…den die Behörde auch festgestellt habe, noch immer davon ausgehe, dass es zu "ungeklärten Vermögenszuwächsen" gekommen sei. Ein Lottogewinn sei wohl die beste Erklärung für einen Vermögenszuwachs, die ein Steuerpflichtiger vorbringen könne. Aus den genannten Gründen habe die Beschwerdeführerin gegen den Berufungsbescheid Beschwerde an den…
…S 309.963,25 erhöht worden. Darüber hinaus stellte der ungeklärte Vermögenszuwachs jeweils eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter dar und sei diese dem Gewinn außerbilanzmäßig hinzugerechnet worden. Laut Berufung stammten die Einlagen aus der Gesellschafterin von ihren Eltern überlassenen Geldbeträgen, die sie der Bw…
…Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebenaufwandes ungeklärt ist (VwGH vom 23.2.1994, Zl. 90/13/0075). Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.9.1995, Zl. 95/13/0132, rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die…
…Feststellungen zur Führung der Bücher, abweichende Rohaufschläge lt. Punkt 1 der Anlage 2 ungeklärter Vermögenszuwachs laut Punkt 3 der Anlage 2. Tz 19: Zwischen den einzelnen Unternehmen der Gruppe Unt. bestehen enge Beziehungen und Verflechtungen in Form von Beteiligungen und Darlehensgewährungen, insbesondere von Liechtenstein nach…
…Ausland(Kotschnigg, ÖStZ 1992,84; VwGH 30.5.1995, 91/13/0248,0250)". Die Schätzungsbefugnis ergibt sich nach Ansicht der Referentin aus den Feststellungen der Betriebsprüfung (Rohaufschlagsschwankungen, ungeklärter Vermögenszuwachs), aber auch aus dem Umstand, dass der vertretungsbefugte H. in seinen Schreiben selbst ausführt, die bisher…
…die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - der Zuwachs "mehr als bewiesen", so dass der Argumentation der Betriebsprüfung hinsichtlich eines "ungeklärten" Vermögenszuwachses nicht gefolgt werden könne. Nach Einholung einer entsprechenden Stellungnahme des Betriebsprüfers zum Berufungsvorbringen (datiert mit 10. Jänner 2005) erließ das Finanzamt die abweisenden Berufungsvorentscheidungen betreffend Umsatz-…
…sei mangels Offenlegung des Vermögens dieser Person kritisch zu betrachten. Da die Mittelherkunft insgesamt nicht als aufgeklärt betrachtet werden könne und somit ein ungeklärter Vermögenszuwachs vorliege, sei im Rahmen der freien Beweiswürdigung von nicht ordnungsgemäß erklärten Umsätzen in Höhe von € 111.150,00 (Saldo…
…Die Bp sei daher von einem nicht geklärten Vermögenszuwachs ausgegangen und habe die steuerlichen Konsequenzen daraus zu ziehen gehabt. Für die festgestellten verdeckten Ausschüttungen sei Kapitalertragsteuer in folgender Höhe vorzuschreiben: | | 1992 | 1993 | 1994 | Bemessungsgrundlage | S 133.330,00 |…
…vom Prüfer angesetzte Sicherheitszuschlag von 416.666 S, der als Teil des strafbestimmenden Wertbetrages angesetzt worden ist, aus nicht erklärten Einnahmen stammt. Die Voraussetzungen für eine Zuschätzung wegen ungeklärtem Vermögenszuwachs waren daher zweifelsfrei gegeben. In Anbetracht des Umstandes, dass ohne Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten des Bw…
Wie dazu eine Einsichtnahme in den umfangreichen Strafakt des beim Landesgericht Innsbruck unter der Aktenzahl xxx geführten Strafverfahren gegen Karina R. P wegen des Verdachtes des schweren Betruges ergab, konnte nach mehreren Rechtshilfeersuchen mit den USA zwar der Aufenthaltsort der Verdächtigen (einer aus Mexiko stammende…
