…nicht geschlossen werden, dass für eine Privatstiftung nach liechtensteinischem Recht die Begünstigungen für Privatstiftungen dem Erbschaftssteuergesetz nicht zugänglich wären. Eine derartige Auslegung wiederspräche den im EU-Vertrag bestimmten Grundfreiheiten. Mit Stiftungen die ihren Sitz im Ausland hätten könnten daher nur jene gemeint sein, die ihren…
…31 des liechtensteinischen Steuergesetzes unterliegt" (BP- Arbeitsbogen, Bl. 205 - 209). Die Bestätigungen datieren von 17.04.2004, 13.06.2005, 25.04.2006, 28.09.2007 und 10.01.2008. Sie sind im Präsens formuliert und enthalten keine Aussage darüber, seit wann die Stiftung unter…
…liechtensteinischem Recht in schlüssiger und gültiger Form abgeschlossen werden. Die Existenz eines Mandatsvertrages, egal in welcher Form dieser in der Praxis gelebt werde, wirke sich nicht nur auf den Rechtsformvergleich mit der österreichischen Privatstiftung schädlich aus, sondern begründe darüber hinaus das Vorliegen einer kontrollierten Stiftung…
…inländischen Rechtsträgern beurteilt. Im konkreten Fall wird fraglich sein, ob die jeweilige liechtensteinische Stiftung im Wesentlichen einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar ist (eine vollständige Deckung muss hingegen nicht gegeben sein) oder eben nicht und daher als (verdeckte) Treuhand zu werten ist, was bedeuten würde, dass sie…
…die darin zitierte Judikatur). Zutreffend hat die Finanzamtvertreterin in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass es sich gegenständlich um eine eigentümerlose Stiftung mit Repräsentanz und Domizil bei einer Liechtensteinischen Treuhandanstalt handelt, auch wurden im gesamten Verfahren keine Unterlagen (Korrespondenz) zwischen dem X-Bankhaus und dem…
…Steuergesetze für einen steuerlichen Laien nicht leicht verständlich seien und die Steuertatbestände nicht deutlich aus dem Gesetzestext ableitbar seien - bei in liechtensteinischen Stiftungen/Anstalten befindlichen ausländischen Kapitalanlagen sei die korrekte abgabenrechtliche Beurteilung selbst für einen nach dem WTBG Berufsberechtigten nicht leicht und daher bei einer…
…BGBl. 1993/33). Im gegenständlichen Berufungsfall wurde dem Finanzamt erst durch eine Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG bekannt, dass die Bw. eine Stiftung nach liechtensteinischen Recht gegründet hatte, die jedoch mit einer Privatstiftung nach österreichischen Recht nicht vergleichbar ist. Nach § 1 Abs. 1 des Privatstiftungsgesetzes (PSG…
…nötigenfalls mit ausländischen Geschäftspartnern die hiezu erforderlichen Vereinbarungen treffen muss. Da der damals herrschenden Lehre zufolge Österreich durch den mit der Transparenz verbundenen Durchgriff auf den Stifter das Besteuerungsrecht am Steuersubstrat der liechtensteinischen Stiftung erlangt hatte, wodurch die laufenden Einkünfte beim Stifter der unbeschränkten Steuerpflicht…
…Im konkreten Fall liegt keine steuermissbräuchliche Gestaltung vor. Herr I- ist nicht Gründer der NN. Beweis: Auszug aus den Gründungsdokumenten. Er ist auch nicht wirtschaftlicher Stifter der liechtensteinischen Stiftung, Beweis wie bisher. Eine Verpflichtung zur Kapitalerhöhung besteht nicht. Die Ausgabe neuer Genussscheine bedarf einer Ermächtigung…
…die jeglicher Logik entbehrt. Es ist gänzlich unverständlich, warum eine Liechtensteinische Stiftung einer Privatperson in Österreich ohne jegliche Sicherheit ein Darlehen über 6 Mio. Schilling zur Verfügung stellen sollte und die Darlehensgeberin nicht einmal eine von der Darlehensnehmerin unterfertigte Urkunde besitzt (siehe Schreiben vom 23…
