…durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenem Nachteil stünde, der sich aus…
…ist, liegt (derzeit) keine persönlich bedingte Unbilligkeit vor: Eine Einhebung der Abgaben ist derzeit nicht möglich und gefährdet die Existenzgrundlage des Beschwerdeführers damit nicht. Weiters ist auch keine Veräußerung von Vermögenswerten, die einer Vermögensverschleuderung gleichkommen würde, möglich. 3. sachliche Unbilligkeit Eine "sachliche" Unbilligkeit ist anzunehmen…
…hat kein Auto) über kein Einkommen und kein Vermögen verfügt. Da auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit vorliegt, fehlt es also schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale, sodass für eine Ermessensentscheidung kein Raum bleibt.“ Mit Vorlageantrag vom 12.05.2015 beantragte der Bf…
…dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Die in § 236 Abs. 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Sachlich bedingte Unbilligkeit ist anzunehmen…
…nämlich nicht zur Rechtfertigung der Unbilligkeit geeignet (VwGH 14.1.1991, 90/15/0060). Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass im Berufungsfall keine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vorliegt. In der Einhebung eines Abgabenbetrages von rd. € 3.100,-- kann keine ernsthafte Existenzbedrohung erblickt werden…
…nämlich nicht zur Rechtfertigung der Unbilligkeit geeignet (VwGH 14.1.1991, 90/15/0060). Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass im Berufungsfall keine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vorliegt. In der Einhebung eines Abgabenbetrages von rd. € 10.000,-- kann keine ernsthafte Existenzbedrohung erblickt werden…
…laufend Geldmittel in Höhe der Raten zugeflossen seien und ihm zur Bestreitung des Lebensunterhaltes laufend Pensionsbezüge und Bundespflegegeld zu Verfügung stehen würden. In der Einhebung der rechtskräftig vorgeschriebenen Abgaben könne daher keine persönlich bedingte Unbilligkeit erblickt werden. Der Bw. brachte dagegen mit Eingabe vom 17…
…könne somit nicht von einer sachlich bedingten Unbilligkeit bezüglich der Einhebung ausstehender Abgabenschuldigkeiten ausgegangen werden. Da auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit behauptet worden sei, fehle es also schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale, sodass für eine Ermessensentscheidung kein Raum bleibe. Dagegen beantragte…
…des Verwaltungsgerichtshofes finanzielle Engpässe oder vorübergehende Liquiditätsprobleme nicht zur Rechtfertigung der Unbilligkeit geeignet sind (VwGH 21.4.97, 92/17/0232; 14.1.91, 90/15/0060). Auch im Falle der Möglichkeit einer Kreditaufstockung sieht der Verwaltungsgerichtshof keine persönlich bedingte Unbilligkeit (VwGH 20.9.1992…
…Aus den dargelegten Gründen gelange das Finanzamt zur Ansicht, dass im vorliegenden Fall in der Einhebung bzw. am Behalten der nachsichtsgegenständlichen Abgaben keine persönlich bedingte Unbilligkeit zu erblicken sei. Eine Ermessensentscheidung im Rahmen des § 236 BAO sei daher ausgeschlossen. Im fristgerecht eingebrachten Antrag auf Entscheidung…
…aufzuzeigen, dass diese (allenfalls) für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe durch die im Wege der Verrechnung mit Abgabengutschriften (§ 214, § 215 BAO) erfolgte Tilgung der Abgabenschuldigkeit, deren Nachsicht begehrt wird, nicht beseitigt sind, kann beim Bw. keine persönlich bedingte Unbilligkeit erkannt werden. Da, wie bereits…
…Fall nicht möglich. Es liege aber auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung der ImmoESt vor. In der Entrichtung von Immobilienertragsteuer in Höhe von EUR 4.318,00 bei einem Veräußerungspreis von EUR 395.000,00 könne keine ernsthafte Existenzbedrohung erblickt werden, insbesondere unter der…
…dazu, dass eine persönlich bedingte Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinn des § 236 nicht vorliegt (VwGH 2.9.2000, 95/15/0090; VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Somit besteht auch keine akute Gefahr einer Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes gemäß Art…
…vorübergehende Liquidationsprobleme nicht zur Rechtfertigung der persönlichen Unbilligkeit geeignet (VwGH 21.4.1997, 92/17/0232, 14.1.1991, 90/15/0060). Auch wenn dieser Abgabenbetrag im Falle der Möglichkeit einer Kreditaufstockung erfolgen müsste, sehe der Verwaltungsgerichtshof keine persönlich bedingte Unbilligkeit (VwGH 20.9.1992…
…Beschwerde nicht bestritten. Damit war aber im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO gegeben, sodass nicht erkannt werden kann, dass die belangte Behörde die begehrte Nachsicht mit dem angefochtenen Bescheid, bei dem…
…dass diese (allenfalls) für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe durch die im Wege der Verrechnung mit Abgabengutschriften erfolgte Tilgung der Abgabenschuldigkeit, deren Nachsicht begehrt wird, nicht beseitigt sind, kann bei der Bw. keine persönlich bedingte Unbilligkeit erkannt werden. Da somit insgesamt gesehen die tatbestandsmäßigen…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Die Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein. Wie…
…Eine persönliche Unbilligkeit würde insbesondere dann vorliegen, wenn die wirtschaftliche Existenz gerade durch die Einbringung der verfahrensgegenständlichen Abgaben gefährdet wäre. Dies wurde im gesamten Beschwerdeverfahren weder behauptet und noch nachgewiesen. Insgesamt gelangte der Senat daher zur Ansicht, dass gegenständlich keine persönlich oder sachlich bedingte Unbilligkeit…
…600,00 € zutage getreten. Unterhaltspflichten würden keine bestehen. Zu den persönlich bedingten Unbilligkeiten wurde ergänzend vorgebracht, dass aus den obigen Ausführungen deutlich wäre, dass die Einkommens- und Vermögenssituation der Beschwerdeführerin weiterhin höchst prekär und eine persönliche Unbilligkeit indiziert sei. In diesem Zusammenhang würde das…
…der Rechtslage in Kauf genommene Abgabenschuld vor. Da somit insgesamt gesehen eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale. Für eine Ermessensentscheidung bleibt daher kein Raum…