…dass der sofortige Strafantritt des Einschreiters 100 Arbeitsplätze gefährde. Außerdem wäre festgestellt worden, dass der Bf. als Einzelkaufmann ein selbständiges Privatunternehmen leite und durch den unverzüglichen Strafantritt der Erwerb des Einschreiters gefährdet sein würde. Da triftige Gründe im Sinne des § 177 Abs. 1 FinStrG vorlägen…
…26. Februar 2004 beim Finanzamt ein Telefax ein, mit welchem ein Strafaufschub gemäß § 177 FinStrG beantragt wurde. Als triftigen Grund im Sinne des § 177 FinStrG führte der Bestrafte an, er sei im Bereich des Bauwesens als Bauleiter tätig. Da die Bausaison unmittelbar bevor stehe, würden…
…Todestag seiner Mutter zu besuchen, somit an dieser familiären Angelegenheit teilzunehmen. Ein triftiger Grund für den Aufschub des Strafvollzuges wurde in der Beschwerde nicht genannt und ist für den unabhängigen Finanzsenat auch aus dem übrigen Akteninhalt nicht erkennbar. Es war der Antrag auf Aufschub des…
…kann, übersieht, dass über die Dauer eines Aufschubes erst dann entschieden werden kann, wenn triftige Gründe festgestellt wurden, die im vorliegenden Fall nicht vorliegen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…bis dato nicht geleistet wurden, ist davon auszugehen, dass die Geldstrafe beim Bf. nicht eingebracht werden kann, weshalb die Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen ist. Als triftige Gründe für einen Zahlungsaufschub von 2 Jahren bringt der Bf. vor, er sei seit 1. Juni bei der H . beschäftigt…
… 172, 177 FinStrG) im Wesentlichen darauf, dass die im 1. Antrag geltend gemachte vorübergehende Erwerbsgefährdung vollzugsimmanent sei und daher der Antragsteller keinen triftigen Grund aufzeige, weshalb der Strafvollzug aufgeschoben werden könne. Da der Bf. infolge seiner finanziellen Situation (Quotenbedienung im Schuldenregulierungsverfahren bis 2014) nicht in…
…hätte können. Dieser Bescheid sei bisher nie aufgehoben worden und gehöre daher nach wie vor dem Rechtsbestand an, womit die Aufforderung zum Strafantritt völlig rechtswidrig sei. Hinsichtlich des Vorliegens triftiger Gründe sei in der Vorkorrespondenz nirgends die Behauptung aufgestellt worden, dass der Bf. mit Fr…
…nicht als Zahlungserleichterung) gewertet wird, wäre auch auf die Voraussetzungen der entsprechenden Gesetzesbestimmung einzugehen gewesen. Es wurde jedoch nicht geprüft, ob triftige Gründe vorliegen, die einen Strafaufschub rechtfertigen. Bei weiter Auslegung wurde lediglich das Ermessen zur Abweisung des Strafaufschubes begründet, indem die bisherige Zahlungsmoral der…
…€ 11.023,76 aushaftend sei (exklusive Verfahrenskosten und angefallener Zinsen), die für den Nichteinbringlichkeitsfall anzutretende Ersatzfreiheitsstrafe belaufe sich auf 30 Tage und 8 Stunden. Triftige Gründe, wonach der Haftantritt auch nach fast 14 Jahren nach Rechtskraft der Strafentscheidung aufgeschoben werden sollte, liegen nicht vor…
…Schluss kommen müssen, dass sie durch Erlassung des beschwerdegegenständlichen Bescheides das persönliche Fortkommen einer unschuldigen Schülerin ernsthaft gefährde, sodass zumindest ein triftiger Grund bestehe, die Strafe bis zum erfolgreichen Abschluss der Matura seiner Tochter aufzuschieben. Hätte somit die belangte Behörde ordnungsgemäß ermittelt, so hätte sie…
…Haftzeit von siebzehn Tagen eine entsprechende persönliche Vorsorge zu treffen, noch die übrige Aktenlage triftige Gründe für einen (weiteren) Strafaufschub im Sinne der genannten Bestimmung erkennen lassen - so liegt selbst auch die im ursprünglichen Antrag, für sich allein stehend aber ohnehin noch keine Maßnahme nach…
…werden konnten, durchaus der sofortige Vollzug der Freiheitsstrafe (zusätzlich) zu einer so weit gehenden weiteren Verdichtung der latent bereits vorhandenen Gefährdungssituation führen, dass dies ausreicht, um einen triftigen Grund iSd. zitierten Bestimmung konstatieren zu können. Der (in zweiter Ehe) mit DS verheiratete Bf. ist nach…
…sie selbst über Einkünfte verfügt, bestätigt werden. Zutreffend hat die erste Instanz auch den Umstand, dass die im Ansuchen angeführte Pflegebedürftigkeit der im Haushaltsverband lebenden Mutter im Hinblick auf deren Alter allenfalls als triftiger Grund im Sinne des § 177 FinStrG berücksichtigt werden kann, gewertet. Doch…
…über die jedenfalls bis zum Endtermin des beantragten Aufschubes andauernde psychotherapeutische Behandlung, weil auch hier das Vorliegen eines triftigen, einen Strafaufschub gemäß § 177 FinStrG rechtfertigenden Grundes nicht konkretisiert bzw. nicht in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise dargelegt wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und…
…damalig aktenführenden Referates in Aussicht gestellte Wiederaufnahme mangels entsprechender Voraussetzungen nicht durchgeführt wird. Auch das hinsichtlich des Schuldenregulierungsverfahrens erstattete Beschwerdevorbringen vermag daher einen Strafaufschub nicht zu begründen. Nach Auffassung der Rechtsmittelbehörde liegen daher insgesamt keine triftigen Gründe für einen Strafaufschub im Sinne des § 177 Abs…
… 177 Abs. 1 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde erster Instanz auf Antrag des Bestraften bei Vorliegen triftiger Gründe den Strafvollzug aufschieben. Triftige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn durch den unverzüglichen Strafantritt der Erwerb des Bestraften oder der Unterhalt seiner schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn…
…nicht gegeben gewesen wäre. Gemäß § 177 Abs.1 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde erster Instanz auf Antrag des Bestraften bei Vorliegen triftiger Gründe den Strafvollzug auch aufschieben, wie im gegenständlichen Fall zusätzlich geschehen. Triftige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn durch den unverzüglichen Strafantritt der Erwerb…
…September 2006 um Strafaufschub von 18 Monaten als unbegründet abgewiesen, zumal das Vorliegen von triftigen Gründen im Ansuchen nicht einmal behauptet worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 19. Oktober 2006, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde…
…wurde mit der Begründung, dass in Anbetracht des Urlaubsanspruches für 2012 ab dem 1. Jänner 2012 bei Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe keine triftigen Gründe für einen weiteren Strafaufschub abgewiesen Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Dezember 2011, in welcher im…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 20. September 2012 stattgegeben und ein Strafaufschub bis 30. Juni 2013 gewährt, da in der dokumentierten Berufsausbildung ein triftiger Grund im Sinne des § 177 FinStrG zu sehen sei. Im Schreiben vom 26. April 2013 beantragte die Bf. einen (weiteren) Strafaufschub…