RIS AI
20 278 Treffer214 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0041-L/03Neue Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…Abs. 1 lit. b BAO wäre einem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen wären, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Da der Gesetzgeber erstmalig für das Kalenderjahr 2000 die Geltendmachung eines 12 %-igen Pauschalbetrages eingeräumt habe…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…Ltd. als Gesellschafter der Firma A_GmbH bewirkt werden. Wenige Monate nach dieser Abtretung der Gesellschaftsanteile und bevor die Bemühungen des neuen Gesellschafters um weiteres Eigenkapital abgeschlossen werden konnten, bekundete H_ PLC (= späterer Käufer) Interesse am Erwerb der Gesellschaftsanteile der Firma A_GmbH . Am…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

…das sich alle für den Zeitraum 1999 - 2001 getroffenen Prüfungsfeststellungen mit Ausnahme Prüfungsfeststellungen laut Tz. 6 auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel stützen würden. Das Finanzamt habe zu einem anderen Steuerpflichtigen als dem Berufungswerber nämlich zur Firma H GmbH beim steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers im…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

…und Kapitaleinkünften betroffen sind, konform gehen, richtig abgefasst und gäbe es keine neue Tatsachen, welche bei richtiger rechtlicher Würdigung im Spruch anderslautender Einkommensteuerbescheide rechtfertigen würden. Anders sieht dies das Finanzamt fußend auf den Ergebnis der abgabenbehördlichen Außenprüfung und geht davon aus, dass der Berufungswerber mit…

UFSW RV/0389-W/04Rechnungen als neue Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…im Abgabenverfahren einvernommenen Frau EW vom 18. März 1997 wurde vom Antragsteller dem Wiederaufnahmeantrag als neue Tatsache zugrunde gelegt) irrigerweise - entgegen den in der Berufungsentscheidung getroffenen Feststellungen - "Ausgangspunkt für die abgabenbehördliche Schätzung und für die gegenständlichen Steuervorschreibung" Angaben seiner ehemaligen Lebensgefährtin, Frau EW gewesen seien…

UFSG RV/0435-G/11Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer: Neue Tatsachen bei einem Laufhaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2011

…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…

UFSG RV/0516-G/05neue Rechtsansicht, unrichtiger Lohnzettel, keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…worden. Mit Bescheid vom 19. Mai 2004 wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens keine neuen Tatsachen vorgebracht werden konnten, die einen anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätten. Am 14. Juni 2004 langte dagegen beim Finanzamt eine…

UFSL RV/0082-L/05Wiederaufnahme des Verfahrens von amtswegen Wiederaufnahmegrund: neue Tatsachen Nachholung von Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2005

…Berufungswerberin und ihren Gatten, eine Anzahlung an die Firma C. GmbH in Höhe von 70.000,-- S inklusive Mehrwertsteuer Berücksichtigung gefunden hätte. Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz stellen diese Schlussfolgerungen des Finanzamtes keine neu hervorgekommenen Tatsachen dar, sondern lediglich Vermutungen. Diese Annahmen hätten durch…

UFSW RV/2104-W/05Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn nicht feststeht, ob neue Tatsachen auch tatsächlich hervorgekommen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…167 BAO gewürdigt wird und dem Bericht beiliegt. Diese Stellungnahme enthält für die Betriebsprüfung gegenüber der Sachverhaltsdarstellung im Zeitpunkt der Niederschrift keine neuen Tatsachen und führt demnach zu keiner Änderung der steuerlichen Würdigung durch die Betriebsprüfung. Bei der Ermittlung der Anteile für A kommt es…

UFSS RV/0227-S/04Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen; neue Tatsachen oder geänderte rechtliche Beurteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.03.2006

…Mitges. herangezogen, da sie auch für die Gewinnermittlung der Mitges. neue Tatsachen darstellen würden. Im Zuge dieser wiederaufgenommenen Verfahren wurde auch die Verteilung des Ergebnisses für die Jahre 1997 und 1998 abgeändert, da Verluste des BW, die über seine Kapitalbeteiligung hinausgehen würden, dem Geschäftsherren, somit…

