…angefochtenen Bescheid vorgeworfene Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt für den Verkürzungserfolg jedoch die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis). Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde…
…noch keinen Verdacht eines Finanzvergehens, zumal der Inhalt rechtskräftiger Abgabenbescheide nur eine qualifizierte Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite des angeschuldeten Finanzvergehens darstellt. Für die Bewirkung der Verkürzung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Vorsatzform der Wissentlichkeit vorausgesetzt…
…Ausgehend von den Feststellungen hat der Beschuldigte das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht verwirklicht. Bei der Strafbemessung war für den Beschuldigten als erschwerend kein Umstand zu werten. Mildernd war die bisherige Unbescholtenheit…
… 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und Meldepflichtverletzungen nach § 15 WiEReG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18.12.2024 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes…
…Absatz 2 lit. a noch ein wesentlich höheres Maß an bösartigem "Vorsatz" verlangt und eben nicht nur einen bedingten Vorsatz wie der § 33 Abs. 1 FinStrG, kann dieser bereits aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes wie vorgestellt nicht zur Anwendung kommen. Die Beschuldigte hat eben keine Wissentlichkeit…
…Begründung 8.1. Fehlen von "Wissentlichkeit" und Eventualvorsatz § 33 Abs 2 lit a FinStrG setzt voraus, dass der Abgabenpflichtige unter Verletzung von Verpflichtungen zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung der Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dieser Tatbestand lässt…
…laut Abgabenkonto in den betroffenen Jahren regelmäßig angefallenen monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen. Der Unabhängige Finanzsenat hegt daher keine Zweifel am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Gemäß § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters…
…Die für eine vorsätzliche Abgabenverkürzung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte Wissentlichkeit entfalle allerdings beim Unternehmer z.B. dann, wenn er zur Erfüllung seiner umsatzsteuerlichen Verpflichtungen Hilfskräfte eingesetzt habe. Ein allfälliges fahrlässiges Überwachungsverschulden begründe keine Wissentlichkeit hinsichtlich der Abgabenverkürzung. Überdies sei zu diesem…
…dem Grunde nach nicht für möglich gehalten, dass es durch die Nichtabgabe von UVA's tatsächlich zu einer Abgabenverkürzung komme. Die subjektive Wissentlichkeit des Taterfolges sei somit nicht verwirklicht. Die Bf1 habe somit keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Hinsichtlich…
…einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit zufolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG kein Hindernis entgegensteht. Als Einzelunternehmer hat der Bf. die Umsatzsteuerjahreserklärungen für 2001 und 2002 nicht fristgerecht eingebracht, wobei er offenbar…
…17. Juli 2004 ist ebenso evident. Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich…
…deswegen keine Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen hätte. Eigentlich hätte die Frau D einfach die Voranmeldungen ans Finanzamt abschicken müssen. Sie sei selbst geprüfte Buchhalterin von Beruf. Nach ihrer damaligen Bestrafung [Pkt. A.] habe aber A ihr die Zuständigkeit für die…
…angelasteten Umsatzsteuerverkürzung wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als subjektive Tatseite eine wissentliche Verkürzung vorausgesetzt ist, die qualifizierte Vorsatzform der Wissentlichkeit im vorliegenden Fall aus dem Akteninhalt nicht abzuleiten ist, ein entsprechendes fahrlässig begangenes Delikt jedoch nicht strafbar ist…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderten vorsätzlichen Pflichtverletzung und wissentlichen Verkürzung nicht ableiten, sodass wegen Fehlens der entsprechenden subjektiven Tatseite der Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben war. Die Entscheidung, ob gegen den Bf. wegen eines anderen Finanzvergehens (für das eine bescheidmäßige Einleitung…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, welche vom Spruchsenat im angefochtenen Erkenntnis der Bestrafung zugrunde gelegt wurde, ist die Schuldform der Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Der für die…
…Kraftfahrzeugsteuern für den Zeiträume 01-09/04 in Höhe von € 6.624,44, insgesamt somit in Höhe von € 6.764,19, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt). Er habe hiedurch zu 1.) Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…zu Recht für diese Leistungen die geforderten Beträge überwiesen hat, sodass die D-GmbH bzw. der Beschuldigte als deren Geschäftsführer keine Wissentlichkeit einer Verkürzung der daraus resultierenden Vorsteuern haben konnte. Da somit die für eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte subjektive…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Finanzstrafgesetz) macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…so ist verfahrensgegenständlich für die Erfüllung des in § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geregelten Tatbestandes Wissentlichkeit hinsichtlich der bewirkten Abgabenverkürzung auf Grund eines zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzuges gefordert. Dazu sind folgende Überlegungen zusammenzufassen: Die Rechnungen weisen die Adresse y aus und tragen eine…
…April 2007). Die Abgabenverkürzung ist eingetreten und daher der Verdacht in objektiver Hinsicht ausreichend begründet. Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die besondere Vorsatzform der Wissentlichkeit für die Bewirkung der Verkürzung. Im vorliegenden Sachverhalt steht fest, dass der Bf. Umsatzsteuern…