…Wochenstunden nachgewiesen; sie hat sodann dieses Studium abgebrochen und im Sommersemester 1998 bis zum Wintersemester 1998/99 auf Rechtswissenschaften gewechselt. Einen günstigen Studienerfolg aus diesem Studium hat sie nicht nachgewiesen; sie hat auch dieses Studium abgebrochen und im Sommersemester 1999 ein Lehramtsstudium begonnen, das sie…
…Ausbildungsjahr überschreiten. Gem § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 StudFG angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Ein günstiger Studienerfolg liegt gem § 17 Abs 1 Z 2 StudFG nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach…
…Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolgt…
…darf. Allerdings besteht nach einem demgemäß zulässigen Studienwechsel zufolge der Bestimmung nach § 17 Abs. 1 Z 3 StudFG nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn aus der zuvor betriebenen Studienrichtung ein günstiger Studienerfolg im Sinne des FLAG nachgewiesen wird. Nach § 2 Abs. 1 lit b, 12…
… 3 Abs. 2 EStG 1988). Die für Sie günstigere Kontrollrechnung haben wir angewendet und ein Einkommen von 24.226,29 € zu Grunde gelegt. Welche Berechnungsvarianten gibt es? 1. Die Umrechnungsvariante: Hier rechnen wir Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf einen Jahresbetrag um und berücksichtigen Sonderausgaben und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., K., Gasse, vertreten durch Dr. Staribacher & Dr. Obermayer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030 Wien, Kolonitzgasse 7/16, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, - vom 7. Mai 2007…
…beurteilt werden. Mit anderen Worten: Wenn der Bf nicht in der Lage ist, einen naheliegenden für ihn günstigen Sachverhalt (stattgefundene Ausbringungen) glaubhaft zu machen oder wenigstens schlüssig zu behaupten, wird er dafür Gründe haben und der Richter kann in diesem Fall nur davon ausgehen, dass…
Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (zB VwGH 28.1.1998, 95/13/0069; 7.6.2005, 2001/14/0187; 23…
…bzw. Rückzahlungen auf Grund eines Teilrückkaufes der Versicherung außerhalb der Nachversteuerungsfrist (zB Vorauszahlung nach Ablauf der zehnjährigen Laufzeit sowie Teilrückkauf nach Ablauf der Mindestbindungsfrist), die Prämienrückgewähr auf Grund eines günstigen Risikoverlaufs bei einer Krankenversicherung. Rz 491: Keine Rückvergütungen liegen in folgenden Fällen vor: Leistungen, die…
…erbracht worden sei, seien die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe ab Juni 2007 wieder erfüllt worden. Für den Zeitraum November 2006 bis Mai 29967 habe mangels Vorliegen eines günstigen Studienerfolges kein Anpruch auf Familienbeihilfe bestanden. Am 19. März 2008 brachte die Bw. einen als…
…berücksichtigt worden sind, weshalb die Bestimmung des § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG nicht anwendbar ist. Somit liegt ein günstiger Studienerfolg nach § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG nicht vor, weshalb der Rückforderungsbescheid des Finanzamtes dem Grunde nach zu Recht ergangen ist. Für die Monate…
…inskribierten Semester gewechselt hat und damit gem. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG iVm § 17 StudFG grundsätzlich keinen günstigen Studienerfolg aufweist. Allerdings könnte der Ausnahmetatbestand des § 17 Abs. 2 Z. 1 StudFG gegeben sein, also ein Studienwechsel vorliegen, bei dem die gesamten Vorstudienzeiten für die…
…BGBl.Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Ein günstiger Studienerfolg liegt demnach nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat. Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 leg.cit. gelten…
…wenn ein Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Ein Studium wird dann nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben bzw. liegt kein günstiger Studienerfolg vor, wenn das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird (§ 17 StudFG in der Fassung BGBl I Nr. 76/2000). Im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schuppich Sporn & Winischhofer, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Falkestraße 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Familienbeihilfe ab 1. März 2004 entschieden: Die Berufung wird als…
… 29.6. bis 3.7.2009 und 21. bis 25.9.2009 Nach dem ersten einwöchigen Aufenthalt in G waren der Bw zweifellos die günstigen Verpflegsmöglichkeiten vor Ort bekannt. Das Finanzamt hat deshalb zu Recht für die nachfolgenden Aufenthalte ab 17. November 2008 keine Tagesgelder…
… 26 Abs. 1 FLAG 1967 zurück. Begründend wurde ausgeführt, dass gem. § 17 Abs. 1 Z 2 Studienförderungsgesetz (StudFG) ein günstiger Studienerfolg nicht vorliege, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester gewechselt hat. Gem. § 17 Abs. 4 StudFG sei ein Studienwechsel…
…Auszahlung der Familienbeihilfe ab Oktober 2007 wurde mit Bescheid vom 30. Jänner 2008 mit der Begründung abgewiesen, dass die Tochter keinen günstigen Studienerfolg aufweisen könne, da sie das Studium der Rechtswissenschaften nach dem 6. Semester gewechselt und es sich hiebei um einen für den Bezug…
…Studium öfter als zweimal gewechselt, weshalb der in § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) als Anspruchsvoraussetzung normierte günstige Studienerfolg im Sinne des § 17 Abs. 1 Studienförderungsgesetz (StudFG) nicht vorliege. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, ihr Sohn habe nach der…
…einen Studienwechsel gelten die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz auch für die Familienbeihilfe. Dieser besagt, dass ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt, wenn das Studium öfters als zweimal gewechselt oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird. Ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel liegt hingegen grundsätzlich vor…