UFSG RV/0272-G/061. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens (neue Tatsachen) 2. "Bauherrenfrage" (Höhe der Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervor gekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (s…

UFSG RV/0271-G/061. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens (neue Tatsachen) 2. "Bauherrenfrage" (Höhe der Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervor gekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (s…

UFSL RV/0083-L/05Wiederaufnahme des Verfahrens von amtswegen, Wiederaufnahmegrund: neue Tatsachen, Nachholung von Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005

…Berufungswerber und seine Gattin, eine Anzahlung an die Firma C. GmbH in Höhe von 70.000,-- S inklusive Mehrwertsteuer Berücksichtigung gefunden hätte. Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz stellen diese Schlussfolgerungen des Finanzamtes keine neu hervorgekommenen Tatsachen dar, sondern lediglich Vermutungen. Diese Annahmen hätten durch…

UFSW RV/0199-W/07Rechnungsdaten, die die Daten der Prognoserechnung und die Annahme einer Liebhaberei widerlegen, stellen neue Tatsachen im Sinn des § 303 BAO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009Teil 1/3

…ermittelten Überschussrechnung betrage der Gesamtgewinn für diesen Zeitraum € 63.049,65, die Differenz des sich aus der Prognoserechnung für diesen Zeitraum ergebenden Jahreserfolges und des Jahreserfolges lt. Betriebsprüfung betrage € 94.701,75. Unter Tz 10.6 PB ("Neue Tatsachen und Beweismittel § 303 Abs…

UFSW RV/0199-W/07Rechnungsdaten, die die Daten der Prognoserechnung und die Annahme einer Liebhaberei widerlegen, stellen neue Tatsachen im Sinn des § 303 BAO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009Teil 2/3

…die in der Überschussrechnung geltend gemachten Aufwendungen für laufende Instandhaltungen im Jahr 2002 belegmäßig nachzuweisen. Damit war auch dieses Sachverhaltselement als eine neue Tatsache im Sinn des § 303 BAO zu werten. Erst nach Prüfung der einzelnen Positionen und Vorlage aller Detailergebnisse für die Streitjahre war…

UFSW RV/0199-W/07Rechnungsdaten, die die Daten der Prognoserechnung und die Annahme einer Liebhaberei widerlegen, stellen neue Tatsachen im Sinn des § 303 BAO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009Teil 3/3

…für Bestandzwecke betrifft, anzuschließen. Was die im Zeitraum 1. Februar 1998 bis 1. März 1999 angefallenen Betriebskosten betrifft, sprach für deren abgabenrechtliche Anerkennung die Tatsache, dass die in Rede stehende Alleineigentumswohnung in den Zeiträumen 1. Juli 1996 bis 31. Jänner 1998 und 24. September 1999…

UFSS RV/0314-S/05Vorliegen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.02.2006

…450.249,15 festgesetzt. Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahme des Verfahrens im Wesentlichen damit, dass im Zuge der Befragung des Geschäftsführers der BW in der Berufungssache E K neue Tatsachen aufgetaucht seien, die die Änderungen des Sachbescheides erforderlich machen würden. Eine Uneinbringlichkeit der Forderung im…

UFSG RV/0250-G/05Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2005

…Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Als neue Tatsachen im Sinn dieser Bestimmung sah das Finanzamt in den von der Firma K…

UFSK RV/0414-K/08Vorliegen von neuen Tatsachen bei einer Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012

… 303 Abs. 4 BAO (zum Einkommensteuerbescheid vom 4. Dezember 2006) vom 28. Jänner 2008 wegen Nichtvorliegens neuer Tatsachen aufzuheben und somit das Verfahren betreffend die Einkommensteuer 2005 in die Lage zurückzusetzen, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden habe. Der Bw. schloss der Berufung…

UFSG RV/0535-G/06Hervorkommen neuer Tatsachen als Voraussetzung für eine amtswegige Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…herangezogenen geringfügigen Speiseumsätze) so vollständig bekannt, dass es schon in diesem Verfahren zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. In Ermangelung einer neu hervorgekommenen Tatsache ist somit der Wiederaufnahme der rechtliche Boden entzogen, weshalb der dagegen gerichteten Berufung stattzugeben und…