…einen ungeklärten Vermögenszuwachs iHv ATS 80.241,-- (2000) und ATS 79.028,-- (2001) ergab. Was den Eingang des Jahres 2000 auf dem betrieblichen Bankkonto des Bw. betrifft, so wird auch vom Bw. nicht in Abrede gestellt, dass es sich dabei um einen nicht aufgeklärten Vermögenszuwachs…
…Verhandlung gestellt. Mit Vorhalt vom 6.Mai 2005 wurde der Bw seitens des unabhängigen Finanzsenates erneut aufgefordert, zur Untermauerung des Berufungsbegehrens sämtliche mit dem strittigen Sachverhalt in Zusammenhang stehenden Belege und Bankauszüge betreffend den ungeklärten Vermögenszuwachs vorzulegen, sowie konkret die behaupteten Spielgewinne durch schriftliche Unterlagen…
…wonach der strittige Betrag aus dem Engagement des Bw. in P resultierte und im Zeitraum 1997 bis 2002 in einem Safe im Haus der Schwiegereltern deponiert worden sei. Was die Qualifikation des Geldbetrages als ungeklärten Vermögenszuwachs, respektive die daraus resultierende Schätzung der Bemessungsgrundlagen der Umsatz…
…2008/15/0327). Die (neuerliche) Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1996 wurde jedoch mit dem Vorliegen von neuen Tatsachen (Vorliegen eines ungeklärten Vermögenszuwachses) begründet. Ein Verletzung des Grundsatzes "ne bis in idem" lag im Streitfall somit nicht vor. 11.) Von der Abhaltung der beantragten mündlichen Verhandlung wurde…
…im Jahr 2001 durchgeführten, Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1998 und 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter Tz. 14 des BP-Berichts das Vorliegen ungeklärter Vermögenszuwächse fest. Dazu führt der Prüfer aus, auf Bankkonten, die auf mehreren im Zuge der Prüfung gesichteten…
…dass dieser nicht aus den laufenden Einkünften des Bw. stammen kann, daher vorerst als ungeklärter Vermögenszuwachs vom Betriebsprüfer behandelt worden ist. Der Bw. beruft sich diesbezüglich auf ein Darlehen (Darlehensvertrag vom 30. November 1995) gewährt durch die E.GmbH. Der Zahlungsfluss der 700.000,00…
…begründet, noch die Höhe der Zurechnung. Da ein ungeklärter Vermögenszuwachs nur eine Differenzgröße aus dem in Österreich erzielten Umsatz und dem darauf entfallenden Wareneinkauf darstellen könne, gehe die Behörde offenbar davon aus, dass er bis dahin unversteuert gebliebene Umsätze im Ausmaß eines Großteiles seiner versteuerten…
…zulässig. Ggfs. wird auf die in der Berufung vorgebrachten Bedenken des Bw. bezüglich der Höhe dieser Zurechung sowie deren umsatzsteuerliche Behandlung, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der eingangs zitierten VwGH-Judikatur zur Zurechung ungeklärter Vermögenszuwächse, wie sie etwa im Erkenntnis vom 29. Jänner 2004, 2001…
…Aspekte, wie ausgeführt, von ihm sehr wohl anders betrachtet. Die abweisend ergangene Berufungsvorentscheidung wurde im Wesentlichen wie folgt begründet: 1.) Zum ungeklärten Vermögenszuwachs: Schon im zivilgerichtlichen Verfahren (Zl. 7 C Zl/90) sei von der Gattin des Bw ausdrücklich eine handschriftliche Aufstellung erwähnt worden, die…
…1987) verfertigten Aufzeichnung fest, in der bestimmte Geldmittel aufscheinen -, wird der Vermögenszuwachs aufgrund der bis zum Jahr 1987 vorhanden gewesenen Mittel von S 1.220.000,00 für den Zeitraum 1984 bis 1987 anteilig mit jeweils S 305.000,00 angesetzt, und ist aus dem…