…Wertpapierdepots angeboten habe. Für diese Wertpapierdepots würden die erwähnten Stiftungen als Pfandgeber in Erscheinung treten, d.h. sowohl für eine Firma, an welcher der Berufungswerber beteiligt gewesen sei, als auch für dessen Privatdarlehen würden Wertpapierdepots lautend auf liechtensteinische Firmen als Pfand hinterlegt. Für die Gefährdung…
…Wertpapierdepots angeboten habe. Für diese Wertpapierdepots würden die erwähnten Stiftungen als Pfandgeber in Erscheinung treten, d.h. sowohl für eine Firma, an welcher der Berufungswerber beteiligt gewesen sei, als auch für dessen Privatdarlehen würden Wertpapierdepots lautend auf liechtensteinische Firmen als Pfand hinterlegt. Für die Gefährdung…
…zu geben, weitere Beweismittel dafür vorzulegen, dass zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste ein durchsetzbarer Anspruch der Gesellschaft (Bw) gegenüber der Gesellschaftin (liechtensteinische Stiftung) auf Leistung der Verlustabdeckung bestanden hat. Die Berufungswerberin ließ die dafür gesetzte Frist ungenutzt verstreichen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach §…
…die Rückzahlung innerhalb von 24 Jahren möglich wäre. Zur Stiftung ist auszuführen: Die Stiftung ist eine Liechtensteinische Stiftung, die am 30. Juni 1995 gegründet wurde. Im Zuge der Hausdurchsuchungen wurden ein mit der Errichtung der Stiftung im Zusammenhang stehender Treuhandauftrag und die Beistatuten gefunden. Mit…
…Fremdfinanzierung der Darlehensrückzahlungen noch gekürzt bzw. aufgebraucht werden. Es ist gänzlich unverständlich, aus welchem Grund eine Liechtensteinische Stiftung einer Privatperson in Österreich ohne jegliche Sicherheit bzw. ohne Kontaktaufnahme von Seiten der Darlehensgeberin mit der Darlehensschuldnerin ein Darlehen über 6 Mio. Schilling zur Verfügung stellen sollte…
…des Grundstückes nach außen hin nicht mehr erkennbar und könne zudem steuerneutral über das Grundstück verfügen, ohne seine Machthaberstellung aufgeben zu müssen. Im vorliegenden Fall sprechen die mit Mitteln der liechtensteinischen Stiftung vorgenommenen Investitionen, die zunächst nur von O.G. in Auftrag gegeben worden seien…
…Klage gegen Ilan A. und die EACC erhoben habe und in diesem Zusammenhang Ilan A. einer Geldstrafe - ohne jedes Schuldanerkenntnis - von US $ 100.000,-- zugestimmt habe. Die EACF sei eine liechtensteinische Stiftung, die im September 1996 im Auftrag von Ilan A. durch die Valorinvest…
…Klage gegen Ilan A. und die EACC erhoben habe und in diesem Zusammenhang Ilan A. einer Geldstrafe - ohne jedes Schuldanerkenntnis - von US $ 100.000,-- zugestimmt habe. Die EACF sei eine liechtensteinische Stiftung, die im September 1996 im Auftrag von Ilan A. durch die Valorinvest…
…Strafakt oder dem eingereichten Bankgutachten des Sachverständigen Mag. RNK Hinweise auf die Durchsetzbarkeit der Abgabenansprüche bei der Berufungswerberin ergeben sollten, ist nicht erkennbar. Soweit "Schwarzgelder" in liechtensteinische Stiftungen geflossen sind, wofür Hinweise sprechen, sind diese den Geschäftsführern bzw. Gesellschaftern zuzurechnen und zählen jedenfalls nicht (mehr…
…Die Auszahlungen sind bis 1998 über EACC erfolgt; seit 1998 über die EACF, eine liechtensteinische Stiftung mit Sitz in Vaduz. Die Einzahlungen der Anleger sind immer direkt an die EACC geleistet oder ausgefolgt worden und zwar auf Konten, die von der EACC (und später von…