…gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO geltend gemacht wurde. Das Bundesfinanzgericht ist jedoch zur Auffassung gelangt, dass hier keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im o.a. Sinne vorliegen; dies aus folgenden Gründen (vgl. Begründung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdevorentscheidung): Wie erwähnt, hat der…
…neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen (hervorgekommen sein), die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten. In seinem Antrag auf Wiederaufnahme hat der Berufungswerber aber keinen derartigen Grund angeführt. Im, mit der steuerlichen Vertretung, geführten Telefonat wurden ebenfalls bekannt gegeben, dass tatsächlich keine derartigen neuen…
…dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Gemäß…
…dass das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. nochmals VwGH 18.10.2007, 2003/14/0087) aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (bzw. der zuständigen Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen ist. Sind mehrere Stellen oder Organisationseinheiten (wie…
…und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (§ 303 Abs…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist…
…unterschiedlichen Verfahrenssituationen vorsieht. Zum Teil erfolgt demnach die erstmalige Überprüfung von Erklärungsinhalten erst nach dem Ergehen eines Bescheides. Aufgrund dieser Gegebenheiten war das Finanzamt berechtigt - weil Tatsachen oder Beweismittel in einem abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind (im konkreten Fall der Zufluss von Pensionseinkünften, die in…
…BAO unter anderem dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Bw. vertritt die Auffassung…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Bestimmungen des…
…Abs 1), auf die der Antrag gestützt wird. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist im Falle einer beantragten Wiederaufnahme des Verfahrens zu beurteilen, ob aus der Sicht des Antragstellers Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind (vgl. VwGH 19.10.2016, Ra 2014…
…folgenden Schriftsatz beim Bundesfinanzgericht ein: Der Rechtsbehelf der Wiederaufnahme würde zunächst ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren voraussetzen. Nur wenn nach Eintritt der Rechtskraft neue Umstände (Tatsachen oder Beweismittel) hervorkommen würden, würde sich die Frage einer Wiederaufnahme des Verfahrens stellen. Im gegenständlichen Fall wären die Erstbescheide zur…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…diesbezüglich bloß rechtliche Ausführungen dargestellt finden; jedoch finden sich keine tauglichen, tatsächlich neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel zu den (allenfalls) umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalten (Liebhaberei Haus-B und Gut-S). Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 29.3.2019, RV/7103166/2018, ergangen zur Beschwerde (der gegenständlichen…
…im Spruch anders lautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Es bedarf also nach übereinstimmender Rechtsmeinung von VfGH u. VwGH eines gewissen Grades von Wahrscheinlichkeit, dass eine neu hervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel auch geeignet ist, einen anders lautenden Spruch herbeizuführen (VwGH 15.10.1979, 2913…
…um Tatsachen oder Beweismittel handelt, die im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides bereits existent waren, dem Antragsteller aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt wurden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache weder eine neu…
…für das Bundesfinanzgericht nicht ersichtlich sind, hat die belangte Behörde den Antrag des Bf. auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2022 zu Recht abgewiesen. Da für den Bf. neue Tatsachen oder Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO und damit die Tatbestandsvoraussetzungen…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht wurden und die Kenntnis der Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Auf derartige neu hervorgekommene Tatsachen stützt das FA…
…2003/65, Punkt 3, dritter Absatz verwiesen, wonach der Bescheid auch rechtswidrig sei, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden seien, dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde, zB als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei zurückzuführen sei. Kriterien für…
…im Veranlagungsverfahren von Herrn H am 23. Oktober 2001 und 28. März 2002) neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel seien. Auf Grund der Berechnung des gemeinen Wertes der Anteile an der R-GmbH zum 31.3.1996 schloss das FA, dass der versicherungsmathematische Wert der Rente…
…23. Februar 2017) neu entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova causa superveniens / nova producta) bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme (VwGH 20.11.1997, 96/15/0221; UFS Linz 11.7.2008, FSRV/0024-L/07). Nur solche Tatsachen und Beweismittel stellen einen Wiederaufnahmsgrund dar…