…dass der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt, oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. § 126 Abs…
…Z. GmbH). Damit erweisen sich die nach § 126 BAO zu führenden Aufzeichnungen des Unternehmens sowohl als materiell unrichtig als auch, da sie gegen das Gebot der vollständigen Aufzeichnung der für die Besteuerung relevanten Geschäftsvorfälle verstoßen, als formell nicht ordnungsgemäß (§ 126 Abs. 2 iVm § 131 Abs…
…verletzt. Durch die Verletzung der in den §§ 131 Abs. 3 letzter Satz und 132 Abs. 3 letzter Satz BAO normierten Mitwirkungspflichten würden Bücher und Aufzeichnungen nicht ihre formelle Ordnungsmäßigkeit verlieren (z.B. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urt, BAO, 131 Anm. 37). Aus der Verletzung dieser…
…dieser Grundaufzeichnungen gesichert seien. Nach Art des Betriebes sei die Führung dieser Aufzeichnungen auch nicht mit vertretbarem Zeitaufwand möglich. Die Schätzungsberechtigung sei damit generell anzuzweifeln. Selbst wenn die Nichtaufbewahrung der Schmierzettel die formelle Ordnungsmäßigkeit in Zweifel ziehe, müsste dieser Mangel geeignet sein, die sachliche Richtigkeit…
…dieser Aufzeichnungen auch nicht mit vertretbarem Zeitaufwand möglich. Somit sei die Schätzungsberechtigung generell anzuzweifeln. Selbst wenn wegen der Nichtaufbewahrung der "Schmierzettel" die formelle Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens in Zweifel gezogen werden könne, müssten die formellen Mängel geeignet sein, die sachliche Richtigkeit des Rechnungswesens in Zweifel zu…
…Mai 2006 dem Unternehmer zur Kenntnis gebracht worden. 2. Formelle Ordnungsmäßigkeit der Einnahmenaufzeichnungen Ermittlung der Tageslosung Gasthaus: Die Tageslosung werde am Tagesende durch Abzählen des Bargeldbestandes ermittelt und in das Kassabuch eingetragen. Hierfür werde kein Beleg erstellt. Hilfsaufzeichnungen auf einem Zettel oder Kalender seien nicht…
…ein formeller Mangel der Aufzeichnungen gegeben (in diesem Sinne auch VwGH 4.3.1987, 85/13/0195). Anzumerken ist an dieser Stelle, dass diese Mangel- bzw. Lückenhaftigkeit der vorhandenen Grundaufzeichnungen auch dezidiert vom Betriebsprüfer (siehe Punkt 2 des Schlussbesprechnungsprogrammes) festgestellt wurde, die formelle Ordnungsmäßigkeit der…
…ausgegangen werden, dass bei deren Durchführung anders lautende Bescheide hätten erlassen werden können. Das Finanzamt wird daher vor Erlassung neuer Gewerbesteuerbescheide eine Überprüfung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Bücher sowie jene oben genannten für eine Nachkalkulation erforderlichen Ermittlungen vorzunehmen zu haben. Die Erledigung der Berufung gemäß §…
…Wiedergaben (Ausdrucke) beigebracht, jedoch trotz Aufforderung der BP keine entsprechenden Datenträger zur Verfügung gestellt, ergibt sich hieraus jedoch noch keine Schätzungsberechtigung. Die formelle Ordnungsmäßigkeit verlieren Bücher und Aufzeichnungen nicht durch die Verletzung der Pflicht, Datenträger zur Verfügung zu stellen (Ritz, BAO, Tz 26f zu § 132)…
…das Unterbleiben von Datensicherungen werde auch das Gebot der Datenaufbewahrung missachtet. Die (nur elektronisch geführten) Grundaufzeichnungen seien nicht mehr vorhanden. Die formelle Ordnungsmäßigkeit der Bücher sei daher in allen Lokalen der Bw. nicht gegeben. Auch die sachliche Richtigkeit des Rechnungswesens sei in Zweifel zu ziehen…
