…durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenem Nachteil stünde, der sich aus…
…dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Die in § 236 Abs. 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Sachlich bedingte Unbilligkeit ist anzunehmen…
…nämlich nicht zur Rechtfertigung der Unbilligkeit geeignet (VwGH 14.1.1991, 90/15/0060). Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass im Berufungsfall keine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vorliegt. In der Einhebung eines Abgabenbetrages von rd. € 3.100,-- kann keine ernsthafte Existenzbedrohung erblickt werden…
…nämlich nicht zur Rechtfertigung der Unbilligkeit geeignet (VwGH 14.1.1991, 90/15/0060). Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass im Berufungsfall keine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vorliegt. In der Einhebung eines Abgabenbetrages von rd. € 10.000,-- kann keine ernsthafte Existenzbedrohung erblickt werden…
…laufend Geldmittel in Höhe der Raten zugeflossen seien und ihm zur Bestreitung des Lebensunterhaltes laufend Pensionsbezüge und Bundespflegegeld zu Verfügung stehen würden. In der Einhebung der rechtskräftig vorgeschriebenen Abgaben könne daher keine persönlich bedingte Unbilligkeit erblickt werden. Der Bw. brachte dagegen mit Eingabe vom 17…
…des Verwaltungsgerichtshofes finanzielle Engpässe oder vorübergehende Liquiditätsprobleme nicht zur Rechtfertigung der Unbilligkeit geeignet sind (VwGH 21.4.97, 92/17/0232; 14.1.91, 90/15/0060). Auch im Falle der Möglichkeit einer Kreditaufstockung sieht der Verwaltungsgerichtshof keine persönlich bedingte Unbilligkeit (VwGH 20.9.1992…
…Aus den dargelegten Gründen gelange das Finanzamt zur Ansicht, dass im vorliegenden Fall in der Einhebung bzw. am Behalten der nachsichtsgegenständlichen Abgaben keine persönlich bedingte Unbilligkeit zu erblicken sei. Eine Ermessensentscheidung im Rahmen des § 236 BAO sei daher ausgeschlossen. Im fristgerecht eingebrachten Antrag auf Entscheidung…
…aufzuzeigen, dass diese (allenfalls) für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe durch die im Wege der Verrechnung mit Abgabengutschriften (§ 214, § 215 BAO) erfolgte Tilgung der Abgabenschuldigkeit, deren Nachsicht begehrt wird, nicht beseitigt sind, kann beim Bw. keine persönlich bedingte Unbilligkeit erkannt werden. Da, wie bereits…
…dass diese (allenfalls) für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe durch die im Wege der Verrechnung mit Abgabengutschriften erfolgte Tilgung der Abgabenschuldigkeit, deren Nachsicht begehrt wird, nicht beseitigt sind, kann bei der Bw. keine persönlich bedingte Unbilligkeit erkannt werden. Da somit insgesamt gesehen die tatbestandsmäßigen…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Die Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein. Wie…
…der Rechtslage in Kauf genommene Abgabenschuld vor. Da somit insgesamt gesehen eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale. Für eine Ermessensentscheidung bleibt daher kein Raum…
…Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt…
…dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben (vgl. VwGH 4.10.1985, 82/17/0021). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. …
…Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung setze im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Dies könne entweder persönlich oder sachlich begründet sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit…
…Grundsätzen ergibt sich, dass im Berufungsfall weder eine persönlich noch sachlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vorliegt. Zunächst kann in der Einhebung eines Abgabenbetrages von rd. 2.300 € bei einem monatlichen Nettoeinkommen von immerhin rd. 1.600 € keine ernsthafte Existenzbedrohung erblickt werden. Im Hinblick…
…die Abgabenbehörde kommen darf, aus Rechtsgründen abzuweisen. Die in § 236 Abs 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht…
…1992, 91/13/0225). Da keine sachliche Unbilligkeit behauptet wurde, war nunmehr zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Hierbei ist jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn…
…keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben (vgl. VwGH 4.10.1985, 82/17/0021). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit…
…von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit ist hingegen anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und - verglichen…
…1992, 91/13/0225). Da keine sachliche Unbilligkeit behauptet wurde, war nunmehr zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Hierbei ist jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn…