…vorstehenden Erwägungen und einem pfändbaren Teil der Pension in Höhe von € 290,61 laut Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt vom 15. März 2006 erscheint somit die Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO) um € 200,00 als sachlich gerechtfertigt, zumal hiedurch sowohl dem berechtigten Interesse des…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen für eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Zunächst ist festzuhalten, dass an dem vom Bw. geschilderten und ausreichend dokumentierten Krankheitsbild eines metastasierendes Rectumcarcinoms…
…September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes EF vom 13. September 2010 betreffend Abweisung eines Antrags auf Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages gemäß § 59 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw) war als Facharzt für Zahn…
…gemäß § 290a EO als beschränkt pfändbare Geldforderungen gelten und damit das Existenzminimum bzw. der unpfändbare Freibetrag von € 2.739,29 bei der Überweisung der gepfändeten Forderung zu berücksichtigen ist. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. 2. Die Berufung vom 3. September 2009…
…Existenz gefährdet sei, ist auf die Bestimmung des § 291 a EO über den unpfändbaren Freibetrag (€ 814,00 Grundbetrag laut Existenzminimum-Verordnung 2012) zu verweisen, von dem nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Exekutionsordnungs-Novelle 1991 (181 der BlgNR XVIII GP) anzunehmen ist, dass der…
…17/0403). Auch in Hinblick auf die Bestimmung des § 291 a EO über den unpfändbaren Freibetrag (€ 693,00 Grundbetrag laut Existenzminimum-Verordnung 2006), von dem nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Exekutionsordnungs-Novelle 1991 (181 der BlgNR XVIII GP) anzunehmen ist, dass der festgesetzte…
…eben diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 59 Abgabenexekutionsordnung hingewiesen, wonach das Finanzamt auf Antrag des Abgabenschuldners den unpfändbaren Freibetrag erhöhen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Gründe für eines solche Erhöhung des pfändungsfreien Betrages…
…entspricht somit dem unpfändbaren Freibetrag des § 291a Abs. 1 EO (€ 662,99). Das laut Feststellungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 4. August 2004 einen höheren Betrag von € 740,00 ergebende Pflegegeld ist gemäß 53 AbgEO iVm. § 290 Abs. 1 EO eine unpfändbare Forderung …
…eben diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 59 Abgabenexekutionsordnung hingewiesen, wonach das Finanzamt auf Antrag des Abgabenschuldners den unpfändbaren Freibetrag erhöhen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Gründe für eine solche Erhöhung des pfändungsfreien Betrages…
…der regelmäßigen Einkünfte eines Bf mit dem nach § 291a EO iVm § 293 Abs 1 lit a ASVG ermittelten unpfändbaren Freibetrag (Existenzminimum) kann die weiterführende Frage beantwortet werden, ob durch eine Abgabeneinhebung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag durch die…
…Situation, insbesondere Sorgepflichten für drei minderjährige Kinder, geltend. Die Beschwerde wurde am 15.12.2025 unter Verweis auf die den Drittschuldner treffende Verpflichtung, den unpfändbaren Freibetrag zu berechnen und zu berücksichtigen, abgewiesen. Am 18.12.2025 wurde das Zahlungserleichterungsansuchen des Bf mit der Begründung abgewiesen…
…für einen minderjährigen Sohn unterhaltspflichtig. Eine Pfändung der auf dem Konto des Verpflichteten befindlichen Gelder würde unweigerlich zur Gefährdung des Lebensunterhaltes führen sowie die gesetzlichen Bestimmungen über den unpfändbaren Freibetrag ("Existenzminimum") umgehen und sei daher unzulässig. Zum Beweis würden ein Vermögensverzeichnis nach § 185 IO vom…
…wohnhaft) übersteige, sei der Antrag abzuweisen gewesen. Mit Beschwerde vom 25.9.2015 bekämpfte der Bf den Bescheid zur Gänze und führte wie folgt aus: „Durch den angefochtenen Bescheid wurde ich in meinem Recht auf Einstellung der Exekution infolge Vorliegens eines unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO…
…die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Existenzgefährdung nichts ändern würde. Wenn das monatliche Einkommen, wie im vorliegenden Fall, den unpfändbaren Freibetrag nicht übersteige und sohin die Einbringlichkeit des Rückstandes zur Zeit nicht gegeben sei, liege eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO nicht vor…
…iSd § 138 IO zu unterziehen, wenn sie unter Berücksichtigung des sonstigen Einkommens in der jeweiligen Veranlagungsperiode über dem unpfändbaren Freibetrag liegen würden (LG Feldkirch, 2 R 9/09b). Im Fall des Anspruchs auf Rückzahlung zu viel entrichteter Einkommensteuer sei daher die Besonderheit zu beachten, dass…
…der Bw. sei keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung behauptet worden. Eine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sei ebenfalls nicht zu erkennen, zumal das Finanzamt die Pensionsbezüge der Bw. im Hinblick auf ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bis zum unpfändbaren Freibetrag (§ 53 AbgEO i. V. m. …
…der Lohnforderung des Bw. den das pfändungsfreie Existenzminimum übersteigenden Bezugsteil (194,90 €) in Abzug zu bringen und an das Finanzamt abzuführen. Zugleich wurde Frau Y. als jene Drittschuldnerin bestimmt, welche die unpfändbaren Freibeträge gemäß § 53 AbgEO iVm § 291 a Abs. 1 bis 3 EO…
…schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Existenzgefährdung nichts ändert. Wenn das monatliche Gesamteinkommen des Beschwerdeführers den geltenden unpfändbaren Freibetrag nicht übersteigt und sohin die Einbringlichkeit des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236…
…so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Existenzgefährdung nichts ändert. Wenn das monatliche Gesamteinkommen des Nachsichtswerbers unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten den geltenden unpfändbaren Freibetrag nicht übersteigt bzw. erreicht und sohin die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit…
…Existenzminimum liege, ist entgegenzuhalten, dass es sich beim Existenzminimum lediglich um einen unpfändbaren Freibetrag handelt, so dass sich bei Übersteigen dieses Freibetrages - wie auch die Bw. selbst im Vorlageantrag ausführt - ein pfändbarer und zu überweisender Betrag ergibt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…