…Wochenstunden nachgewiesen; sie hat sodann dieses Studium abgebrochen und im Sommersemester 1998 bis zum Wintersemester 1998/99 auf Rechtswissenschaften gewechselt. Einen günstigen Studienerfolg aus diesem Studium hat sie nicht nachgewiesen; sie hat auch dieses Studium abgebrochen und im Sommersemester 1999 ein Lehramtsstudium begonnen, das sie…
…Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolgt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., K., Gasse, vertreten durch Dr. Staribacher & Dr. Obermayer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030 Wien, Kolonitzgasse 7/16, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, - vom 7. Mai 2007…
…erbracht worden sei, seien die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe ab Juni 2007 wieder erfüllt worden. Für den Zeitraum November 2006 bis Mai 29967 habe mangels Vorliegen eines günstigen Studienerfolges kein Anpruch auf Familienbeihilfe bestanden. Am 19. März 2008 brachte die Bw. einen als…
…berücksichtigt worden sind, weshalb die Bestimmung des § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG nicht anwendbar ist. Somit liegt ein günstiger Studienerfolg nach § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG nicht vor, weshalb der Rückforderungsbescheid des Finanzamtes dem Grunde nach zu Recht ergangen ist. Für die Monate…
…inskribierten Semester gewechselt hat und damit gem. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG iVm § 17 StudFG grundsätzlich keinen günstigen Studienerfolg aufweist. Allerdings könnte der Ausnahmetatbestand des § 17 Abs. 2 Z. 1 StudFG gegeben sein, also ein Studienwechsel vorliegen, bei dem die gesamten Vorstudienzeiten für die…
…BGBl.Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Ein günstiger Studienerfolg liegt demnach nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat. Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 leg.cit. gelten…
…wenn ein Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Ein Studium wird dann nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben bzw. liegt kein günstiger Studienerfolg vor, wenn das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird (§ 17 StudFG in der Fassung BGBl I Nr. 76/2000). Im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schuppich Sporn & Winischhofer, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Falkestraße 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Familienbeihilfe ab 1. März 2004 entschieden: Die Berufung wird als…
… 29.6. bis 3.7.2009 und 21. bis 25.9.2009 Nach dem ersten einwöchigen Aufenthalt in G waren der Bw zweifellos die günstigen Verpflegsmöglichkeiten vor Ort bekannt. Das Finanzamt hat deshalb zu Recht für die nachfolgenden Aufenthalte ab 17. November 2008 keine Tagesgelder…
… 26 Abs. 1 FLAG 1967 zurück. Begründend wurde ausgeführt, dass gem. § 17 Abs. 1 Z 2 Studienförderungsgesetz (StudFG) ein günstiger Studienerfolg nicht vorliege, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester gewechselt hat. Gem. § 17 Abs. 4 StudFG sei ein Studienwechsel…
…Auszahlung der Familienbeihilfe ab Oktober 2007 wurde mit Bescheid vom 30. Jänner 2008 mit der Begründung abgewiesen, dass die Tochter keinen günstigen Studienerfolg aufweisen könne, da sie das Studium der Rechtswissenschaften nach dem 6. Semester gewechselt und es sich hiebei um einen für den Bezug…
…Studium öfter als zweimal gewechselt, weshalb der in § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) als Anspruchsvoraussetzung normierte günstige Studienerfolg im Sinne des § 17 Abs. 1 Studienförderungsgesetz (StudFG) nicht vorliege. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, ihr Sohn habe nach der…
…einen Studienwechsel gelten die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz auch für die Familienbeihilfe. Dieser besagt, dass ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt, wenn das Studium öfters als zweimal gewechselt oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird. Ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel liegt hingegen grundsätzlich vor…
…des § 17 Abs. 1 Z 2 des Studienförderungsgesetzes 1992 liegt ein günstiger Studienerfolg dann nicht vor, wenn ein Studium nach dem jeweils dritten inskribierten/fortgesetzt gemeldeten Semester gewechselt wird. Nur wenn bei einem Studienwechsel die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden, liegt laut…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk betreffend Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der…
…wenn nach dem § 17 StudFG 1992 ein günstiger Studienerfolg vorliegt. § 17 Abs.1 StudFG lautet: Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt…
…Studium, in welchem ein günstiger Studienerfolg nicht nachgewiesen werden könne, erst mit Nachweis eines günstigen Studienerfolges in der neuen Studienrichtung. Da bislang weder für das Erststudium noch für den Fachhochschullehrgang ein Nachweis über die erfolgreiche Ablegung von Prüfungen über acht Semesterwochenstunden erbracht worden sei, bestehe…
…zum Tragen. Dieser besagt, dass ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt, wenn das Studium öfters als zweimal gewechselt wird oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird. Im Fall eines schädlichen Wechsels ist es aber möglich, die Familienbeihilfe wieder aufleben zu lassen. Die…
…hat. Bei der Regelung des § 17 (Studienwechsel) handelt es sich um eine unter dem spezifischen Gesichtspunkt des Studienförderungsgesetzes (Zielstrebigkeit des Studiums als Teilelement des günstigen Studienerfolges) getroffene abschließende Regelung. Der Begriff Studienwechsel bedeutet den Betrieb einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern…