…neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen (hervorgekommen sein), die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten. In seinem Antrag auf Wiederaufnahme hat der Berufungswerber aber keinen derartigen Grund angeführt. Im, mit der steuerlichen Vertretung, geführten Telefonat wurden ebenfalls bekannt gegeben, dass tatsächlich keine derartigen neuen…
…dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Gemäß…
…dass das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. nochmals VwGH 18.10.2007, 2003/14/0087) aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (bzw. der zuständigen Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen ist. Sind mehrere Stellen oder Organisationseinheiten (wie…
…und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (§ 303 Abs…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist…
…BAO unter anderem dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Bw. vertritt die Auffassung…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Bestimmungen des…
…im Spruch anders lautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Es bedarf also nach übereinstimmender Rechtsmeinung von VfGH u. VwGH eines gewissen Grades von Wahrscheinlichkeit, dass eine neu hervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel auch geeignet ist, einen anders lautenden Spruch herbeizuführen (VwGH 15.10.1979, 2913…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht wurden und die Kenntnis der Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Auf derartige neu hervorgekommene Tatsachen stützt das FA…
…2003/65, Punkt 3, dritter Absatz verwiesen, wonach der Bescheid auch rechtswidrig sei, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden seien, dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde, zB als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei zurückzuführen sei. Kriterien für…
…im Veranlagungsverfahren von Herrn H am 23. Oktober 2001 und 28. März 2002) neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel seien. Auf Grund der Berechnung des gemeinen Wertes der Anteile an der R-GmbH zum 31.3.1996 schloss das FA, dass der versicherungsmathematische Wert der Rente…
…Dem Bescheid ist beispielsweise nicht zu entnehmen, dass dem Finanzamt neue Tatsachen oder neue Beweismittel bekannt geworden wären. Auch in der Niederschrift über die Schlussbesprechung (auf die im angefochtenen Bescheid verwiesen wurde) ist nur von verschiedenen Rechtsstandpunkten die Rede. Der angefochtene Bescheid war daher aus…
…in der Begründung im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die im Wiederaufnahmeantrag vorgebrachten Gründe bereits im Vorverfahren entsprechend gewürdigt worden seien und somit keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen seien. In dem angeführten Straferkenntnis war der Bf. für schuldig erkannt worden, als Geschäftsführer der Firma A,…
…davon, ob sie in dieser Berufungsentscheidung zum ersten Mal getroffen worden sind oder nicht; unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Bestätigung einer schon vor dieser Entscheidung vertretenen Rechtsansicht handelt oder nicht - keine neu hervor gekommenen Tatsachen bzw. Beweismittel. Nach der v.a. Beschreibung…
…wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervor kommen, die in den abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens im Spruch anders lautende Bescheide herbeigeführt hätte. Im Sinne…
…Prüfung der Erklärungsangaben der Bw. die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen seien und begründete die Ermessenübung. Im gleichzeitig erlassenen neuen Sachbescheid wurde der Absetzbetrag nicht mehr anerkannt. Begründet wurde die Nichtanerkennung damit, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt…
…dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Dementsprechend ist nur dann, wenn sämtliche vorgenannte Kriterien vorliegen, ein Abgabenverfahren wieder aufzunehmen. Da im vorliegenden Fall jedoch keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind…
…in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 304 BAO…
…vom 21. April 1980, 2967/79 und 5. November 1981, 3143 f/80). Im vorliegenden Fall enthält der Akteninhalt keinerlei Hinweise auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel, die den Konzessionswert bzw. Firmenwert der Apotheke betreffen, sondern enthält lediglich den Hinweis (Tz 28 des BPB), dass…
…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich eine im Spruch anders lautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Eine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel liegt dann vor, wenn diese Tatsache oder dieses Beweismittel im Verfahren bereits existent, der…