…Stellungnahme vom 16. September 1993 zur Berufung wies der Prüfer u.a. darauf hin, dass der Bf. seine Mitwirkungspflicht insbesondere bei der äußerst strittigen Frage, ob er in K.ansässig sei, nur in sehr eingeschränkten Umfang nachgekommen sei. In seiner Gegenäußerung am 21. Oktober 1993…
…Vorhalte der Betriebsprüfung im November 1991 und der FLD f. OÖ. vom 20.10.1994).Gerade auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten werde hingewiesen. Unklar seien aber auch vor allem die Geldflüsse aus K.nach Ö.im Jahre 1989 bzw. 1990. Gewerblicher Grundstückshandel Amtspartei: Einem…
…worden sind. Damit erscheint die Glaubwürdigkeit der Seite des Bw. schwer erschüttert. Den Bw. trifft wegen des Auslandsbezuges in diesem Zusammenhang wie bereits oben ausgeführt eine erhöhte Mitwirkungs-, insbesondere Beweismittelbeschaffungs- und Vorsorgepflicht. Der Bw. hat wiederholt Transaktionen in Millionenhöhe vorgenommen und ist wirtschaftlich international (P…
…kopierten Bestätigung angezeigt, dass ab Oktober 2003 Sozialhilfe an die Bw. ausbezahlt wird. Darüber hinaus erfolgte seitens der Bw. keinerlei Mitwirkung, insbesondere erfolgte keine Stellungnahme, warum noch immer drei Gewerbeberechtigungen aufrecht waren und wann tatsächlich der Betrieb in der K geschlossen worden sei, wann ein…
…dass derjenige, der zu einer Schätzung begründeten Anlass gibt, die mit der Schätzung verbundene Unsicherheit hinnehmen muss. Schätzungsgründe stellen mangelnde (keine) Mitwirkungspflicht bei der Sachaufklärung (Abs. 2) und Unzulänglichkeiten bei Büchern und Aufzeichnungen (Abs. 3) dar, wobei es sich dabei um eine demonstrative Aufzählung im…
…der Bw. seiner Mitwirkungspflicht nicht entsprochen. Die Behörde war daher nicht in der Lage zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten vorliegen und ob die geltend gemachten Aufwendungen tatsächlich angefallen sind. Mangels Mitwirkung des Bw. an der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 25. Oktober 2006, 20. September 2007 und 19. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC, vertreten durch Finanzanwältin, vom 5. Oktober 2006, 3. September 2007 und 22. April 2008 betreffend Umsatzsteuer 2005 bis…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatzsteuer 1999, 2000, 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…Richtung des Nichtbestehens einer Einkunftsquelle ("seit 10 Jahren nur Verluste" - in Wahrheit wurden seit 15 Jahren ausschließlich Verluste erklärt) noch auf die Schreiben der Finanzlandesdirektion reagiert bzw. seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat. Im oben wiedergegebenen ersten Schreiben der Finanzlandesdirektion (vom 27. März 1998) wurde berechtigterweise aufgezeigt…
…nur als mangelnde Mitwirkung am Verfahren bzw. als Verweigerung der gebotenen Mitwirkung an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes gewertet werden. Gerade in Verfahren, in denen der Abgabepflichtige Begünstigungen begehrt - wie sie u.a. die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung darstellt - trifft ihn eine erhöhte Mitwirkungspflicht (vgl…
…Der Bf. hat (abgesehen von beweislos vorgebrachten Behauptungen) nichts unternommen, um den begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung zu entkräften. Die mangelnde Mitwirkung des Bf. an der Klärung des Sachverhaltes zeigt sich am deutlichsten an der Tatsache, dass er trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bereit war, die Buchhaltungsunterlagen…
…Der Bf. hat (abgesehen von beweislos vorgebrachten Behauptungen) nichts unternommen, um den begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung zu entkräften. Die mangelnde Mitwirkung des Bf. an der Klärung des Sachverhaltes zeigt sich am deutlichsten an der Tatsache, dass er trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bereit war, die Buchhaltungsunterlagen…
…Mai 2007) bis dato unbeantwortet geblieben ist und der Bw durch seine mangelnde Mitwirkung eine Überprüfung der von ihm aufgestellten Behauptungen durch die Finanzbehörde nicht ermöglicht. Da aber für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsame Umstände vom Abgabepflichtigen offen zu legen sind und es sich im…
…dass - trotz der im gegenständlichen Fall vorliegenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Bw - der zur Klärung dieser Sachverhaltselemente ergangene Vorhalt (10. März 2006) bis dato unbeantwortet geblieben ist und der Bw durch seine mangelnde Mitwirkung eine Überprüfung der von ihm aufgestellten Behauptungen durch die Finanzbehörde nicht ermöglicht…
…Er sagte nur aus, die Firma CO sei ihm lediglich als Kunde der Firma SA bekannt, wobei er seine eigene Beteiligung aber verschwieg. Dies zeigt die mangelnde Mitwirkung des Bw. an der Erforschung des Sachverhaltes deutlich auf. Die Firma CO scheint häufig als Warenempfänger auf…
…UK) an Land gezogen werden können; der dabei für das österreichische Unternehmen erzielte Umsatz habe den größeren Teil der Investitionen in die rumänische Firma wieder hereingespielt. Der BP-Bericht bescheinige dem Bw. mangelnde Mitwirkung bei Erhebung von Unterlagen aus Rumänien. Wahr sei, dass der Bw…
…Der Bf. hat (abgesehen von beweislos vorgebrachten Behauptungen) nichts unternommen, um den begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung zu entkräften. Die mangelnde Mitwirkung des Bf. an der Klärung des Sachverhaltes zeigt sich am deutlichsten an der Tatsache, dass er trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bereit war, die Buchhaltungsunterlagen…
…den festgestellten Beträgen zuzüglich der Schwarzlohnzahlungen und unter Berücksichtigung einer geringeren Sparleistung jedenfalls bewältigt werden. Die Darstellung der Lebenshaltungskosten kann daher nicht als Basis für die Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb herangezogen werden. b) Mangelnde Mitwirkung Auch wenn die Partei eine Mitwirkungspflicht im Schätzungsverfahren trifft…
…sowie auf Grund anderer Ungereimtheiten (Datum, Unterschrift des Presidente, Höhe der Verbindlichkeit, mangelnde Mitwirkung) nicht hätte anerkannt werden können. Eine Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben wäre zu befürchten, weil von den (gemeint wohl: vom) Abgabepflichtigen Handlungen gesetzt worden wären, welche den begründeten Verdacht einer Vermögensverschleppung…
…sowie auf Grund anderer Ungereimtheiten (Datum, Unterschrift des Presidente, Höhe der Verbindlichkeit, mangelnde Mitwirkung) nicht hätte anerkannt werden können. Eine Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben wäre zu befürchten, weil von den (gemeint wohl: vom) Abgabepflichtigen Handlungen gesetzt worden wären, welche den begründeten Verdacht einer Vermögensverschleppung…