…Abs. 1 lit. b BAO wäre einem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen wären, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Da der Gesetzgeber erstmalig für das Kalenderjahr 2000 die Geltendmachung eines 12 %-igen Pauschalbetrages eingeräumt habe…
…Ltd. als Gesellschafter der Firma A_GmbH bewirkt werden. Wenige Monate nach dieser Abtretung der Gesellschaftsanteile und bevor die Bemühungen des neuen Gesellschafters um weiteres Eigenkapital abgeschlossen werden konnten, bekundete H_ PLC (= späterer Käufer) Interesse am Erwerb der Gesellschaftsanteile der Firma A_GmbH . Am…
…das sich alle für den Zeitraum 1999 - 2001 getroffenen Prüfungsfeststellungen mit Ausnahme Prüfungsfeststellungen laut Tz. 6 auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel stützen würden. Das Finanzamt habe zu einem anderen Steuerpflichtigen als dem Berufungswerber nämlich zur Firma H GmbH beim steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers im…
…und Kapitaleinkünften betroffen sind, konform gehen, richtig abgefasst und gäbe es keine neue Tatsachen, welche bei richtiger rechtlicher Würdigung im Spruch anderslautender Einkommensteuerbescheide rechtfertigen würden. Anders sieht dies das Finanzamt fußend auf den Ergebnis der abgabenbehördlichen Außenprüfung und geht davon aus, dass der Berufungswerber mit…
…im Abgabenverfahren einvernommenen Frau EW vom 18. März 1997 wurde vom Antragsteller dem Wiederaufnahmeantrag als neue Tatsache zugrunde gelegt) irrigerweise - entgegen den in der Berufungsentscheidung getroffenen Feststellungen - "Ausgangspunkt für die abgabenbehördliche Schätzung und für die gegenständlichen Steuervorschreibung" Angaben seiner ehemaligen Lebensgefährtin, Frau EW gewesen seien…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…worden. Mit Bescheid vom 19. Mai 2004 wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens keine neuen Tatsachen vorgebracht werden konnten, die einen anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätten. Am 14. Juni 2004 langte dagegen beim Finanzamt eine…
…Berufungswerberin und ihren Gatten, eine Anzahlung an die Firma C. GmbH in Höhe von 70.000,-- S inklusive Mehrwertsteuer Berücksichtigung gefunden hätte. Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz stellen diese Schlussfolgerungen des Finanzamtes keine neu hervorgekommenen Tatsachen dar, sondern lediglich Vermutungen. Diese Annahmen hätten durch…
…167 BAO gewürdigt wird und dem Bericht beiliegt. Diese Stellungnahme enthält für die Betriebsprüfung gegenüber der Sachverhaltsdarstellung im Zeitpunkt der Niederschrift keine neuen Tatsachen und führt demnach zu keiner Änderung der steuerlichen Würdigung durch die Betriebsprüfung. Bei der Ermittlung der Anteile für A kommt es…
…Mitges. herangezogen, da sie auch für die Gewinnermittlung der Mitges. neue Tatsachen darstellen würden. Im Zuge dieser wiederaufgenommenen Verfahren wurde auch die Verteilung des Ergebnisses für die Jahre 1997 und 1998 abgeändert, da Verluste des BW, die über seine Kapitalbeteiligung hinausgehen würden, dem Geschäftsherren, somit…
…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervor gekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (s…
…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervor gekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (s…
…Berufungswerber und seine Gattin, eine Anzahlung an die Firma C. GmbH in Höhe von 70.000,-- S inklusive Mehrwertsteuer Berücksichtigung gefunden hätte. Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz stellen diese Schlussfolgerungen des Finanzamtes keine neu hervorgekommenen Tatsachen dar, sondern lediglich Vermutungen. Diese Annahmen hätten durch…
…ermittelten Überschussrechnung betrage der Gesamtgewinn für diesen Zeitraum € 63.049,65, die Differenz des sich aus der Prognoserechnung für diesen Zeitraum ergebenden Jahreserfolges und des Jahreserfolges lt. Betriebsprüfung betrage € 94.701,75. Unter Tz 10.6 PB ("Neue Tatsachen und Beweismittel § 303 Abs…
…die in der Überschussrechnung geltend gemachten Aufwendungen für laufende Instandhaltungen im Jahr 2002 belegmäßig nachzuweisen. Damit war auch dieses Sachverhaltselement als eine neue Tatsache im Sinn des § 303 BAO zu werten. Erst nach Prüfung der einzelnen Positionen und Vorlage aller Detailergebnisse für die Streitjahre war…
…für Bestandzwecke betrifft, anzuschließen. Was die im Zeitraum 1. Februar 1998 bis 1. März 1999 angefallenen Betriebskosten betrifft, sprach für deren abgabenrechtliche Anerkennung die Tatsache, dass die in Rede stehende Alleineigentumswohnung in den Zeiträumen 1. Juli 1996 bis 31. Jänner 1998 und 24. September 1999…
…450.249,15 festgesetzt. Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahme des Verfahrens im Wesentlichen damit, dass im Zuge der Befragung des Geschäftsführers der BW in der Berufungssache E K neue Tatsachen aufgetaucht seien, die die Änderungen des Sachbescheides erforderlich machen würden. Eine Uneinbringlichkeit der Forderung im…
…Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Als neue Tatsachen im Sinn dieser Bestimmung sah das Finanzamt in den von der Firma K…
… 303 Abs. 4 BAO (zum Einkommensteuerbescheid vom 4. Dezember 2006) vom 28. Jänner 2008 wegen Nichtvorliegens neuer Tatsachen aufzuheben und somit das Verfahren betreffend die Einkommensteuer 2005 in die Lage zurückzusetzen, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden habe. Der Bw. schloss der Berufung…
…herangezogenen geringfügigen Speiseumsätze) so vollständig bekannt, dass es schon in diesem Verfahren zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. In Ermangelung einer neu hervorgekommenen Tatsache ist somit der Wiederaufnahme der rechtliche Boden entzogen, weshalb der dagegen gerichteten Berufung stattzugeben und…