…vom 12. 10. 2006 und 28. 9. 2007 deutet auf die Durchführung einer von vornherein als objektiv ungeeignet anzusehenden Vollstreckungshandlung hin. Da aus den dargelegten Gründen keine geeignete Exekutionsmaßnahme vorlag, war ein Anspruch auf die Pfändungsgebühr nicht gegeben (vgl. VwGH 27. 1. 1994, 92/15…
…Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, weil Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, keine Kostenpflicht begründen (vgl. VwGH 24. 2…
…Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies, die keine Kostenpflicht begründen würde. Ebenso wurde die Höhe der Pfändungsgebühr (1 % des einzubringenden Betrages) richtig ermittelt. Gleiches gilt für…
…Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies, die keine Kostenpflicht begründen würde. Ebenso wurde die Höhe der Pfändungsgebühr (1 % des einzubringenden Betrages) richtig ermittelt. Gleiches gilt für…
…durchgeführt werde. Auch habe die Lohnpfändung eine Maßnahme dargestellt, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung gedient habe, sich also nicht von Vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwiesen habe, die keine Kostenpflicht begründen würde. Ebenso sei die Höhe der Pfändungsgebühr (1% des einzubringenden Betrages) richtig ermittelt worden. Gleiches…
…durchgeführt werde. Auch stelle die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diene, sich also nicht von Vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erweise, die keine Kostenpflicht begründen würde. Ebenso sei die Höhe der Pfändungsgebühr (ein Prozent des einzubringenden Betrages) richtig ermittelt worden. Gleiches gelte…
…26 TZ 5). Auch stellt die Forderungspfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies, die keine Kostenpflicht begründen würde. Ebenso wurde die Höhe der Pfändungsgebühr richtig ermittelt (1% des einzubringenden Betrages). Gleiches gilt für…
…Einwand, dass die Forderung hinsichtlich der Differenz bis zum Existenzminimum den Kindern mit Notariatsakt bezüglich der ihnen zustehenden Alimente zugesprochen worden sei, nicht darzulegen, dass diese Vollstreckungshandlung sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellt. Zum Antrag des Bw. auf Verfahrenshilfe ist zu bemerken, dass gemäß …
…ansatzweise versucht, sondern lediglich unter Hinweis auf die VwGH-Judikatur ausgeführt, dass nicht davon auszugehen sei, dass nach einer Beendigung des Abschöpfungsverfahrens ohne Restschuldbefreiung jegliche Vollstreckungshandlung von vornherein objektiv ungeeignet sei. Dies ändert nichts daran, dass die Abgabenbehörde bei der Gebührenvorschreibung zu prüfen hatte, ob…
…Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht (z.B. VwGH 22.11.1996…
…Kosten unberührt belassen worden, obwohl zu prüfen gewesen wäre, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen würde, da von vorn herein objektiv ungeeignete Handlungen - wie die gegenständlich angefochtenen - keine Kostenpflicht begründen würden. Abschließend brachte die Bw. vor, dass nach dem…
…16 Z 6 AbgEO) im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Pfändungsgebühren und Barauslagenersätzen gemäß § 26 AbgEO auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang führte er unter anderem aus, Vollstreckungshandlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, ziehen keine Kostenersatzpflicht nach sich. Bei der Gebührenvorschreibung ist zu prüfen…
…bereits angeführt - am 09.06.2022 Rückstandsausweise über vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten ausgefertigt worden. Da die Vollstreckungshandlung am 20.06.2022 auf Grund eines aufrechten Exekutionstitels durchgeführt worden sei und keine hemmenden Tatsachen vorgelegen seien, wäre die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen zu Recht erfolgt. Ein Anspruch…
…Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22…
… 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht (VwGH 22.11. 1996,94/17/0311). Die Gebührenpflicht entfällt…
…Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht (z.B. VwGH 22.11.1996…
…zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht (vgl. das Erkenntnis vom 22. November 1996…
…Behörde, obwohl der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren vorgebracht hat, im Hinblick auf den Wert des gepfändeten Pkw liege eine als ungeeignet anzusehende Vollstreckungshandlung vor, nicht mit dem Verhältnis zwischen dem erwarteten Erlös aus der Vollstreckungsmaßnahme und dem Betrag der Kosten der Exekution auseinander gesetzt hat. Die…
…Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht (z.B. VwGH 22.11.1996, 94/17…
…Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht (z.B. VwGH 22.11.1996, 94/17…