BlgNR XVIII GP) anzunehmen ist, dass der…
…17/0403). Auch in Hinblick auf die Bestimmung des § 291 a EO über den unpfändbaren Freibetrag (€ 693,00 Grundbetrag laut Existenzminimum-Verordnung 2006), von dem nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Exekutionsordnungs-Novelle 1991 (181 der BlgNR XVIII GP) anzunehmen ist, dass der festgesetzte…
…eben diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 59 Abgabenexekutionsordnung hingewiesen, wonach das Finanzamt auf Antrag des Abgabenschuldners den unpfändbaren Freibetrag erhöhen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Gründe für eines solche Erhöhung des pfändungsfreien Betrages…
…entspricht somit dem unpfändbaren Freibetrag des § 291a Abs. 1 EO (€ 662,99). Das laut Feststellungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 4. August 2004 einen höheren Betrag von € 740,00 ergebende Pflegegeld ist gemäß 53 AbgEO iVm. § 290 Abs. 1 EO eine unpfändbare Forderung …
…eben diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 59 Abgabenexekutionsordnung hingewiesen, wonach das Finanzamt auf Antrag des Abgabenschuldners den unpfändbaren Freibetrag erhöhen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Gründe für eine solche Erhöhung des pfändungsfreien Betrages…
…der regelmäßigen Einkünfte eines Bf mit dem nach § 291a EO iVm § 293 Abs 1 lit a ASVG ermittelten unpfändbaren Freibetrag (Existenzminimum) kann die weiterführende Frage beantwortet werden, ob durch eine Abgabeneinhebung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag durch die…
…der Bw. sei keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung behauptet worden. Eine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sei ebenfalls nicht zu erkennen, zumal das Finanzamt die Pensionsbezüge der Bw. im Hinblick auf ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bis zum unpfändbaren Freibetrag (§ 53 AbgEO i. V. m. …
…der Lohnforderung des Bw. den das pfändungsfreie Existenzminimum übersteigenden Bezugsteil (194,90 €) in Abzug zu bringen und an das Finanzamt abzuführen. Zugleich wurde Frau Y. als jene Drittschuldnerin bestimmt, welche die unpfändbaren Freibeträge gemäß § 53 AbgEO iVm § 291 a Abs. 1 bis 3 EO…
…schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Existenzgefährdung nichts ändert. Wenn das monatliche Gesamteinkommen des Beschwerdeführers den geltenden unpfändbaren Freibetrag nicht übersteigt und sohin die Einbringlichkeit des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236…
…so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Existenzgefährdung nichts ändert. Wenn das monatliche Gesamteinkommen des Nachsichtswerbers unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten den geltenden unpfändbaren Freibetrag nicht übersteigt bzw. erreicht und sohin die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit…
…Existenzminimum liege, ist entgegenzuhalten, dass es sich beim Existenzminimum lediglich um einen unpfändbaren Freibetrag handelt, so dass sich bei Übersteigen dieses Freibetrages - wie auch die Bw. selbst im Vorlageantrag ausführt - ein pfändbarer und zu überweisender Betrag ergibt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…dass ausgehend von einer Nettopension in Höhe von € 775,-- unter Berücksichtigung der unpfändbaren Freibeträge lediglich ein Betrag in Höhe von monatlich etwa € 100,-- zur Abdeckung der Zinsen verbliebe. Zur Begründung der Berufung gegen die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung wird auf den Berufungsinhalt…
…Bedingung hat, sodass ein Bereicherungswille des A.B. jedenfalls ausgeschlossen werden kann. Im Übrigen entspricht es der Lebenserfahrung, dass das Haushaltseinkommen, das in etwa dem unpfändbaren Freibetrag entspricht, auch unter Berücksichtigung des Kinderbetreuungsgeldes gerade ausreicht, um die Lebenshaltungskosten für drei Personen (Bw., A.B. und…
…des § 291a (unpfändbarer Freibetrag bzw. "Existenzminimum") oder des § 291b EO gepfändet werden. Der unpfändbare Freibetrag ist vom Drittschuldner zu ermitteln. Die Alterspension des Bw. betrug im Jahre 2003 brutto mehr als € 2.000,00, überstieg somit den unpfändbaren Freibetrag und war daher (beschränkt, d…
…da unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten des Bw. der nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung unpfändbare Freibetrag nicht überschritten wurde. Erst aus der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 ergab sich ein Guthaben in Höhe von 9.907,00 S, das mit einem Teilbetrag von 4.565,00…
…aushaftenden Abgabenschuldigkeiten mittels Exekutionstitel (Rückstandsausweise) betreibt. Die Guthabensverwendung stellt keine der Abgabenexekutionsordnung unterliegende Einbringungsmaßnahme dar, weshalb die der Bw. vorschwebende Berücksichtigung eines unpfändbaren Freibetrages bzw. eine Erhöhung desselben im Rahmen der Umbuchung durch die Abgabenbehörde im Sinne des § 59 Abs. 1 AbgEO nicht erfolgen kann. …