…Rechtsanwalt, 4810 Gmunden, Marktplatz 16, wegen des Finanzvergehens der Abgaben-und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a) und 46 Abs.1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. November 2002 gegen das Erkenntnis des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster…
…ab der Sondervorauszahlung 1996). Gemäß § 51 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich derjenige, der, ohne hiedurch den Tatbestand anderer Finanzvergehen zu erfüllen (siehe die weiteren Ausführungen), vorsätzlich derartige abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten verletzt, entsprechender Finanzordnungswidrigkeiten schuldig. Gemäß § 21 Abs.4 UStG 1994 bzw…
…2002 fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer in einer Gesamthöhe von € 15.989,16 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Er habe dadurch das Finanzvergehen…
…kommt ein fortgesetztes Delikt, das jedenfalls eine Mehrzahl von gesetzwidrigen Einzelhandlungen voraussetzt, schon begrifflich nicht in Betracht. Im Spruch es angefochtenen Bescheides war daher das Wort "fortgesetzt" aufzuheben. Zum Beschwerdevorbringen ist Folgendes zu bemerken: Gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG wird, wer sich eines Finanzvergehens schuldig…
…vom 27. Mai 2003, SN 001, im fortgesetzten Verfahren über die Festsetzung einer Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) zu Recht erkannt: Der Berufung der Beschuldigten wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 27. Mai 2003, StrlNr. 00, in seinem…
…Abgabenbescheides, in Lauf gesetzten Verjährungsfrist zehn Jahre verstrichen sind. Nun beginnt zwar nach der Judikatur des VwGH beim fortgesetzten Finanzvergehen der durch die Abgabe unrichtiger Erklärungen begangenen Abgabenhinterziehung die Verjährungsfrist erst mit der Zustellung des letzten Abgabenbescheides über eine der Teilhandlungen zu laufen (vgl. zB…
…I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als…
…I 2004/57, in Geltung ab dem 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier betreffend die Abgabenhinterziehungen nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe…
…Recht am gegenständlichen KFZ habe und ihr andererseits auch kein Vorwurf der Mitwisserschaft oder gar der Tatbeteiligung an den mit dem PKW begangenen Finanzvergehen gemacht werden könne und ihr diese Umstände auch anlässlich der Schenkung weder bekannt gewesen noch aus auffallender Sorglosigkeit unbekannt geblieben seien…
…den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Von einem fortgesetzten Delikt ist laut Lehre und Rechtsprechung dann auszugehen, wenn eine Mehrheit an sich selbständiger, jedoch gleichartiger Verhaltensweisen, deren jede den Tatbestand desselben Finanzvergehens verkörpert, vermöge ihres Zusammenhanges durch Zeit…
…versehene Kaufverträge erstellte und seiner Buchhaltung zuführte. Für die Urkundenfälschungen wurde D mit einer Freiheitsstrafe von vier Monaten belegt, welche für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Für die Finanzvergehen wurde über D entsprechend der Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes Linz vom 26. März 1991…
…September 1999, StrLNr. 14/96, im fortgesetzten Berufungsverfahren (nach einer teilweisen Aufhebung der Berufungsentscheidung des Berufungssenates I als Organ der ehemaligen Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 31. Mai 2000, RV 940/2-10/2000, in seinem - ursprünglich verbleibenden - Schuldspruch nach § 33 Abs…
…daher im Zweifel zu Gunsten von AR nicht von einem fortgesetzten Delikt auszugehen. Daraus folgt weiters, dass AR tatsächlich gewerbsmäßige Hinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a und b iVm § 38 Abs.1 lit.a FinStrG zu verantworten hat für diejenigen verfahrensgegenständlichen Finanzvergehen…
…darauf angekommen sei, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Der Beschuldigte habe in seinem Einspruch gegen die Strafverfügung [Finanzstrafakt Bl. 192 f] angegeben, dass er sich der ihm vorgeworfenen Finanzvergehen schuldig bekenne, jedoch nicht in dem ihm angelasteten Umfang. In weiterer…
…tatsächlich in weiterer Folge eingetreten ist. Die von EK zu verantwortenden Hinterziehungen sind daher lediglich Teilhandlungen einer fortgesetzten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG. Gemäß § 31 Abs.5 FinStrG in der zur Tatzeit geltenden Fassung erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörden zuständig sind…
… 31 Abs.1, u.a.). Warum ein solches fortgesetztes Delikt im gegenständlichen Fall nicht vorliegen sollte, wird von der Beschuldigten nicht ausdrücklich ausgeführt, sondern lediglich behauptet, es gäbe keine über mehrere Jahre zusammenhängenden Finanzvergehen, was ja - siehe oben - dem festgestellten Sachverhalt widerspricht. Selbstredend erschließt sich…
…eintritt, bevor auch für die neue Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Da ein fortgesetztes Delikt im Zweifel zugunsten des Beschuldigten nicht beweisbar ist (siehe oben), ist die Verjährung hinsichtlich jedes einzelnen Faktums für sich zu überprüfen. Gemäß § 31 Abs.5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für…
…Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 21. Mai 2006 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Innsbruck…
…2011 fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 6.295,96 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Er habe dadurch das Finanzvergehen der…
…Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen H, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ewald Wirleitner,wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs.1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. Jänner…