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19 Treffer1644 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0105-L/04Erfolgt die Herausgabe des Geschenkes aufgrund einer einvernehmlichen Regelung, kann eine Erstattung nicht begehrt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2005

…Rückabtretung durch die Bw ableiten. Das Finanzamt hat den Antrag der Bw mit Bescheid vom 7. August 2003 abgewiesen, weil kein grober Undank vorliege. Es sei davon auszugehen, dass sich die Geschenkgeber als Gesellschafter im Zeitpunkt des Abtretungsvertrages über die Wertverhältnisse der Kapitalanteile im Klaren…

UFSI RV/0124-I/06Abweisung eines Antrages auf Bescheidaufhebung mangels Rechtswidrigkeit, weil trotz Auflage (= auflösende Bedingung) die Steuerschuld entstanden war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…dass als Widerrufsgründe iSd § 33 ErbStG nur solche gem. § 947 ff. ABGB (zB grober Undank) in Betracht kämen, welche nicht einmal behauptet worden seien. Der am 3. Dezember 2002 eingebrachte Vorlageantrag wurde mittels Bescheid vom 6. Dezember 2002 als verspätet zurückgewiesen; der Schenkungssteuerbescheid vom 19…

UFSI RV/0137-I/05Nachträglich vereinbarte Aufhebung des Schenkungsvertrages beseitigt nicht die entstandene Steuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…§ 947 ff ABGB (zum Beispiel wegen groben Undanks). Grober Undank oder andere Gründe wurden nicht geltend gemacht. Die Nichtverbücherung eines Rechtes und die Vertragsänderung begründen keinen Anspruch auf Abschreibung der Steuer. Außerdem ändert sich der Wohnsitz nicht." Die Berufungswerberin stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage…

UFSI RV/0362-I/03Einvernehmliche Aufhebung einer unentgeltlichen Dienstbarkeitseinräumung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2004

…Schenkung (siehe § 33 ScheStG) kann nur erfolgen, wenn Widerrufsgründe der §§ 947 ff ABGB vorliegen (z.B. grober Undank) und ein Herausgabeanspruch vorläge. Gem. § 946 ABGB sind Schenkungen grundsätzlich unwiderruflich. Die Nichteintragung des Wohnrechtes im Grundbuch bewirkt noch keinen Rechtsanspruch auf Abschreibung der Schenkungssteuer. (Im Übrigen…

UFSW RV/3940-W/02Widerruf einer Schenkung, obwohl im Schenkungsvertrag Widerruf ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2003

…Schenkungsvertrages ausdrücklich vereinbarten Widerrufsgrundes handelt und das Geschenk deshalb herausgegeben werden muss. Eine erst nachträglich getroffene Vereinbarung genüge nicht. Ein Widerruf einer Schenkung wegen groben Undankes setze eine Straftat voraus. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Schenkung nicht wirksam zustande gekommen sei…

UFSL RV/0238-L/06Zurechnung eines Spekulationsgewinnes aus Grundstücksveräußerung nicht an die zivilrechtliche Eigentümerin, sondern an deren Vater als wirtschaftlichen Eigentümer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.02.2011Teil 2/2

…Anraten unseres Notars formuliert, ist laut seiner Aussage heutzutage für derartige Fälle völlig üblich und dient dazu, dass bei eventuellen innerfamiliären Problemen von Fam BG (Scheidung, Tod, grober Undankbarkeit - ect. ) sich eine Verwertung des Grundstückes sehr erschwert, oder gar nicht mehr, bzw. mit großem Zeitverlust…

UFSL RV/0364-L/04Schenkungssteuererstattung nur bei Widerrufsgrund im Sinne des ABGB, Wohnrecht an Ehewohnung kann mit Hälfte des Richtwertes bewertet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2006

…191,25 €, jährlich 2.295,-- €, 14-fach 32.130,-- €) Dagegen hat der Bw den gegenständlichen Vorlageantrag eingebracht und wie folgt begründet: Der Widerruf der Schenkung sei wegen groben Undanks im Sinne des § 948 ABGB (Beleidigung) einseitig durch seine Gattin erfolgt. Im Übrigen…

UFSW RV/3151-W/081. Entstehen der Schenkungssteuerschuld für Ausgleichszahlung 2. Geschenkgeber als Gesamtschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2012

…relativ) wesentlich höheren Bemessungsgrundlage sei sachlich nicht gerechtfertigt, benachteiligt unsachlich ihren Sohn (und damit sie) und verstoße gegen Verfassungsbestimmungen. Darüber hinaus habe sie den gegenständlichen Schenkungsvertrag bereits wegen groben Undanks und vom Geschenknehmer veranlassten Irrtums gerichtlich angefochten, sodass die Voraussetzungen für die Vorschreibung von Schenkungssteuer…

UFSW RV/1563-W/08Entstehen der Schenkungssteuerschuld und Bewertung einer frühestens 20 Jahre nach Vertragsunterzeichnung fälllig werdenden Ausgleichszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2012

…im Höchstbetrag von € 66.666,00 eingetragen. Mit am 14. Juli 2008 beim GERICHTES/GZ** eingebrachter Klage erklärte Frau MUTTER den Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks sowie die Anfechtung des Schenkungsvertrages wegen Irrtums und begehrte die Rückabwicklung des Schenkungsvertrages. Mit Schriftsatz vom 11…

