…der Gesellschaft einen der Höhe nach gleich bleibenden laufenden monatlichen Geschäftsführerbezug von S 30.000.- erhalten hat. In Anbetracht der gleich bleibenden Entlohnung über den gesamten Prüfungszeitraum (ab 1.5.1996) kann vom Fehlen eines Unternehmerwagnisses ausgegangen werden. Wenn die Bw in ihrer Berufungsausführung vom…
…Fehlen des Unternehmerrisikos, Betriebsmittel werden zur Verfügung gestellt, laufende, gleichbleibende Gehaltszahlungen, kein ausgabenseitiges Risiko) lassen die Einkünfte des Herrn Ing.E.L. aus seiner Geschäftsführertätigkeit für die Bw als " Arbeitslöhne " im Sinne der Bestimmungen des § 41 FLAG 1967 erscheinen. Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass …
…worin dieses begründet sein soll. Im Hinblick auf die jährlich weitgehend gleichbleibende Entlohnung in Höhe von zwischen S 854.000 S bis S 994.000 kann nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Nachweise bei Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner…
…klar ersichtlich, dass die Bezüge des Herrn H.K. erfolgsunabhängig waren. Es erfolgte über den Prüfungszeitraum eine gleichmäßige, laufende Entlohnung des Gesellschafter- Geschäftsführers (so etwa:1996:S 400.000.-, 1997: S 400.000.-, 1998: S 400.000.-) Die von der Behörde I. Instanz getroffenen…
Für eine nichtselbständig ausgeübte Tätigkeit sprechen im gegenständlichen Fall (zusammengefasst) folgende Merkmale: die auf Dauer angelegte und damit zeitraumbezogene Erbringung von (laufenden) Arbeitsleistungen, die monatlich gleichbleibende Entlohnung, die organisatorische und strukturelle Eingliederung in das Unternehmen der Bw. und das Fehlen eines Unternehmerwagnisses. Nach Auffassung der…
…laufend seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt haben, spricht auch die regelmäßige und in gleicher Höhe erfolgte Entlohnung. Steht - wie im gegenständlichen Fall - der (laufenden) Zurverfügungstellung der Arbeitskraft eine vom Erfolg unabhängige, monatlich gleichbleibende Entlohnung gegenüber, so ist dies nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Kennzeichen…
…Unstrittig ist, dass beide Geschäftsführer im berufungsgegenständlichen Kalenderjahr eine monatlich gleichbleibende Entlohnung in Höhe brutto € 1.314,00 (netto € 1.095,00) erhalten haben. Wenn es in den Geschäftsführerverträgen heißt, dass die beiden Geschäftsführer für ihre Tätigkeit eine erfolgsabhängige Entlohnung erhalten, monatliche Akontozahlungen…
…Erfolg schulde, existiere zumindest in schriftlicher Form nicht. Auch von der Berufungswerberin werde eingeräumt, dass ein Unternehmerwagnis fehle. Dies ergebe sich einerseits aus der gleichbleibenden Entlohnung, andererseits auch daraus, dass er die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen nicht aus eigenem zu tragen hätte. Eine organisatorische…
…aber nicht durch entsprechende Zeitaufzeichnungen nachgewiesenen und somit auch nicht überprüfbaren) 16 bis 20 Arbeitsstunden pro Monat nicht von einem die familienhafte Mitwirkung übersteigendem Ausmaß gesprochen werden. Weiters spricht die annähernd gleichbleibende Entlohnung in den Streitjahren nicht für ein über die familienhafte Mitwirkung hinausgehendes Ausmaß…
…der Gf der Bw. über eine wesentliche Beteiligung am Stammkapital verfügte, eine laufende, nahezu gleichbleibende Entlohnung zu entnehmen ist, trifft den Gesellschafter-Gf kein Wagnis von ins Gewicht fallenden Einnahmenschwankungen. Selbst die in Punkt 6 des Werkvertrages aufgenommene Kürzungsmöglichkeit der Gf-Bezüge, wonach "in Verlustjahren…