…a. vor, dass die Schätzungsberechtigung mit den vorhanden formellen und materiellen Mängeln begründet worden sei. Unter Hinweis auf Stoll, BAO-Kommentar 1456, führte die Bw. weiters aus, dass die formelle Ordnungsmäßigkeit durch eine laufende Dokumentation der betrieblichen vermögens- oder erfolgswirksamen Vorfälle gegeben sein müsse. Die…
…die automatische Löschung und des Nichtdurchführen der Sicherungen der Daten das Gebot der Datenaufbewahrung missachtet und die (nur elektronisch geführten) Grundaufzeichnungen weggeworfen worden. Die formelle Ordnungsmäßigkeit sei daher in allen gegenständlichen Diskotheken nicht gegeben. Auch die sachliche Richtigkeit des Rechnungswesens sei in Zweifel zu ziehen…
…automatische Löschung und das Nichtdurchführen von Sicherungen der Daten das Gebot der Datenaufbewahrung missachtet und die (ja nur elektronisch geführten) Grundaufzeichnungen weggeworfen worden. Die formelle Ordnungsmäßigkeit sei daher in allen gegenständlichen Diskotheken nicht gegeben. Auch die sachliche Richtigkeit des Rechnungswesens sei in Zweifel zu ziehen…
…materielle Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen gegeben. Gemäß § 163 BAO hätten Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, die Vermutung der Richtigkeit und seien der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen (Stoll, BAO-Kommentar, Band II, Seite 1919). Auch die formelle Ordnungsmäßigkeit wäre…
…eine Berechnung angestellt, die hinsichtlich der Rohaufschläge und hinsichtlich des Gesamtergebnisses mit der vom Prüfer erstellten Kalkulation im Wesentlichen übereinstimmt. Andererseits besteht dennoch keine Schätzungsbefugnis, zumal die formelle Ordnungsmäßigkeit der Bücher und Aufzeichnungen von der BP bestätigt wurde und somit außer Streit steht. § 163 BAO…
…die Bp. diese außerbilanziell abrechnete, zumal der erklärte Umsatz laut Ermittlungen der Bp. höher war als der sich aufgrund des Wareneinsatzes ergebende Umsatz. Was nun die formelle Ordnungsmäßigkeit der Bücher der Bw. anlangt, so ist eingangs festzuhalten, dass diese schon auf Grund der Tatsache, dass…
…kalkulatorischen Verprobung der vollständigen Erfassung der Geschäftsfälle und damit zur Überprüfung der materiellen Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen diente der Betriebsprüfung eine Planungsrechnung, die mithilfe der Geschäftsführerin entsprechend den vorhandenen Unterlagen in eine Ist-Abrechnung übergeführt wurde. 1.3 Formelle Ordnungsmäßigkeit der Eintragungen Gemäß Durchführungserlass vom 22…
…Die materielle Ordnungsmäßigkeit der geführten Aufzeichnungen konnte, wie in der Berufung auf Seite 7 ausführlich dargelegt, aufgrund der Einbeziehung sämtlicher Vertriebsarten vermittels einer plausiblen Gesamtverprobung der Umsätze für den Zeitraum 01. Juli 1999 bis 17. Oktober 1999 dargelegt werden. 1.3 Formelle Ordnungsmäßigkeit der Eintragungen…
…des Verwaltungsgerichtshofes berechtigen formelle Mängel von Büchern und Aufzeichnungen nur dann zu einer Schätzung, wenn diese derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher, respektive Aufzeichnungen nicht mehr glaubwürdig erscheint (VwGH v. 2.6. 1992, 87/14/0160). Was nun die formelle Ordnungsmäßigkeit der Bücher…
…des Verwaltungsgerichtshofes berechtigen formelle Mängel von Büchern und Aufzeichnungen nur dann zu einer Schätzung, wenn diese derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher, respektive Aufzeichnungen nicht mehr glaubwürdig erscheint (VwGH v. 2.6. 1992, 87/14/0160). Was nun die formelle Ordnungsmäßigkeit der Bücher…