…§ 212a, Tz 12 und die dort zitierte Judikatur). Ist nach einer Beschwerdeerledigung ein (einer Sachentscheidung zugänglicher)Aussetzungsantrag unerledigt, so ist er als unbegründet abzuweisen. Ein rechtliches Interesse des Bf an der Beseitigung des angefochtenen Bescheides ist zu verneinen, zumal die Abgabenschuld seit April 2016 getilgt…
…Adresse1, über die Beschwerde vom 10.06.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 29.04.2016, betreffend Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…sich, dass das zugrundeliegende Abgabenverfahren seitens der Abgabenbehörde mittels (damals noch möglicher zweiten) BVE am 27.09.2012 einer abschließenden Erledigung zugeführt wurde. Eine für die Aussetzung der Einhebung erforderliche Beschwerde liegt somit nicht (mehr) vor. Ist nach Beschwerdeerledigung ein (einer Sachentscheidung zugänglicher) Aussetzungsantrag unerledigt…
…Eine für die Aussetzung der Einhebung erforderliche Beschwerde/Berufung liegt nicht (mehr) vor. Ist nach Beschwerdeerledigung ein (einer Sachentscheidung zugänglicher) Aussetzungsantrag unerledigt, so ist er als unbegründet abzuweisen. Eine rückwirkende Bewilligung der Aussetzung der Einhebung kommt nicht in Betracht und ist dazu auch auf die…
…2014 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 05. Juni 2014 betreffend Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…4.2018 wurde über die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid mittels Beschwerdevorentscheidung entschieden. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Aussetzungsantrag unerledigt. Mit Einbringung des Vorlageantrages stellte der Beschwerdeführer neuerlich einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung. In der Folge trat die Aussetzung der Einbringung der strittigen Abgaben…
…885,64 Säumniszuschlag 2 2017 70,27 Säumniszuschlag 2 2017 871,87 Säumniszuschlag 3 2015 885,64 Säumniszuschlag 3 2017 70,27 Säumniszuschlag 3 2017 871,87 Summe 205.736,72 In weiterer Folge blieben diese Aussetzungsanträge unerledigt. Mit den Beschlüssen des Bundesfinanzgerichtes vom 20…
…zB VwGH 29.6.1996, 93/15/0235) voraus, dass eine Bescheidbeschwerde, von deren Ausgang die Höhe einer Abgabe abhängig ist, noch anhängig ist. Ist nach der Beschwerdeerledigung ein (einer Sachentscheidung zugänglicher) Aussetzungsantrag unerledigt, so ist er als unbegründet abzuweisen (Ritz/Koran, BAO, 7. Aufl…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15. Juni 2010, betreffend Abweisung eines Aussetzungsantrags zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…mit Berufungsvorentscheidung vom 20. August 2009 erledigt. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist jedoch ein Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen, wenn er nach der Berufungserledigung betreffend den Grundlagenbescheid (hier: Haftungsbescheid) noch unerledigt ist (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0496). Daran ändert auch die Tatsache der…
…2.2023 über die Abweisung seines Aussetzungsantrages eingebracht und diese damit begründet, dass er ja fristgerecht einen Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde vom 1.2.2023 gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) gestellt habe. Der Einkommensteuerbescheid 2020 gelte daher weiter als unerledigt…
…für Zeiträume zu entrichten, in denen auf Grund eines noch unerledigten Aussetzungsantrages die Einbringung gehemmt (§ 230 Abs. 6 BAO) oder auf Grund einer entsprechenden Bewilligung die Einhebung der in Betracht kommenden Abgabenschuldigkeiten ausgesetzt ist. Rz 553: Wird somit einem Aussetzungsantrag nicht stattgegeben, so endet der…
…weil die Berufung gegen den Zwangsstrafenbescheid mit Bescheid vom 19.8.2013 zurückgewiesen worden sei. Ein nach der Erledigung der Berufung in der Hauptsache noch unerledigter Aussetzungsantrag sei als unbegründet abzuweisen, weil ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung eine Bewilligung der Aussetzung der Einhebung nicht mehr…
…die Berufung abzuweisen, da über die zu Grunde liegende Berufung bereits mit Berufungsentscheidung vom 3. April 2007 abgesprochen wurde und ein nach Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen ist (VwGH 3.10.1996, 96/16/0200).Diese Rechtsfolge ergibt sich auch aus § 212a Abs…
…der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Das Erkenntnis kann sich diesbezüglich auch auf die in der Literatur vertretene Meinung stützen, wonach ein (einer Sachentscheidung zugänglicher) nach Ergehen der Beschwerdeerledigung in der Hauptsache noch unerledigter Aussetzungsantrag jedenfalls abzuweisen ist (Ritz BAO6, …
…der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Das Erkenntnis kann sich diesbezüglich auch auf die in der Literatur vertretene Meinung stützen, wonach ein (einer Sachentscheidung zugänglicher) nach Ergehen der Beschwerdeerledigung in der Hauptsache noch unerledigter Aussetzungsantrag jedenfalls abzuweisen ist (Ritz BAO6, …
…Ein unerledigter Aussetzungsantrag ist daher als unbegründet abzuweisen (Ritz, Bundesabgabenordnung § 212a, Rz. 12). Die dementsprechenden Aussetzungszinsen waren auf Grundlage des § 212a Abs. 9 BAO festzusetzen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Auf die neuerlich gestellten Aussetzungsanträge wird hingewiesen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des…
…keine unerledigte Berufung mehr vor, sodass dem Antrag um Aussetzung nicht Folge zu geben war. Daran ändert auch die Begründung in der Berufung nichts, wonach ein Vorlageantrag (danach) eingebracht wurde. Auf den Umstand, dass vom Bf aufgrund des Vorlageantrages betreffend Kraftfahrzeugsteuer erneut ein Aussetzungsantrag gestellt…
…Erkenntnisses (§ 279) oder c) anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Ist nach der Beschwerdeerledigung ein Aussetzungsantrag unerledigt, ist er als unbegründet abzuweisen (Ritz…
…weil die Berufung gegen den Zwangsstrafenbescheid mit Bescheid vom 19.8.2013 zurückgewiesen worden sei. Ein nach der Erledigung der Berufung in der Hauptsache noch unerledigter Aussetzungsantrag sei als unbegründet abzuweisen, weil ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung eine Bewilligung der Aussetzung der Einhebung nicht mehr…