…einem Verbrauch kommt oder nicht. Gemäß den obigen Ausführungen liegt durch das Befüllen des Tankes des Kraftfahrzeuges des T.K. unmittelbare Täterschaft vor Das vom Beschuldigten gesetzte Verhalten erfüllt daher in subjektiver wie auch in objektiver Hinsicht den Tatbestand nach § 11 MinStG 1995.i.V…
…wie auch in objektiver Hinsicht den Tatbestand nach § 11 FinStrG in Verbindung mit § 11 MinStG 1995 und § 33 Abs. 4 FinStrG. Auf Grund der herrschenden Judikatur, wonach die Befüllung des Tanks eines Kraftfahrzeuges mit gekennzeichnetem Gasöl unmittelbare Täterschaft bewirkt, ist davon auszugehen, dass der Bf…
…unterfertigt und in weiterer Folge bei der Behörde eingereicht, wird sein Tätigwerden als (bei Unkenntnis von der Unrichtigkeit möglicherweise schuldlose) unmittelbare Täterschaft und das Verhalten des Abgabepflichtigen als Bestimmungstäterschaft iSd. § 11 FinStrG zu qualifizieren sein (vgl. VwGH vom 24. Juni 1999, 97/15/0149, und…
…unrichtige rechtliche Beurteilung eines Verhaltens als Bestimmungs- statt als unmittelbare Täterschaft (oder umgekehrt) kann infolge rechtlicher Gleichwertigkeit der in § 11 FinStrG normierten Täterschaftsformen auf sich beruhen (vgl. Fellner, aaO, 6. Aufl., 11. Lfg., §§ 11 und 12, Tz 2a und die dort angeführte Judikatur). Im vorliegenden…
…weil die Sonderdelikte des § 33 Abs 1 FinStrG in unmittelbarer Täterschaft nur vom Abgabepflichtigen, vom Abfuhrpflichtigen oder von dem begangen werden können, der deren Pflichten wahrnimmt (Leitner/Toifl/Brandl, aaO, Rz 756). (2) Als Bestimmungstäterschaft kommen alle Verhaltensweisen in Betracht, die den Anstoß zur Tatausführung…
…2005 als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma SK den RI vorsätzlich dazu bestimmt habe, durch die Verwendung der angeführten Fahrzeuge entgegen einem Verbot oder einer Verpflichtung eine Verkürzung der darauf entfallenden Eingangsabgaben und hiermit (in der Tatbegehungsform der Bestimmungstäterschaft) das Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §…
…3. Fall, 33 Abs.2 lit.a FinStrG, in eventu nur ein Schuldspruch wegen der unmittelbaren Täterschaft am Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.c FinStrG [woraus sich erschließt, dass eine Aufhebung der Verfahrenseinstellung wegen der ebenfalls ursprünglich zum Vorwurf gemachten Finanzordnungswidrigkeiten nach…
…§ 11 FinStrG zur unmittelbaren Täterschaft (von SE) sowohl im Hinblick auf die (gewerbsmäßige) Abgabenhehlerei als auch im Hinblick auf die Monopolhehlerei iSd. § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG dar. Stellt man die einzelnen Tathandlungen von SE und dem Bw. von ihrem Unrechtsgehalt des Handelns her…
…war aus den o.a. Gründen als unbegründet abzuweisen. Der Spruch war lediglich insofern abzuändern, als die unmittelbare Täterschaft in Beitragstäterschaft abzuändern war, da die Steuererklärungen von der Abgabepflichtigen AE unterschrieben und eingereicht wurden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 22. Dezember 2006
…Einheitstäterschaft iSd § 11 FinStrG, andererseits im Hinblick auf das auf eine (unmittelbare) Täterschaft der Bf. hindeutende Beschwerdevorbringen ("... in dem unsere Mandantin nicht mehr berechtigt war Handlungen und Maßnahmen für ihr ... Unternehmen zu setzen ...") zumindest vorläufig außer Betracht bleiben. Auf einen entsprechenden Tatvorsatz iSd § 33 Abs…
