…Gesetz entspricht. Vielmehr folgt aus der Bestimmung des § 212a Abs. 1 iVm Abs. 9 BAO, dass Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen die im Aussetzungsbescheid mit Rechtskraftwirkung festgestellte, um eine nachträgliche Herabsetzung im Sinn des § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO verminderte Abgabenschuldigkeit ist (vgl. nochmals die…
…im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (etwa durch stattgebende Berufungsentscheidung betreffend Umsatzsteuer 2004) auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Für die Anwendung des § 217 Abs 8 ist dabei bedeutungslos, ob die Herabsetzung der Abgabe ex…
…diesem Paragraphen habe im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Genau dieser Fall sei eingetreten. Die vom Finanzamt mit Bescheid vom 6. August 2001 festgestellte Abgabenschuld sei laut Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion um die nicht…
…hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe…
…hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe…
…hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe…
…hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe…
…Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen…
…Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen…
…Abgabenschuldigkeit, unabhängig davon, ob zB die Festsetzung rechtmäßig ist oder diese Festsetzung durch Berufung angefochten ist. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Nachträglich…
…wie eine nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld (Vorauszahlung bzw. Nachforderungszinsenschuldigkeit) für Säumniszuschlagszwecke erfolgte nach den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2001, weil sich die aus verwaltungsökonomischen Gründen vorgenommene Konstruktion als jeweils eine Abgabe nicht zu Lasten von Rechtsschutzinteressen des Abgabepflichtigen auswirken soll. Keine Herabsetzung einer Abgabenschuld im Sinne…
…hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe…
…8: Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen, soweit nachträglich dieselbe Abgabe…
…um die nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld verminderten Betrag von 6.699,13 € (vgl. Punkt 2.3.) und dem am 13.11.1996 ausgesetzten Betrag von 11.280,93 €. Somit wurde vom Bw. nicht aufgezeigt, dass das Finanzamt dem Umstand der Entrichtung der Einkommensteuer…
…hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe…
…Aussetzungszinsen über die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung im Abgabenbescheid nicht zu befinden ist (in diesem Sinne auch VwGH 27.1.1998, 98/14/0101). Abgesehen von dem im 2. Satz des § 212a Abs. 9 BAO ausdrücklich vorgesehenen Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld stellt die Feststellung…
…Darstellungen überein. Im Lichte der o.a. gesetzlichen Bestimmungen stellen Aussetzungszinsen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Bei der Festsetzung von Aussetzungszinsen ist die nachträglich Herabsetzung der Abgabenschuld zu berücksichtigen. Nach Sachlage fand keine nachträgliche Herabsetzung der Zollschuld statt. Das gegenständliche…
…deren Fälligkeitstage hätte. Die Festsetzung der Säumniszuschläge wäre eine zwingende Folge der Nichtentrichtung von (wenn auch nur formal) aushaftenden Abgabenschulden. Eine eventuelle nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschulden im Zuge der Rechtsmittelerledigung hätte auf die rechtlich bereits verwirkten Säumniszuschläge keinen Einfluss mehr. Die Bw. beantragte am 27…
…Eine nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld, etwa durch eine Berufungsentscheidung, ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Das Finanzamt hat nach Ablauf der Aussetzung mit Bescheid Aussetzungszinsen festgesetzt, wobei es hinsichtlich der Bemessungsgrundlage die durch die obzitierte Berufungsentscheidung erfolgte teilweise Stattgabe hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre…
…des § 217 Abs. 8 BAO betreffend die nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld nicht zu Gute kommen, da damit die Herabsetzung der Abgabenschuld gemeint ist, deren verspätete Entrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages geführt hat. Maßgeblich war im vorliegenden Fall somit nicht die Herabsetzung der Einkommensteuerschuld 2004, sondern …