…angefochtenen Bescheid vorgeworfene Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt für den Verkürzungserfolg jedoch die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis). Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde…
…noch keinen Verdacht eines Finanzvergehens, zumal der Inhalt rechtskräftiger Abgabenbescheide nur eine qualifizierte Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite des angeschuldeten Finanzvergehens darstellt. Für die Bewirkung der Verkürzung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Vorsatzform der Wissentlichkeit vorausgesetzt…
…laut Abgabenkonto in den betroffenen Jahren regelmäßig angefallenen monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen. Der Unabhängige Finanzsenat hegt daher keine Zweifel am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Gemäß § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters…
…Die für eine vorsätzliche Abgabenverkürzung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte Wissentlichkeit entfalle allerdings beim Unternehmer z.B. dann, wenn er zur Erfüllung seiner umsatzsteuerlichen Verpflichtungen Hilfskräfte eingesetzt habe. Ein allfälliges fahrlässiges Überwachungsverschulden begründe keine Wissentlichkeit hinsichtlich der Abgabenverkürzung. Überdies sei zu diesem…
…einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit zufolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG kein Hindernis entgegensteht. Als Einzelunternehmer hat der Bf. die Umsatzsteuerjahreserklärungen für 2001 und 2002 nicht fristgerecht eingebracht, wobei er offenbar…
…17. Juli 2004 ist ebenso evident. Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich…
…angelasteten Umsatzsteuerverkürzung wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als subjektive Tatseite eine wissentliche Verkürzung vorausgesetzt ist, die qualifizierte Vorsatzform der Wissentlichkeit im vorliegenden Fall aus dem Akteninhalt nicht abzuleiten ist, ein entsprechendes fahrlässig begangenes Delikt jedoch nicht strafbar ist…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderten vorsätzlichen Pflichtverletzung und wissentlichen Verkürzung nicht ableiten, sodass wegen Fehlens der entsprechenden subjektiven Tatseite der Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben war. Die Entscheidung, ob gegen den Bf. wegen eines anderen Finanzvergehens (für das eine bescheidmäßige Einleitung…
…Kraftfahrzeugsteuern für den Zeiträume 01-09/04 in Höhe von € 6.624,44, insgesamt somit in Höhe von € 6.764,19, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt). Er habe hiedurch zu 1.) Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Finanzstrafgesetz) macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…so ist verfahrensgegenständlich für die Erfüllung des in § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geregelten Tatbestandes Wissentlichkeit hinsichtlich der bewirkten Abgabenverkürzung auf Grund eines zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzuges gefordert. Dazu sind folgende Überlegungen zusammenzufassen: Die Rechnungen weisen die Adresse y aus und tragen eine…
…April 2007). Die Abgabenverkürzung ist eingetreten und daher der Verdacht in objektiver Hinsicht ausreichend begründet. Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die Bewirkung der Verkürzung. Im vorliegenden Sachverhalt steht fest, dass der Bf. Umsatzsteuern…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die Bewirkung der Verkürzung. Dabei war gemäß § 33 Abs.3 FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden waren (lit…
…vertreten, dass er Vorsteuern für das gesamte Haus geltend machen könne, auch wenn lediglich ein kleiner Teil des Hauses als Büro gewerblich genutzt werde. Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die Bewirkung der Verkürzung…
…zu unterziehen haben, um Schadensfälle zu erkennen und die entsprechenden haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen ziehen zu können. Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die Bewirkung der Verkürzung. Im vorliegenden Sachverhalt steht fest, dass die…
…Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet (dolus eventualis, bedingter Vorsatz). Der oben dargestellte Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG besteht hinsichtlich der subjektiven Tatseite aus zwei Komponenten, nämlich aus der erforderlichen Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung…
…Unrecht Vorsteuern geltend gemacht und hiedurch eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen haben, ausreichend begründen. Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die Bewirkung der Verkürzung. Im vorliegenden Sachverhalt steht fest…
…Unrechtsbewusstsein hinsichtlich der Nichtabgabe der Voranmeldung würde noch keine Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung bewirken. Eine Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sei damit nicht gegeben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich schuldig…
…nicht a priori von seiner Verantwortung exkulpieren, zumal aufgrund der vorstehenden Beschwerde lediglich zu überprüfen ist, ob genügend Verdachtsmomente für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die…
…des UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuern bewirkt, ausreichend begründen. Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die Bewirkung der Verkürzung. Im vorliegenden Sachverhalt steht fest, dass die Bf. Umsatzsteuern weder gemeldet noch abgeführt…