…mit Berufungsvorentscheidung vom 20. August 2009 erledigt. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist jedoch ein Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen, wenn er nach der Berufungserledigung betreffend den Grundlagenbescheid (hier: Haftungsbescheid) noch unerledigt ist (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0496). Daran ändert auch die Tatsache der…
…die Berufung abzuweisen, da über die zu Grunde liegende Berufung bereits mit Berufungsentscheidung vom 3. April 2007 abgesprochen wurde und ein nach Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen ist (VwGH 3.10.1996, 96/16/0200).Diese Rechtsfolge ergibt sich auch aus § 212a Abs…
…werden dürfen, war die Berufung abzuweisen, da über die zugrunde liegende Berufung bereits mit Berufungsentscheidung vom 30.1.2008, GZ. RV/0343-L/02 abgesprochen wurde und ein nach Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen ist. (s. VwGH 3.10.1996, 96/16/0200;…
…dürfen, war die Berufung abzuweisen, da über die zugrundeliegende Berufung bereits mit Berufungsentscheidung vom 20. Dezember 2006 abgesprochen wurde und ein nach Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen ist (VwGH 3.10.1996, 96/16/0200). Diese Rechtsfolge ergibt sich auch aus § 212a Abs…
…gegenständlichen Berufung durch BVE) ein bis dahin noch unerledigter Aussetzungsantrag jedenfalls als unbegründet abzuweisen ist (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz. 12 zu § 212a; VwGH 10.4.1991, 91/15/001). Demnach wäre die Abweisung des Aussetzungsantrages durch das Finanzamt nach Ergehen der BVE hinsichtlich der…
…da über die Berufung im zugrundeliegenden Schenkungssteuerverfahren bereits mit Berufungsentscheidung vom 5. Mai 2008 abgesprochen wurde und nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes selbst ein noch unerledigter Aussetzungsantrag nach Berufungserledigung als unbegründet abzuweisen ist (VwGH 3.10.1996, 96/16/0200). Diese Rechtsfolge ergibt sich auch…
…27. September 2002 und 22. Mai 2003, da ein nach Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen ist (vgl. VwGH vom 3. Oktober 1996, 96/16/0200). Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Bescheid, der eine beantragte Aussetzung der Einhebung verweigert, außerdem ab dem Zeitpunkt…
…der Ablauf der Aussetzung zwingend zu verfügen gewesen wäre bzw. im Falle dass der Antrag - wie gegenständlich - noch unerledigt ist, dieser abzuweisen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist selbst ein noch unerledigter Aussetzungsantrag nach Berufungserledigung als unbegründet abzuweisen (vgl. zB VwGH 3.10.1996…
…II. besprochene Antrag, wonach ein nach Berufungserledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen ist (VwGH 29.6.1995, 95/15/0220), wobei diesfalls auf die zutreffende Begründung des angefochtenen Bescheides verwiesen wird. Die Abweisung erfolgte daher auch hier zu Recht. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden…
…Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn den Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Allerdings ist nach Ergehen der Berufungserledigung ein noch unerledigter Aussetzungsantrag jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, …
…Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Allerdings ist nach Ergehen der Berufungserledigung ein noch unerledigter Aussetzungsantrag jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar…
…der Vollziehung vom Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist somit ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, …
…6). Ebenso ist dem Wortlaut des Art. 244 ZK zu entnehmen, dass Voraussetzung für eine etwaige Aussetzung der Vollziehung das Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung ist. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, § 212a, Tz 12…
…212a, RZ 6). Ebenso ist dem Wortlaut des Art. 244 ZK zu entnehmen, dass Voraussetzung für eine etwaige Aussetzung der Vollziehung das Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung ist. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, § 212a…
…vom Finanzamt wurde über den Aussetzungsantrag bislang nicht abgesprochen. Der Aussetzungsantrag hat zwar vollstreckungshemmende Wirkung, die Verwendung eines Guthabens stellt jedoch keine Einbringungsmaßnahme im Sinne des § 230 BAO dar, weshalb ein unerledigter Aussetzungsantrag der Verwendung von Guthaben zur Tilgung vom Aussetzungsantrag umfasster Abgabenschuldigkeiten nicht entgegen…
…Hinblick auf die Aufhebung von § 218 BAO, geht die Judikatur dahin, dass nach der Berufungserledigung in der Hauptsache ein noch unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen ist. Nähere Ausführungen dazu enthält schon die Berufungsentscheidung vom 20.11.2009, auf die hiermit verwiesen wird. Wien, am 27…
…der Vollziehung vom Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist somit ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, …
…der Vollziehung vom Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist somit ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, …
…der Vollziehung vom Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist somit ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, …
…der Vollziehung vom Vorliegen einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist somit ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, …