…im Streitjahr geringfügig beschäftigt. Aus einem Schreiben der VGKK geht hervor, dass sie aufgrund ihrer Selbstversicherung 592,29 € an Beiträgen zur Kranken- und Pensionsversicherung gemäß § 19 a ASVG entrichtet hat. Durch ihre Option in das System der gesetzlichen Sozialversicherung wurde die Gattin des Berufungswerbers…
…Eine diesbezügliche ärztliche Bestätigung sei beizulegen. Im Antwortschreiben wurde dargelegt, dass es sich bei der Gehaltszahlung um die Zahlung an die geringfügig beschäftigte Gattin handle. In der beigefügten Tätigkeitsbeschreibung wurden folgende Tätigkeiten angeführt: - Empfang der Kunden zwecks Beratung/Servicierung - Bewirtung der Kunden - Erfassung und Verwaltung…
…als Studienbeihilfe für die Gattin des Bw und aus der Rückzahlung eines Privatdarlehens von Herrn A. in Californien in der Höhe von USD 1.100,00 monatlich finanziert worden. 2. Lohnzetteln seien nicht ausgestellt worden, da er nur eine Person, seine Frau geringfügig beschäftigt hätte. …
…Bw. sei Alleingesellschaftergeschäftsführer der Firma G. Einzige Mitarbeiterin sei die seit 1. November 2009 bis dato geringfügig beschäftigte Gattin T. Die bulgarische Gesellschaft des Bw. beschäftige seit 1. November 2008 in Sofia eine russischsprachige Mitarbeiterin. Die bulgarische Gesellschaft diene der Vereinfachung der Auftragsakquisition und -abwicklung…
…ergänzte der Berufungswerber sein Berufungsvorbringen dahingehend, dass er die strittigen Beiträge zu einer freiwilligen Sozialversicherung als Werbungskosten geltend mache. Seine Gattin sei im Jahr 2005 geringfügig beschäftigt gewesen. Er habe monatlich die Beiträge für ihre freiwillige Sozialversicherung bezahlt, im Jahr 2005 habe er somit Beiträge…
…dass es sich dabei um ein in den Jahren 1984 bis Jänner 1991 bestandenes Dienstverhältnis gehandelt habe, gleichfalls zu Unrecht negiert worden. Demgegenüber hätte das damals zuständige Finanzamt Y die Notwendigkeit der Mitarbeit der Gattin jahrelang bescheidmäßig als richtig erkannt. In ihrer Stellungnahme vom 22…
…2 Tz 158f). Im gegenständlichen Verfahren wurde ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen dem Bw. und seiner Gattin abgeschlossen. Gleichzeitig wurde sie bei der Gebietskrankenkasse als geringfügig beschäftigte Dienstnehmerin des Übersetzungsbüros angemeldet. Fremdübliche Verträge, abgeschlossen zwischen der Gattin des Bw. und den beiden GesnbR´s existieren offenkundig nicht…
…Internetseite der Kammer der gewerblichen Wirtschaft des Berufungswerbers - Anmeldung zu Sozialversicherung von Mutter und Gattin - diverse Arbeitsunfähigkeitsmeldungen mit Krankengeldauszahlungen der OÖGKK - Urlaubsaufzeichnungen von Mutter und Gattin - Grundlagen- und Beitragsmeldungen für geringfügig Beschäftigte für 2000 und 2001 - Bericht über eine präventiv-dienstliche Betreuung gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG…
…im Salzkammergut vermietet, von der Gattin (in der Folge kurz BwF) an den mit ihr verheirateten Berufungswerber (in der Folge kurz BwM) und die gleichzeitige Anstellung der BwF durch BwM als geringfügig Beschäftigte. In der ergänzenden Stellungnahme zur Verpachtung des Gewerbebetriebes vom 12. Dezember 2007…
…werten. In der dagegen erhobenen Berufung bringt der Berufungswerber vor, dass seine Gattin seit 1.1.1994 bei ihm tätig sei und auch seit diesem Zeitraum bei der Gebietskrankenkasse als geringfügig beschäftigte Dienstnehmerin angemeldet sei. Die Problematik der mittätigen Ehegattin sei bereits für das Kalenderjahr…
…Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 31. März 2010 als unbegründet ab und führte aus, diese Beiträge könnten nur bei den Einkünften der geringfügig beschäftigten Gattin, nicht aber jenen des Berufungswerbers als Werbungskosten berücksichtigt werden. Am 16. April 2010 stellte der Berufungswerber den Antrag…
…im Salzkammergut vermietet, von der Berufungswerberin (in der Folge kurz BwF) an den mit ihr verheirateten Mann (in der Folge kurz BwM) und die gleichzeitige Anstellung der BwF durch BwM als geringfügig Beschäftigte. In der ergänzenden Stellungnahme zur Verpachtung des Gewerbebetriebes vom 12. Dezember 2007…
…seine Gattin - begründet. 1.460,00 € seien ausbezahlt und zum Nachweis der fünfjährigen Behaltefrist auf ein Sparbuch einbezahlt worden. Der Gewinnanteil beschränke sich nur auf die Verzinsung zu diesem Sparbuch. Ein entsprechender schriftlicher Vertrag liege beim Finanzamt auf. Das Gruppenmerkmal sei "geringfügig beschäftigte Frauen…
…das Jahr 2006, 3.951,80 € für das Jahr 2007 und 4.112,70 € für das Jahr 2008. Er hätte die Ehegattin als geringfügig Beschäftigte bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und ihr Arbeitsbereich umfasse Telefondienste, Kundengespräche und die Abwicklung von Kfz-Anmeldungen. Das Finanzamt…
…Einem Aktenvermerk des Finanzamtes zufolge verfügen der Sohn der Bw. und seine Gattin über kein eigenes Einkommen. Laut Versicherungsdatenauszügen waren der Sohn der Bw. und seine Gattin in den letzten Jahren fallweise als (zumeist geringfügig beschäftigte) Arbeiter bzw. Arbeiterin und als gewerblich selbständiger Erwerbstätiger tätig. …
…die vom Bw. für seine Gattin in den Jahren 1998 bis 2003 bezahlt worden seien, nicht als Sonderausgaben anerkannt worden, obwohl jeweils 72,70% dieser Beträge ausschließlich freiwillige Pensionsversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte beträfen, die im Jahr der Verausgabung sofort in voller Höhe absetzbar seien. Die…
…Optiert ein geringfügig Beschäftigter in das System der gesetzlichen Sozialversicherung, dann stellen die nach § 19a ASVG zu entrichtenden Beträge Werbungskosten nach § 16 Abs 1 Z 4 dar." Diese Beurteilung findet sich auch in Rz 243 zu § 16 der Lohnsteuerrichtlinien 2002. Die von der Gattin des…
…T. sei von 1989 bis 1997 bei dieser Firma für die Betreuung der Kunden geringfügig beschäftigt gewesen. Der Bw. habe im Jahr 1998 die Warenpräsentation für diese Firma nur unter der Bedingung übernommen, dass seine Gattin die Büroarbeiten sowie die Kundenbetreuung und -akquirierung weiterführe, da…
…seien als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt und versteuert worden. Im Rahmen der Zimmervermietung sei den Gästen auch ein Frühstück verabreicht und die Zimmer täglich gereinigt worden, wofür eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft eingestellt worden sei. Im April 1987 habe der Bw. einen Mietvertrag mit der Fa…
…für die Gattin des Bw. eine vorläufige Ersatzzeit wegen Kindererziehung, der Zeitraum 18. Oktober 2006 bis 31. Dezember 2006 ein Ersatzzeit ohne Notstandshilfe. Außerdem war die Gattin des Bw. in der Zeit vom 2. November 2006 bis 31. Dezember 2006 als geringfügig beschäftigte Angestellte nichtselbstständig…