…der zwar die der Eingangsabgabenfestsetzung zu Grunde gelegten unterfakturierten Lieferrechnungen erstellt hat, aber selbst im Zollverfahren nicht als Anmelder iSd. ZK in Erscheinung getreten ist, keine unmittelbare Täterschaft, sondern allenfalls eine Beitragstäterschaft iSd. § 11 FinStrG zur Last gelegt werden. Auf die Frage nach den von…
…also nicht darauf an, ob unmittelbare Täterschaft oder Betragstäterschaft vorgelegen sei. Die zehnjährige Verjährungsfrist gelte nämlich unabhängig davon, wer die Abgaben hinterzogen habe. Mit den Bescheiden ebenfalls vom 12. Juni 2013 wurden betreffend Umsatzsteuer 2003 und 2004 Verspätungszuschläge von 10 % festgesetzt. Zur Begründung wurde auf…
…ist abschließend darauf hinzuweisen, dass nicht Voraussetzung ist, dass der Abgabepflichtige selbst die Abgabe hinterzogen hat. Es kommt also nicht darauf an, ob unmittelbare Täterschaft oder Beitragstäterschaft vorlag. Die zehnjährige Verjährungsfrist gilt nämlich unabhängig davon, wer die Abgaben hinterzogen hat. Linz, am 6. Juni 2013
…Ergebnisse des Berufungsverfahrens, denen zufolge die (elektronischen) Erklärungen 2005 und 2006 von SS erstellt bzw. auch bei der Abgabenbehörde eingebracht wurden, eine (unmittelbare) Täterschaft des Bw. (vgl. § 11 FinStrG) selbst lediglich hinsichtlich der Jahre 2003 und 2004 angenommen werden kann. Obwohl es zutrifft, dass die…
…auf eine unmittelbare Täterschaft des Beschwerdeführers liegt daher nicht vor. Allerdings liegen Verdachtsmomente vor, dass der Beschwerdeführer als Beitragstäter gehandelt hat: die hier relevanten Erlöse resultieren aus der Vermietung der Appartements im Hause des Beschwerdeführers, der auch die Abrechnung der Erlöse vorgenommen hat und dem…
…zu rekrutieren, ohne sich um gewerbliche oder abgabenrechtliche Vorschriften zu kümmern. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist es irrelevant, ob dem Verdächtigen unmittelbare Täterschaft oder Beitragstäterschaft zur Last gelegt wird, weil sich daran keine unterschiedlichen Rechtsfolgen knüpfen (VwGH 14.2.1991, 90/16/0210). Die…
…Verdacht auf eine unmittelbare Täterschaft des Beschwerdeführers liegt daher nicht vor. Allerdings liegen Verdachtsmomente vor, dass der Beschwerdeführer als Beitragstäter gehandelt hat: der Beschwerdeführer ist im Betrieb seiner Ehegattin unter anderem für die gesamte Losungserfassung, Führung der Grundaufzeichnungen, Abrechnung mit den Reisebüros und dem Bedienungspersonal…
…nicht nur der unmittelbare Täter das Finanzvergehen sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat das Verhalten des Beschuldigten als unmittelbare Täterschaft gewertet (§ 11 erste Alternative FinStrG). Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens…
…der in § 11 FinStrG genannten Begehungsformen kann der Umstand, dass dem Beschwerdeführer im angefochtenen Bescheid unmittelbare Täterschaft angelastet wurde, obwohl tatsächlich Beitragstäterschaft vorliegt, keine Nichtigkeit dieses Bescheides begründen. Wenn in der Beschwerdeschrift die Höhe des Wertes der verrechneten Leistungen in Frage gestellt wird, so ist…
…ergänzende Beweisaufnahmen durch. Neben dem Beschuldigten selbst wurden die amtshandelnden, ehemaligen Zollwachebeamten und auch Djordje D., dieser nunmehr als Zeuge, vernommen, um durch unmittelbare Beweisaufnahmen zu gesicherten Konstatierungen zu gelangen. Obgleich der Beschuldigte durch den Zeugen Christian G. auch weiterhin belastet wird, gelangte der unabhängige…