UFSG RV/0488-G/05Aufhebung eines Schenkungsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2008

…16/0003; 20. 12. 2001, 2001/16/0440). Nach dem Gesetz kann eine Schenkung wegen Dürftigkeit, groben Undanks, Verkürzung des schuldigen Unterhaltes, des Pflichtteiles, der Gläubiger, und im Fall, dass Kinder nachgeboren werden, widerrufen werden. Erfolgt die Herausgabe einer Schenkung aus einem anderen, in den…

UFSW RV/0516-W/05widerruf einer Schenkung aus familiären Gründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer unter Rz 9 Abs. 2 zu § 33 ErbStG referierte Rechtsprechung): Nach dem Gesetz kann eine Schenkung wegen Dürftigkeit, groben Undanks, Verkürzung des schuldigen Unterhaltes, des Pflichtteiles, der Gläubiger , und im Falle, dass Kinder nachgeboren…

UFSW RV/0522-W/06Liegen die Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…die aus dem Übergabsvertrag vom TTmmJJ resultierende Schenkung sei aufgrund groben Undanks gemäß § 948 ABGB widerrufen worden. Die Rückgängigmachung der Schenkung sei daher aufgrund eines Rechtsanspruches erfolgt, sodass § 17 Abs. 1 Z. 2 GrEStG maßgebend sei. Der Widerruf aufgrund groben Undanks sei dahingehend zu werten…

UFSS RV/0439-S/04Die Zurverfügungstellung von Wissen und Informationsmaterial als Leistung im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2005

…gewesen, dass J.S. Klage auf Abberufung von O.S. eingebracht hätte (drohender Schenkungswiderruf der Geschäftsanteile wegen groben Undanks). Gleichzeitig bleibt aber unbestritten, dass der Bw nach der getroffenen Vereinbarung vom 16.April 1998 jedenfalls Anspruch auf die Leistung von S 1,000.000.- hat…

UFSG RV/0576-G/02nachträgliche Aufhebung einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2003

…4. 1989, 88/16/0003; 20. 12. 2001, 2001/16/0440). Nach dem Gesetz kann eine Schenkung wegen Dürftigkeit, groben Undanks, Verkürzung des schuldigen Unterhaltes, des Pflichtteiles, der Gläubiger, und im Fall, dass Kinder nachgeboren werden, widerrufen werden. Erfolgt die Herausgabe einer Schenkung aus einem…

UFSI RV/0312-I/02Führt die Zuwendung eines Fruchtgenussrechtes an Lebensgefährtin bei nachträglicher Stornierung zum Erlöschen der Steuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…durch J. B.". Selbst bei Annahme einer Schenkung läge sohin gem. § 33 ErbStG aufgrund groben Undankes die Voraussetzung für eine Steuererstattung vor. Tatsächlich sei aber die Schenkung nie ausgeführt worden, weil es zur Wirksamkeit einer "wirklichen Übergabe" oder allenfalls einer grundbücherlichen Eintragung bedurft hätte. Da…

UFSW RV/0674-W/10Zurechnung von Kapitalerträgen aus einer transparenten Stiftung in Liechtenstein an die wirtschaftlich berechtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 2/3

…dem langjährigen Ehepartner undenkbar. 7. Dass die Bw ihren Gatten für fähig hält, die bei endgültigen Vermögensübertragungen (Stiftung, Nachstiftung) an eine intransparente Stiftung anfallende Erbschaftssteuer schlichtweg zu hinterziehen, welches Faktum allerdings "leider" bereits verjährt sei, mutet als Schutzbehauptung an, um das größer Übel einer Zurechnung…

UFSF RV/0099-F/07Aufwendungen für Fachliteratur und Therapiematerial einer Kinderpsychotherapeutin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2009

…Stärkste im ganzen Land, 11.10 €; Hay! geh nicht weg, 10,30 €; Juli, 15,40 €; Rosannas großer Bruder, 12,40 €; Allerlei Getier, 3.10 €; Ins Land der Fantasie, 14,20 €; Freunde fürs Leben, 14,20 €; Lotta zieht um…

UFSF RV/0057-F/08Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen im Zusammenhang mit einer Betriebsübertragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…Verkehrswertermittlung nur Null sein. 3) Pachtentgelte seitens Dritter seien nur denkbar bei Nachweis von Gewinnen; dies umso mehr bei bisheriger Führung als Familienbetrieb. 4) Eine alternative Verwertung sei wegen exorbitant hoher Umbaukosten undenkbar. 5) Der Kapitalisierungszinssatz betrage bei Gastronomieimmobilien mindestens 8%; im Regelfall 10%; 5%…

UFSL RV/0126-L/02Land- und Forstwirtschaft als Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2005Teil 2/5

…die nötige Unvoreingenommenheit, oder vielleicht wäre hier Fairness das bessere Wort, zu wahren. 12. In dieser Neuberechnung sei eine weitere grobe Fehlannahme, die für eine Prognose völlig untauglich sei: Die beiden über den von der Betriebsprüfung beobachteten Zeitraum gemittelten jährlichen Größen, fixe Kosten und variable…