…Eingliederung in den Betrieb jedenfalls gegeben. Schließlich steht auch unbestreitbar fest, dass die Fahrer mit ihrer Tätigkeit keinerlei Unternehmerrisiko zu tragen haben. Sie erhalten eine monatlich gleichbleibende und laufende Entlohnung, auch in den Zeiten ihres Urlaubes. Dass sie wesentliche Aufwendungen aus eigenem zu tragen hätten…
…der Geschäftsführung durch den wesentlich beteiligten Geschäftsführer sei unstrittig. Die Beschwerde trete auch den Ausführungen der belangten Behörde zum fehlenden Unternehmerrisiko nicht entgegen; das Vorliegen einer laufenden (monatlichen) Entlohnung werde nicht bestritten. Auf die Gewährung eines 13. und 14. Gehaltes käme es ebenso wenig wie…
…Gesellschaft, einen der Höhe nach gleich bleibenden laufenden monatlichen Geschäftsführerbezug von je S 20.000.- (1.453,46€) erhalten haben. In Anbetracht der gleich bleibenden Entlohnung über den gesamten Prüfungszeitraum kann vom Fehlen eines Unternehmerwagnisses ausgegangen werden. Darüber hinaus wurde im Zuge des Lohnsteuerprüfungsverfahrens festgestellt…
…jüngsten Rechtsprechung zur DB-Pflicht von GF-Bezügen drei Merkmale eines Dienstverhältnisses hervorgehoben, die alle drei vorhanden sein müssten: die organisatorische Eingliederung das Fehlen des Unternehmerwagnisses eine regelmäßige laufende Entlohnung Bei Wegdenken der wesentlichen Beteiligung müsse ein Dienstverhältnis klar erkennbar sein. Dabei genüge es nicht…
…2001/13/0076), laufende - wenn auch nicht notwendig monatliche - Entlohnung bezieht und kein deutlich ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko trägt. Maßgeblich ist, ob den Geschäftsführer tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen sowie Schwankungen bei nicht überwälzbaren Ausgaben trifft. Die Tätigkeit des A als Geschäftsführer sowie…
…Ein 13. und 14. Gehaltsbezug wurde ebensfalls ausbezahlt. In Anbetracht der gleich bleibenden Entlohnung über den gesamten Prüfungszeitraum (und darüber hinaus) kann vom Fehlen eines Unternehmerwagnisses ausgegangen werden. Es liegen keine größeren Schwankungen vor, die auf ein einnahmenseitiges Risiko schließen lassen. Darüber hinaus wurde im…
…Geschäftsführung in das Unternehmen eingegliedert ist (VwGH 18.7.2001 2001/13/0076), laufende - wenn auch nicht notwendig monatliche - Entlohnung bezieht und kein deutlich ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko trägt. Maßgeblich ist, ob den Geschäftsführer tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen sowie Schwankungen bei nicht…
…12. Juni 2002 betreffend die über den Zeitraum vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2001 durchgeführte Lohnsteuerprüfung wurden die Bezüge (Entlohnung/Entnahmen) der Geschäftsführer (GF) der Berufungswerberin (Bw) gemäß § 41 Abs 1 FLAG dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterworfen…
…Dienstverhältnisses abgesehen vom hinzuzudenkenden Merkmal der Weisungsgebundenheit vor allem auf die Kriterien der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und des Fehlens des Unternehmerwagnisses abstelle. Von Bedeutung sei weiters noch das Merkmal der laufenden wenn auch nicht notwendig monatlichen Entlohnung. Bei der Anwendung des …
…Dabei wurde folgende in Tz. 18 des Berichtes über das Ergebnis der abgabenbehördlichen Prüfung angeführte berufungsgegenständliche Feststellung getroffen: In den Bilanzen der Prüfungsjahre scheint jeweils eine gleichbleibende Forderung an die ungarische GmbH (gehört auch Frau Dr. G. E.) in Höhe von ATS 541.537,65…