…wohnlichen Veränderung einzufließen. Vielmehr hat sich durch die Einräumung des Wohnrechtes zugunsten der Berufungswerberin an der bisherigen faktischen Lebenssituation der Ehegatten nichts geändert. Die Wohnrechtszuwendung ist daher als den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Berufungswerberin angemessene freiwillige Unterhaltsleistung zu qualifizieren, somit unter die Befreiungsbestimmung des …
…zugesprochen". Daraus ergibt sich für mein Verständnis keine zwangsläufige, sondern freiwillige Unterhaltsleistung des anderen Elternteiles, die ich selbstverständlich nachweisbar über einen mit höheren Betrag als 4.200,00 S /monatlich geleistet habe und demzufolge auch hiermit mit monatlich insgesamt 8.000,00 S für N…
…Es führte in der Begründung aus, Unterhaltsleistungen seien nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn die Aufwendungen auch beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führen würden. Da es sich um freiwillige Unterhaltsleistungen an die vom Berufungswerber getrennt lebende Familie handle, der Lebensunterhalt für seinen behinderten…
…schriftlich durch A.B. anzuzeigen. II. freiwillige Unterhaltsleistung A.B. verpflichtet sich, der Bw. einen monatlichen freiwilligen Unterhaltsbeitrag in der Höhe € 270,00 (in Worten: Euro zweihundertsiebzig) zu bezahlen.... Die Unterhaltsbeiträge erhöhen oder vermindern sich in demselben prozentuellen Ausmaß, in dem sich das Einkommen…
…da die Befreiungsbestimmung lt. VwGH Zuwendungen seitens des Unterhaltsverpflichteten wie auch von Dritten zum Zweck des angemessenen Unterhaltes erfasse. Es liege auch dann eine freiwillige Unterhaltsleistung vor, wenn ein dingliches Gebrauchsrecht eingeräumt werde. Der angefochtene Bescheid sei daher zur Gänze zu beheben. Die abweisende Berufungsvorentscheidung…
…nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht entgegen. Zwar erhält der Beschenkte dadurch einen dinglichen Anspruch auf (Mit-)Benützung dieser Wohnung, der ihm jedoch…
…der in London arbeite und ca. im Zweiwochenrhythmus nach Österreich komme. Sie habe bis Februar 2007 eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt und freiwillige Unterhaltsleistungen von ihrem Lebensgefährten erhalten, nicht jedoch von ihren Eltern. Sie habe ihr Studium im November 2006 beendet. Seit Februar 2007 sei sie…
…Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht entgegen. Zwar erhält der Beschenkte dadurch einen dinglichen Anspruch auf Mitbenützung dieser Wohnung, der…
…Der Ehegattin konnte daher Unterhalt für ihren Ehegatten leisten. Sie war ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Wie bereits oben ausgeführt wurde, sind freiwillige Unterhaltsleistungen seitens der Eltern hierbei irrelevant, weshalb auch die tatsächliche Höhe der Miete und sonstigen Kosten ohne Bedeutung ist. Wenn die Bw. schließlich auf …
…Mutter des Bw., sie sei aber gegenüber ihrem Sohn weder haushaltszugehörig noch unterhaltsberechtigt. In der Errichtung und der nachfolgenden Vermietung an die Mutter sei auch keine freiwillige Unterhaltsleistung zu sehen, da die Mieterin die fremdübliche Miete aus eigenen Mitteln bezahle. Der Berufungsvorentscheidung, eine Abzugsfähigkeit der…
…Höhe die Kindesmutter etwaige freiwillige Zahlungen an B. leistete, ist für die gegenständliche Entscheidung ebenso bedeutungslos, wie ein Ergebnis über die vom Bw. beantragte Ermittlung der Einkommensverhältnisse und der Fixkosten seiner damaligen Gattin ob ihr auf Grund ihrer finanziellen Situation eine freiwillige Unterhaltsleistung an B…
…nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht entgegen. Zwar erhält der Beschenkte dadurch einen dinglichen Anspruch auf (Mit-)Benützung dieser Wohnung, der ihm jedoch…
…jedoch dahingestellt bleiben, ob die Bw im konkreten Fall gegen ihren Mann einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch in der Form der Bereitstellung eines Wohnrechtes in der Liegenschaft EZxy hatte. Eine über die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung hinausgehende freiwillige Unterhaltsleistung fällt nämlich dann in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung des § 15…
…bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0016). Die angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist davon ausgegangen…
…Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0016). Die angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist in einem gleichgelagerten…
…Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0016). Die angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist in einem gleichgelagerten…
…Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0016). Die angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist in einem gleichgelagerten…
…Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0016). Die angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist in einem gleichgelagerten…
…Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH 29.6.2006, 2006/16/0016). Die angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist in einem gleichgelagerten…
…504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht entgegen. 4.) Wird daher dem fortdauernden Wohnbedürfnis bereits bei aufrechter Ehe durch Einräumung eines Gebrauchsrechts nach § 504 ABGB entsprochen, tut dies dem Charakter einer - angemessenen - Unterhaltsleistung noch keinen Abbruch. Die…