…vom 12. 10. 2006 und 28. 9. 2007 deutet auf die Durchführung einer von vornherein als objektiv ungeeignet anzusehenden Vollstreckungshandlung hin. Da aus den dargelegten Gründen keine geeignete Exekutionsmaßnahme vorlag, war ein Anspruch auf die Pfändungsgebühr nicht gegeben (vgl. VwGH 27. 1. 1994, 92/15…
…Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, weil Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, keine Kostenpflicht begründen (vgl. VwGH 24. 2…
…Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies, die keine Kostenpflicht begründen würde. Ebenso wurde die Höhe der Pfändungsgebühr (1 % des einzubringenden Betrages) richtig ermittelt. Gleiches gilt für…
…durchgeführt werde. Auch stelle die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diene, sich also nicht von Vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erweise, die keine Kostenpflicht begründen würde. Ebenso sei die Höhe der Pfändungsgebühr (ein Prozent des einzubringenden Betrages) richtig ermittelt worden. Gleiches gelte…
…26 TZ 5). Auch stellt die Forderungspfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies, die keine Kostenpflicht begründen würde. Ebenso wurde die Höhe der Pfändungsgebühr richtig ermittelt (1% des einzubringenden Betrages). Gleiches gilt für…
…Einwand, dass die Forderung hinsichtlich der Differenz bis zum Existenzminimum den Kindern mit Notariatsakt bezüglich der ihnen zustehenden Alimente zugesprochen worden sei, nicht darzulegen, dass diese Vollstreckungshandlung sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellt. Zum Antrag des Bw. auf Verfahrenshilfe ist zu bemerken, dass gemäß …
…Kosten unberührt belassen worden, obwohl zu prüfen gewesen wäre, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen würde, da von vorn herein objektiv ungeeignete Handlungen - wie die gegenständlich angefochtenen - keine Kostenpflicht begründen würden. Abschließend brachte die Bw. vor, dass nach dem…
…Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht (z.B. VwGH 22.11.1996, 94/17…
…Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht (z.B. VwGH 22.11.1996, 94/17…
…der Bw. einen Antrag auf Neufestsetzung der Pfändungsgebühr 2000 und des Barauslagenersatzes 2000 mit Null ein und begründete den Antrag damit, dass nunmehr feststehe, dass die Vollstreckungshandlung objektiv ungeeignet gewesen sei, da sich der Vollstreckungsbeamte in der Anschrift geirrt und Frau E.K. gepfändet habe…
… 26 AbgEO, sondern ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht und entfällt die Gebührenpflicht auch dann, wenn sich die…
…Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente (VwGH 14.11.1990, 87/13/0012, 0013), zumal Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, keine Kostenpflicht begründen und die Gebührenpflicht auch dann entfällt, wenn sich die…
…im Sinne des § 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Mangels Darlegung, dass die angeführte Vollstreckungshandlung sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellt, erfolgte die Festsetzung einer Pfändungsgebühr im Ausmaß von € 60,86 zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 23. November 2007
… 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Mangels Darlegung, dass die angeführte Vollstreckungshandlung sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellt, erfolgte die Festsetzung der Kosten des Aufsperrdienstes L im Ausmaß von € 150,00 zu Recht. Die vom Bw eingewendete finanzielle Lage vermag daran nichts zu ändern…
…dass die bezugsanweisende Stelle das Amt der Salzburger Landesregierung, Buchhaltung-Beamte, Abteilung 14 sei. Am 5.2.2007 wurde der Pfändungsbescheid an diese Adresse gerichtet. Der Vollstreckungshandlung zugrunde lag der Rückstandsausweis vom 6.10.2006, StNr., betreffend Normverbrauchsabgabe 1/2005 in Höhe von Euro 931…
…im Sinne des § 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Mangels Darlegung, dass die angeführte Vollstreckungshandlung sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellt, erfolgte die Festsetzung einer Pfändungsgebühr im Ausmaß von € 556,84 zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 6. März 2009
…vorgehaltene Einbringungsversuch vom 24. November 2005 bestritten wurde und auch nicht dargelegt wurde, dass die angeführten Vollstreckungshandlungen sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, erfolgte die Festsetzung der Pfändungsgebühren im Ausmaß von € 192,32 und € 174,53 zu Recht. Wien, am 29. Februar…
…Sinne des § 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Mangels Darlegung, dass die angeführte Vollstreckungshandlung sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellt, erfolgte die Festsetzung einer Pfändungsgebühr im Ausmaß von € 1.003,85 zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14. Jänner 2008
…können. Somit habe das Finanzamt durch einen Außendienstmitarbeiter einen weiteren Pfändungsversuch unternommen. Diese Vollstreckungshandlung habe der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung gedient und sei von vornherein nicht ungeeignet gewesen, weil pfändbare Gegenstände vorgefunden werden hätten können. Daraufhin wurde die Entscheidung über die Berufung durch den UFS beantragt. Die…
…13/0046). Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente (VwGH 14.11.1990, 87/13/0012, 0013). Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht. Die Gebührenpflicht…