…sondern geradezu geboten gewesen wären. Da mittlerweile die Bezug habenden Jahreserklärungen abgegeben worden seien, sei auch der strafbestimmende Wertbetrag mangels Rechtskraft der zu ergehenden Bescheide noch nicht bestimmbar. Auch aus diesem Grunde sei die Sache noch nicht spruchreif. Bei erklärungsgemäßer Veranlagung der Umsatzsteuer 2002 ergebe…
…festgesetzt, sodass sich eine Nachforderung an Umsatzsteuer von € 1.424,81 ergab. Diese zuletzt angeführte Abgabennachforderung wurde von der Vorinstanz als strafbestimmender Wertbetrag für 01-12/2003 angesetzt. Für die Zeiträume 01-09/2005 wurden keine Umsatzsteuervoranmeldungen (rechtzeitig) abgegeben und keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet. Zu…
…FinStrG) zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der strafbestimmende Wertbetrag auf € 11.140,51 herabgesetzt wird. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18. Februar 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn T.W., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11…
…zu bemerken, dass der eine Aufrechnung verkürzter Beträge mit in anderen Perioden geltend gemachten Gutschriften nicht zulässig ist. Die in der Beschwerdeschrift dargestellte Jahres-Zahllasten (bzw. Guthaben) müssen daher nicht den Verkürzungsbetrag (strafbestimmenden Wertbetrag) darstellen. Für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit stattgegeben, als der bekämpfte Einleitungsbescheid hinsichtlich des Zeitraumes 08/2005 aufgehoben und der strafbestimmende Wertbetrag auf € 17.315,04 herabgesetzt wird. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Jänner…
…Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der strafbestimmende Wertbetrag hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 1997-1999 auf € 2.197,99 (entspricht S 30.245,00) und hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1997-1999 auf € 6.500,15 (entspricht S 89.444…
…Buchung vom 8. September 2003 auf dem Abgabenkonto der X-Vereinigung für den Zeitraum 08/2002 (€ 1.650,49) wurde offensichtlich übersehen; unter Berücksichtigung dieser Buchung ergäbe sich ein strafbestimmender Wertbetrag von € 20.971,79. Für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
…den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Zur Feststellung der Vorinstanz, die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages betrage € 13.435,48, ist Folgendes zu bemerken: Beim Bf. wurde am 19. Dezember 2003 zu Ab-Nr. UVA 203147/02 eine UVA…
…Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I Der Beschwerde wird teilweise und insoweit stattgegeben, als der strafbestimmende Wertbetrag auf € 12.492,90 (entspricht S 171.906,00) herabgesetzt wird. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. April…
… 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben, der angefochtene Bescheid hinsichtlich des Zeitraumes 6/2002 aufgehoben und der strafbestimmende Wertbetrag auf € 10.006,68 herabgesetzt. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…1 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Als strafbestimmenden Wertbetrag hat das Finanzamt X als Finanzstrafbehörde I. Instanz dem angefochtenen Erkenntnis die Summe der aus den angeführten Schätzungen für 10-11/00 und 01/01 bis 01/02 resultierenden Beträge sowie die verspätet geleistete Umsatzsteuervorauszahlung für…
…September" berichtigt. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der strafbestimmende Wertbetrag auf € 5.412,51 herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21. August 2002 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, in der Finanzstrafsache gegen den Bw. wegen des Verdachtes der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 4. Februar 2003 gegen…
…ist auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen. Ob die Folgen geringfügig sind, ist bei der Abgabenverkürzung vor allem nach der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages zu beurteilen. Ein Absehen von der Strafe oder eine Verwarnung kommt nach § 25 Abs.1 FinStrG nur dann in Frage…
…11/2006, 01/2007, 02/2007 und 04-11/2007 aufgehoben und der strafbestimmende Wertbetrag auf insgesamt € 20.013,19 herabgesetzt. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 30. Mai 2008 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster…
…13/0210), S 23.000,00 (VwGH 26.11.1998, 98/16/0199). Im gegenständlichen Fall liegt der Verwarnung ein strafbestimmender Wertbetrag von € 11.964,21 zugrunde, sodass nach der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes von unbedeutenden Folgen keine Rede sein kann. Gemäß § 161 Abs…
…Beschuldigten bewirkten Abgabenverkürzungen nach § 33 Abs.1 und Abs.2 lit. a FinStrG mit einem strafbestimmenden Wertbetrag in der Gesamthöhe von € 22.760,54 heranzuziehen sind und in Anwendung des § 33 Abs.5 FinStrG eine Strafdrohung von € 45.521,08 ergeben. Gemäß …
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Gruber Steuerberatungs GmbH, 6401 Inzing, Hauptstraße 14a, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2. Juli 2008 gegen den Bescheid…
…die darin ausgewiesene Restschuld in Höhe von € 11.027,13 sei als strafbestimmender Wertbetrag angelastet worden. Eine Selbstanzeige sei mit der abgegebenen Erklärung nicht verbunden gewesen. Die Feststellungen über Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen seien auch für 2006 zu treffen gewesen. Im…